Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Sigmund durch Urkunde von 1435, abgedruckt bei Besold, den Ritter Heman Offenburg für sich und seine Erben belehnt. Das gemeine Haffnerhandwerk hielt gleichfalls jährliche Tage. Aus dem kaiserlichen Belehnungsbriefe ist auch zu entnehmen, dass das gemeine Kesslerhandwerk im Elsass Egnolff von Rotzenhusen, in Schwaben Rolly von Rinsegken und im Uechtland und Burgund Haintzwann von Pubenberg verliehen war. Die Familie Zobel als Affterlehnherr erhielt alles in der Haushaltung nöthige Kupfergeschirr von den Kesslern umsonst. Auch sind zu erwähnen die in Frankreich und besonders in der Normandie seit den Zeiten Wilhelm des Eroberers und des Abtes du Bec, bis tief in das 16te Jahrh. und noch später, z. B. zu Rouen und Amiens, unter einem Fürsten (prince) bestandenen Bruderschaften, welche jährlich einen poetischen Wettkampf, genannt Puy, d. i. Höhe, Tiefe, oder Palinod von [fremdsprachliches Material] und [fremdsprachliches Material], d. i. neuer Gesang, zur Besingung und Verherrlichung der (unbefleckten) Maria veranstalteten.1) Die Wettgesänge hiessen königliche (chants royaux) von der darin als Himmelskönigin besungenen Maria und noch sind zwei Sammlungen solcher Gesänge, diejenige von Rouen und Amiens, erhalten, welche aber zu einem grossen Theile von einander abgeschrieben sind und die zu jedem einzelnen Gesange zugleich ein Miniaturbild aus der h. Geschichte als Illustration umfassen. Das Miniaturbild wurde stets zuerst als Gemälde in Oel, Wachs u. s. w. angefertigt und bei dem Puy oder Wettgesang ausgestellt, wie noch heute zu Amiens viele solcher Bilder vorhanden sind. Für die Abfassung der Wettgesänge waren von dem Puy bestimmte Vorschriften gegeben, z. B. zu Amiens durfte ein Gesang nicht mehr als 5 Strophen zählen, zu Rouen nicht mehr als 5 - 10 Strophen nach dem Belieben des Sängers; zu Amiens und Rouen bestand jede Strophe aus 11 Versen. Die vier Haupthütten der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dürfen als die Vierer oder Vierhütten mit Strassburg als dem Obervierer betrachtet werden und 1) Didron, annales archeologiques, XXI. (Paris 1861) S. 345 ff.
Sigmund durch Urkunde von 1435, abgedruckt bei Besold, den Ritter Heman Offenburg für sich und seine Erben belehnt. Das gemeine Haffnerhandwerk hielt gleichfalls jährliche Tage. Aus dem kaiserlichen Belehnungsbriefe ist auch zu entnehmen, dass das gemeine Kesslerhandwerk im Elsass Egnolff von Rotzenhusen, in Schwaben Rolly von Rinsegken und im Uechtland und Burgund Haintzwann von Pubenberg verliehen war. Die Familie Zobel als Affterlehnherr erhielt alles in der Haushaltung nöthige Kupfergeschirr von den Kesslern umsonst. Auch sind zu erwähnen die in Frankreich und besonders in der Normandie seit den Zeiten Wilhelm des Eroberers und des Abtes du Bec, bis tief in das 16te Jahrh. und noch später, z. B. zu Rouen und Amiens, unter einem Fürsten (prince) bestandenen Bruderschaften, welche jährlich einen poetischen Wettkampf, genannt Puy, d. i. Höhe, Tiefe, oder Palinod von [fremdsprachliches Material] und [fremdsprachliches Material], d. i. neuer Gesang, zur Besingung und Verherrlichung der (unbefleckten) Maria veranstalteten.1) Die Wettgesänge hiessen königliche (chants royaux) von der darin als Himmelskönigin besungenen Maria und noch sind zwei Sammlungen solcher Gesänge, diejenige von Rouen und Amiens, erhalten, welche aber zu einem grossen Theile von einander abgeschrieben sind und die zu jedem einzelnen Gesange zugleich ein Miniaturbild aus der h. Geschichte als Illustration umfassen. Das Miniaturbild wurde stets zuerst als Gemälde in Oel, Wachs u. s. w. angefertigt und bei dem Puy oder Wettgesang ausgestellt, wie noch heute zu Amiens viele solcher Bilder vorhanden sind. Für die Abfassung der Wettgesänge waren von dem Puy bestimmte Vorschriften gegeben, z. B. zu Amiens durfte ein Gesang nicht mehr als 5 Strophen zählen, zu Rouen nicht mehr als 5 – 10 Strophen nach dem Belieben des Sängers; zu Amiens und Rouen bestand jede Strophe aus 11 Versen. Die vier Haupthütten der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dürfen als die Vierer oder Vierhütten mit Strassburg als dem Obervierer betrachtet werden und 1) Didron, annales archéologiques, XXI. (Paris 1861) S. 345 ff.
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Sigmund durch Urkunde von 1435, abgedruckt bei Besold, den Ritter Heman Offenburg für sich und seine Erben belehnt. Das gemeine Haffnerhandwerk hielt gleichfalls jährliche Tage. Aus dem kaiserlichen Belehnungsbriefe ist auch zu entnehmen, dass das gemeine Kesslerhandwerk im Elsass Egnolff von Rotzenhusen, in Schwaben Rolly von Rinsegken und im Uechtland und Burgund Haintzwann von Pubenberg verliehen war. Die Familie Zobel als Affterlehnherr erhielt alles in der Haushaltung nöthige Kupfergeschirr von den Kesslern umsonst.
Auch sind zu erwähnen die in Frankreich und besonders in der Normandie seit den Zeiten Wilhelm des Eroberers und des Abtes du Bec, bis tief in das 16te Jahrh. und noch später, z. B. zu Rouen und Amiens, unter einem Fürsten (prince) bestandenen Bruderschaften, welche jährlich einen poetischen Wettkampf, genannt Puy, d. i. Höhe, Tiefe, oder Palinod von _ und _ , d. i. neuer Gesang, zur Besingung und Verherrlichung der (unbefleckten) Maria veranstalteten. 1) Die Wettgesänge hiessen königliche (chants royaux) von der darin als Himmelskönigin besungenen Maria und noch sind zwei Sammlungen solcher Gesänge, diejenige von Rouen und Amiens, erhalten, welche aber zu einem grossen Theile von einander abgeschrieben sind und die zu jedem einzelnen Gesange zugleich ein Miniaturbild aus der h. Geschichte als Illustration umfassen. Das Miniaturbild wurde stets zuerst als Gemälde in Oel, Wachs u. s. w. angefertigt und bei dem Puy oder Wettgesang ausgestellt, wie noch heute zu Amiens viele solcher Bilder vorhanden sind. Für die Abfassung der Wettgesänge waren von dem Puy bestimmte Vorschriften gegeben, z. B. zu Amiens durfte ein Gesang nicht mehr als 5 Strophen zählen, zu Rouen nicht mehr als 5 – 10 Strophen nach dem Belieben des Sängers; zu Amiens und Rouen bestand jede Strophe aus 11 Versen.
Die vier Haupthütten der gemeinen deutschen Steinmetzordnung dürfen als die Vierer oder Vierhütten mit Strassburg als dem Obervierer betrachtet werden und
1) Didron, annales archéologiques, XXI. (Paris 1861) S. 345 ff.
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