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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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noch z. B. als der 5te Oberhofbeamte der Vicedominus hinzu.1) Homines quatuor nummorum hiessen in Frankreich die Leibeigenen, welche einen jährlichen Kopfzins von 4 Denaren (Capaticum, capitagium) bezahlten.2) Das osmanische Reich hat 4 oberste Reichswürden, die 4 Stützen des Diwan. Das grosse mongolische Reich zerfiel im 13ten Jahrh. in 4 Khanaten oder Reiche.3) - Der grosse Baldachin des Hochaltars in der Peterskirche zu Rom wird von 4 broncenen, 122' hohen Säulen getragen und ebenso die Kanzel von den 4 Evangelisten. Der schwäbische Breithut und der Spatzentann-Jäger kommen in einem mit 4 Schimmeln bespannten Wagen daher;4) auch bei Echzell in Hessen erscheint ein weisses Viergespann des Nachts5) und ebenso erscheinen in einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 277, zwei feurige Kutschen mit je 4 feurigen Rossen bespannt. In Grötzingen fährt ein König in einer mit 8 Schimmeln bespannten Kutsche um.6) In einer isländischen Sage führt ein Mann den Namen "Viermännerstärke."7) - Nach Tit. LX der Lex Salica soll Derjenige, welcher sich feierlich von seiner Familie lossagen wollte, in die Gerichtsversammlung vor den Thunginus (nach Waitz der Centenarius) gehen und hier 3 Erlenzweige über seinem Haupte zerbrechen; diese soll er nach allen 4 Seiten werfen und dabei sagen, dass er sich von Eid und Erbe und allem Verhältniss seiner Angehörigen losmache.8) - Wenn man von den ersten Früchten der Ernte in die 4 Winkel der Scheune etliche Garben über das Kreuz legt, vermag der Böse nicht zu schaden. Beim Werfen der chrenecruda nach Tit. LVIII (bei Waitz) der Lex Salica musste von dem Todtschläger die von ihm mit der linken Hand über die Schulter, auf der Schwelle des Hauses und in das Haus hineinblickend, auf

1) Gaupp, deutsche Stadtrechte, I S. 38 und 49, Art. VII.
2) Warnkoenig, S. 255.
3) Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 721.
4) Wolf, Beiträge zur deutschen Mythologie, Il. S. 133.
5) Wolf, hessische Sagen, Nr. 25.
6) Baader, badische Sagen, Nr. 208.
7) Maurer, isländische Volkssagen, S. 273.
8) Vergl. auch Grimm, Rechtsalterthümer, S. 134.

noch z. B. als der 5te Oberhofbeamte der Vicedominus hinzu.1) Homines quatuor nummorum hiessen in Frankreich die Leibeigenen, welche einen jährlichen Kopfzins von 4 Denaren (Capaticum, capitagium) bezahlten.2) Das osmanische Reich hat 4 oberste Reichswürden, die 4 Stützen des Diwan. Das grosse mongolische Reich zerfiel im 13ten Jahrh. in 4 Khânaten oder Reiche.3) – Der grosse Baldachin des Hochaltars in der Peterskirche zu Rom wird von 4 broncenen, 122’ hohen Säulen getragen und ebenso die Kanzel von den 4 Evangelisten. Der schwäbische Breithut und der Spatzentann-Jäger kommen in einem mit 4 Schimmeln bespannten Wagen daher;4) auch bei Echzell in Hessen erscheint ein weisses Viergespann des Nachts5) und ebenso erscheinen in einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 277, zwei feurige Kutschen mit je 4 feurigen Rossen bespannt. In Grötzingen fährt ein König in einer mit 8 Schimmeln bespannten Kutsche um.6) In einer isländischen Sage führt ein Mann den Namen „Viermännerstärke.“7) – Nach Tit. LX der Lex Salica soll Derjenige, welcher sich feierlich von seiner Familie lossagen wollte, in die Gerichtsversammlung vor den Thunginus (nach Waitz der Centenarius) gehen und hier 3 Erlenzweige über seinem Haupte zerbrechen; diese soll er nach allen 4 Seiten werfen und dabei sagen, dass er sich von Eid und Erbe und allem Verhältniss seiner Angehörigen losmache.8) – Wenn man von den ersten Früchten der Ernte in die 4 Winkel der Scheune etliche Garben über das Kreuz legt, vermag der Böse nicht zu schaden. Beim Werfen der chrenecruda nach Tit. LVIII (bei Waitz) der Lex Salica musste von dem Todtschläger die von ihm mit der linken Hand über die Schulter, auf der Schwelle des Hauses und in das Haus hineinblickend, auf

1) Gaupp, deutsche Stadtrechte, I S. 38 und 49, Art. VII.
2) Warnkoenig, S. 255.
3) Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 721.
4) Wolf, Beiträge zur deutschen Mythologie, Il. S. 133.
5) Wolf, hessische Sagen, Nr. 25.
6) Baader, badische Sagen, Nr. 208.
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[338/0358] noch z. B. als der 5te Oberhofbeamte der Vicedominus hinzu. 1) Homines quatuor nummorum hiessen in Frankreich die Leibeigenen, welche einen jährlichen Kopfzins von 4 Denaren (Capaticum, capitagium) bezahlten. 2) Das osmanische Reich hat 4 oberste Reichswürden, die 4 Stützen des Diwan. Das grosse mongolische Reich zerfiel im 13ten Jahrh. in 4 Khânaten oder Reiche. 3) – Der grosse Baldachin des Hochaltars in der Peterskirche zu Rom wird von 4 broncenen, 122’ hohen Säulen getragen und ebenso die Kanzel von den 4 Evangelisten. Der schwäbische Breithut und der Spatzentann-Jäger kommen in einem mit 4 Schimmeln bespannten Wagen daher; 4) auch bei Echzell in Hessen erscheint ein weisses Viergespann des Nachts 5) und ebenso erscheinen in einer Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 277, zwei feurige Kutschen mit je 4 feurigen Rossen bespannt. In Grötzingen fährt ein König in einer mit 8 Schimmeln bespannten Kutsche um. 6) In einer isländischen Sage führt ein Mann den Namen „Viermännerstärke.“ 7) – Nach Tit. LX der Lex Salica soll Derjenige, welcher sich feierlich von seiner Familie lossagen wollte, in die Gerichtsversammlung vor den Thunginus (nach Waitz der Centenarius) gehen und hier 3 Erlenzweige über seinem Haupte zerbrechen; diese soll er nach allen 4 Seiten werfen und dabei sagen, dass er sich von Eid und Erbe und allem Verhältniss seiner Angehörigen losmache. 8) – Wenn man von den ersten Früchten der Ernte in die 4 Winkel der Scheune etliche Garben über das Kreuz legt, vermag der Böse nicht zu schaden. Beim Werfen der chrenecruda nach Tit. LVIII (bei Waitz) der Lex Salica musste von dem Todtschläger die von ihm mit der linken Hand über die Schulter, auf der Schwelle des Hauses und in das Haus hineinblickend, auf 1) Gaupp, deutsche Stadtrechte, I S. 38 und 49, Art. VII. 2) Warnkoenig, S. 255. 3) Lassen, indische Alterthumskunde, IV. S. 721. 4) Wolf, Beiträge zur deutschen Mythologie, Il. S. 133. 5) Wolf, hessische Sagen, Nr. 25. 6) Baader, badische Sagen, Nr. 208. 7) Maurer, isländische Volkssagen, S. 273. 8) Vergl. auch Grimm, Rechtsalterthümer, S. 134.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/358>, abgerufen am 24.11.2024.