Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.seinen nächsten Anverwandten zu werfende Erde (chrenecruda, nach Leo cruinneach, gesammelt, und criadh, Erde) aus den 4 Winkeln des Hauses (de quatuor angulos) zusammmengesammelt werden.1) Konnte weder der Todtschläger noch seine Verwandtschaft für ihn die verfallene Busse bezahlen, musste er in 4 Gerichtsversammlungen vorgeführt werden, um zu erfahren, ob Jemand für ihn bezahlen wolle; geschah dieses nicht, hatte er das Leben verwirkt. - Quadra, griech. [fremdsprachliches Material], hiess ein in das Kreuz gesschnittenes Brod, jedoch wurde das Brod auch in 8 Theile getheilt oder zuerst in das Kreuz getheilt und dann diese 4 Theile von Neuem durchschnitten. Zwei vollkommen erhaltene und gleiche Brode der letztern Art sind zu Herculanum aufgefunden worden. Eben so achtfach getheilt waren die Brode der ältesten Griechen, die daher von Hesiod [fremdsprachliches Material], Brode mit 8 Einschnitten genannt werden.2) Diese Viertheilung des Brodes ist durchaus von der Dorf-, Stadt- und Landtheilung in 4 Theile oder Quartiere nicht verschieden; z. B. war auch Prag bis in das 16te Jahrh. in 4 Viertel getheilt, Unser Frauenviertel nämlich, Leonardiviertel, Niklasviertel und Galliviertel. In dem Mittelpunkte der indischen Dörfer kreuzten sich die Landstrassen und dort befand sich der Dorfbaum (Gramadruma), die heilig gehaltene Banane, daneben gewöhnlich eine Chaultry oder eine Pilgerherberge.3) Auch die zur Hansa verbundenen Städte theilten sich später in 4 Quartiere, das wendische unter Lübeck, das preussisch-liefländische unter Danzig, das cölnische und das sächsische unter Braunschweig. Als das Haupt der ganzen Hansa galt wenigstens seit dem Ende des 14ten Jahrh. Lübeck.4) Die äussere Verfassung der Hansa gleicht durchaus derjenigen der deutschen Bauhütten. - Die Handfeste des Abtes Wilhelm von St. Gallen vom 31. Juli 1291 nennt "allez daz laut, daz inrent 1) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 100 ff.; Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 176 und 281. 2) Winckelmann, Sendschreiben über die herculanischen Entdeckungen, Dresden S. 45. 3) Romberg und Steger. I. S. 73. 4) Eichhorn, III. §. 433, Anm. b.
seinen nächsten Anverwandten zu werfende Erde (chrenecruda, nach Leo cruinneach, gesammelt, und criadh, Erde) aus den 4 Winkeln des Hauses (de quatuor angulos) zusammmengesammelt werden.1) Konnte weder der Todtschläger noch seine Verwandtschaft für ihn die verfallene Busse bezahlen, musste er in 4 Gerichtsversammlungen vorgeführt werden, um zu erfahren, ob Jemand für ihn bezahlen wolle; geschah dieses nicht, hatte er das Leben verwirkt. – Quadra, griech. [fremdsprachliches Material], hiess ein in das Kreuz gesschnittenes Brod, jedoch wurde das Brod auch in 8 Theile getheilt oder zuerst in das Kreuz getheilt und dann diese 4 Theile von Neuem durchschnitten. Zwei vollkommen erhaltene und gleiche Brode der letztern Art sind zu Herculanum aufgefunden worden. Eben so achtfach getheilt waren die Brode der ältesten Griechen, die daher von Hesiod [fremdsprachliches Material], Brode mit 8 Einschnitten genannt werden.2) Diese Viertheilung des Brodes ist durchaus von der Dorf-, Stadt- und Landtheilung in 4 Theile oder Quartiere nicht verschieden; z. B. war auch Prag bis in das 16te Jahrh. in 4 Viertel getheilt, Unser Frauenviertel nämlich, Leonardiviertel, Niklasviertel und Galliviertel. In dem Mittelpunkte der indischen Dörfer kreuzten sich die Landstrassen und dort befand sich der Dorfbaum (Gramadruma), die heilig gehaltene Banane, daneben gewöhnlich eine Chaultry oder eine Pilgerherberge.3) Auch die zur Hansa verbundenen Städte theilten sich später in 4 Quartiere, das wendische unter Lübeck, das preussisch-liefländische unter Danzig, das cölnische und das sächsische unter Braunschweig. Als das Haupt der ganzen Hansa galt wenigstens seit dem Ende des 14ten Jahrh. Lübeck.4) Die äussere Verfassung der Hansa gleicht durchaus derjenigen der deutschen Bauhütten. – Die Handfeste des Abtes Wilhelm von St. Gallen vom 31. Juli 1291 nennt „allez daz laut, daz inrent 1) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 100 ff.; Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 176 und 281. 2) Winckelmann, Sendschreiben über die herculanischen Entdeckungen, Dresden S. 45. 3) Romberg und Steger. I. S. 73. 4) Eichhorn, III. §. 433, Anm. b.
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seinen nächsten Anverwandten zu werfende Erde (chrenecruda, nach Leo cruinneach, gesammelt, und criadh, Erde) aus den 4 Winkeln des Hauses (de quatuor angulos) zusammmengesammelt werden. 1) Konnte weder der Todtschläger noch seine Verwandtschaft für ihn die verfallene Busse bezahlen, musste er in 4 Gerichtsversammlungen vorgeführt werden, um zu erfahren, ob Jemand für ihn bezahlen wolle; geschah dieses nicht, hatte er das Leben verwirkt. – Quadra, griech. _ , hiess ein in das Kreuz gesschnittenes Brod, jedoch wurde das Brod auch in 8 Theile getheilt oder zuerst in das Kreuz getheilt und dann diese 4 Theile von Neuem durchschnitten. Zwei vollkommen erhaltene und gleiche Brode der letztern Art sind zu Herculanum aufgefunden worden. Eben so achtfach getheilt waren die Brode der ältesten Griechen, die daher von Hesiod _ , Brode mit 8 Einschnitten genannt werden. 2) Diese Viertheilung des Brodes ist durchaus von der Dorf-, Stadt- und Landtheilung in 4 Theile oder Quartiere nicht verschieden; z. B. war auch Prag bis in das 16te Jahrh. in 4 Viertel getheilt, Unser Frauenviertel nämlich, Leonardiviertel, Niklasviertel und Galliviertel. In dem Mittelpunkte der indischen Dörfer kreuzten sich die Landstrassen und dort befand sich der Dorfbaum (Gramadruma), die heilig gehaltene Banane, daneben gewöhnlich eine Chaultry oder eine Pilgerherberge. 3) Auch die zur Hansa verbundenen Städte theilten sich später in 4 Quartiere, das wendische unter Lübeck, das preussisch-liefländische unter Danzig, das cölnische und das sächsische unter Braunschweig. Als das Haupt der ganzen Hansa galt wenigstens seit dem Ende des 14ten Jahrh. Lübeck. 4) Die äussere Verfassung der Hansa gleicht durchaus derjenigen der deutschen Bauhütten. – Die Handfeste des Abtes Wilhelm von St. Gallen vom 31. Juli 1291 nennt „allez daz laut, daz inrent
1) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 100 ff.; Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 176 und 281.
2) Winckelmann, Sendschreiben über die herculanischen Entdeckungen, Dresden S. 45.
3) Romberg und Steger. I. S. 73.
4) Eichhorn, III. §. 433, Anm. b.
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