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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und "ihr gemeine geburzunft", welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr.

In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, - weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll.1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag.2) - Auch von

1) Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen.
2) Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.

des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und „ihr gemeine geburzunft“, welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr.

In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, – weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll.1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag.2) – Auch von

1) Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen.
2) Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.
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[329/0349] des Männerklosters zu Interlaken im Kanton Bern vom 1. Sept. 1421 (bei Mohr, Regesten, I. S. 88, Nr. 501) werden zu Unterseen, welches im Allgemeinen mit dem bernischen Stadtrechte bewidmet war, nach Art der deutschen burgilde (Unger. S. 358) erwähnt der Rath und die Bürger zu Unterseen und „ihr gemeine geburzunft“, welche das Eigenthum an einem Walde vor dem Rathe zu Bern ansprachen und obsiegten. Jedoch könnte der Ausdruck auch nur bildlich für Gebaursame, Dorfgemeinde, gebraucht sein, wie in der Urkunde Nr. 505 vom J. 1424 bei Mohr. In dem allgemeinen zünftischen und städtischen Kämpfen und Ringen nahmen die Künste und Wissenschaften, die Bauhütten und Universitäten eine eigene Stellung ein, weil ihre Zwecke und Bestrebungen höher und weiter gingen als die engen und kleinlichen Absichten einer Stadt, – weil die Kunst und die Wissenschaft über den Städten und Ländern stehen, oder ein von Allen zu schützendes und zu suchendes Gemeingut sind. Die Forschung und Betrachtung hinsichtlich der Geschichte der Bauhütten wird aber wesentlich erleichtert und gefördert werden, wenn man stets sie den Universitäten vergleicht und nicht in den niedern Schranken einer städtischen Zunft auffasst, wie es so häufig geschieht. Auch die Musik und die Musiker gehören hierher und können selbst auf die Bauhütten Licht werfen, wie auch zu Rom unter den 9 Innungen (collegia opificum), deren Errichtung bis auf Numa zurückgeführt wurde, sich eine Zunft der Flötenspieler (tibicines) befunden haben soll. 1) Die oberelsässischen Musikanten bildeten so z. B. eine der heiligen Maria von Dusenbach geheiligte besondere Zunft und waren Lehensleute der Grafen von Rappoltstein. Die musikalischen Zunftmeister hiessen Pfeifferkönige und hatten das Recht, im Gerichte und bei öffentlichen Feierlichkeiten eine Krone zu trangen. Die Musikanten feierten alljährlich mit grossem Prange ihr Zunftfest, Dienstags nach Mariä Geburt, und noch jetzt heisst der um diese Zeit zu Dusenbach gehaltene Jahrmarkt der Pfeifferstag. 2) – Auch von 1) Guhl und Koner, II. S. 286; Rich unter Tibicen. 2) Stöber, Sagen des Elsasses, St. Gallen 1858, S. 117.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 329. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/349>, abgerufen am 24.11.2024.