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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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mässigen Inhalts, obwohl vielleicht verschiedener Zeiten, müssen als unbezweifelt ächte zur Zeit der Abfassung des englischen Constitutionenbuches durch Anderson vorgelegen haben, da ihr Inhalt vollständig in dem Constitutionenbuche aufgenommen, wenn auch oft umgeändert, abgekürzt oder erweitert erscheint, wie die höchst sorgfältigen Nachweise und Vergleiche von Krause ergeben. Dabei liegt uns blos die lateinische Uebersetzung der Originalurkunde vor, welche leicht eine sehr freie und das alte Original (welches freilich noch fehlt) den veränderten Zeiten anpassende sein kann. Endlich sträubt sich das Rechtlichkeitsgefühl, eine förmliche Urkundenfälschung zu behaupten, welche die Yorkmaurer zu Gunsten ihrer Yorker Grossloge und der sog. Yorker Maurerei verübt hätten; die Yorker Urkunde wäre eine ältere und weit geschicktere Cölner Urkunde, der schändlichste Betrug. Jedoch fällt dieser Betrug um so eher hinweg, als sehr viele spätere Constitutionen aus der Yorker hervorgegangen sind und der Sache nach mit derselben übereinstimmen.1) Krause, welcher die Yorker Urkunde als unbedingt ächt aus äusseren und inneren Gründen glaubte erwiesen zu haben, folgert aus der vorausgezogenen Stelle, S. 86 Anm., für die Geschichte der Freimaurerei: 1.) dass bis auf den h. Alban die Verfassung und Einrichtung der römischen Baukollegien (collegia fabrorum) noch nicht so vollständig in Britannien eingeführt gewesen sei, wie zu Rom und in den älteren Provinzen des römischen Reiches; erst Albanus habe diese Einführung erwirkt und die Bauhandwerker (operarios) mit den Architekten (architectis) zu einer Gesellschaft verbunden; 2.) dass diese Gesellschaft besondere, vielleicht auch christliche Gebräuche empfangen habe. - In den römischen Städten, zu welchen auch Isca Silurum in Wales gehörte, hatten die römische Bildung, die römische Baukunst, das römische Recht und auch das Christenthum ihren ersten und hauptsächlichsten Sitz; die christlichen Glaubensboten - und ein solcher scheint Baumeister Amfiabalus gewesen zu sein - breiteten mit dem christlichen Glauben auch die römischen Kenntnisse und Gesetze

1) Krause, II. 1. S. 114 ff.

mässigen Inhalts, obwohl vielleicht verschiedener Zeiten, müssen als unbezweifelt ächte zur Zeit der Abfassung des englischen Constitutionenbuches durch Anderson vorgelegen haben, da ihr Inhalt vollständig in dem Constitutionenbuche aufgenommen, wenn auch oft umgeändert, abgekürzt oder erweitert erscheint, wie die höchst sorgfältigen Nachweise und Vergleiche von Krause ergeben. Dabei liegt uns blos die lateinische Uebersetzung der Originalurkunde vor, welche leicht eine sehr freie und das alte Original (welches freilich noch fehlt) den veränderten Zeiten anpassende sein kann. Endlich sträubt sich das Rechtlichkeitsgefühl, eine förmliche Urkundenfälschung zu behaupten, welche die Yorkmaurer zu Gunsten ihrer Yorker Grossloge und der sog. Yorker Maurerei verübt hätten; die Yorker Urkunde wäre eine ältere und weit geschicktere Cölner Urkunde, der schändlichste Betrug. Jedoch fällt dieser Betrug um so eher hinweg, als sehr viele spätere Constitutionen aus der Yorker hervorgegangen sind und der Sache nach mit derselben übereinstimmen.1) Krause, welcher die Yorker Urkunde als unbedingt ächt aus äusseren und inneren Gründen glaubte erwiesen zu haben, folgert aus der vorausgezogenen Stelle, S. 86 Anm., für die Geschichte der Freimaurerei: 1.) dass bis auf den h. Alban die Verfassung und Einrichtung der römischen Baukollegien (collegia fabrorum) noch nicht so vollständig in Britannien eingeführt gewesen sei, wie zu Rom und in den älteren Provinzen des römischen Reiches; erst Albanus habe diese Einführung erwirkt und die Bauhandwerker (operarios) mit den Architekten (architectis) zu einer Gesellschaft verbunden; 2.) dass diese Gesellschaft besondere, vielleicht auch christliche Gebräuche empfangen habe. – In den römischen Städten, zu welchen auch Isca Silurum in Wales gehörte, hatten die römische Bildung, die römische Baukunst, das römische Recht und auch das Christenthum ihren ersten und hauptsächlichsten Sitz; die christlichen Glaubensboten – und ein solcher scheint Baumeister Amfiabalus gewesen zu sein – breiteten mit dem christlichen Glauben auch die römischen Kenntnisse und Gesetze

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mässigen Inhalts, obwohl vielleicht verschiedener Zeiten, müssen als unbezweifelt ächte zur Zeit der Abfassung des englischen Constitutionenbuches durch Anderson vorgelegen haben, da ihr Inhalt vollständig in dem Constitutionenbuche aufgenommen, wenn auch oft umgeändert, abgekürzt oder erweitert erscheint, wie die höchst sorgfältigen Nachweise und Vergleiche von Krause ergeben. Dabei liegt uns blos die lateinische Uebersetzung der Originalurkunde vor, welche leicht eine sehr freie und das alte Original (welches freilich noch fehlt) den veränderten Zeiten anpassende sein kann. Endlich sträubt sich das Rechtlichkeitsgefühl, eine förmliche Urkundenfälschung zu behaupten, welche die Yorkmaurer zu Gunsten ihrer Yorker Grossloge und der sog. Yorker Maurerei verübt hätten; die Yorker Urkunde wäre eine ältere und weit geschicktere Cölner Urkunde, der schändlichste Betrug. Jedoch fällt dieser Betrug um so eher hinweg, als sehr viele spätere Constitutionen aus der Yorker hervorgegangen sind und der Sache nach mit derselben übereinstimmen.<note place="foot" n="1)">Krause, II. 1. S. 114 ff.</note> Krause, welcher die Yorker Urkunde als unbedingt ächt aus äusseren und inneren Gründen glaubte erwiesen zu haben, folgert aus der vorausgezogenen Stelle, S. 86 Anm., für die Geschichte der Freimaurerei: 1.) dass bis auf den h. Alban die Verfassung und Einrichtung der römischen Baukollegien (collegia fabrorum) noch nicht so vollständig in Britannien eingeführt gewesen sei, wie zu Rom und in den älteren Provinzen des römischen Reiches; erst Albanus habe diese Einführung erwirkt und die Bauhandwerker (operarios) mit den Architekten (architectis) zu einer Gesellschaft verbunden; 2.) dass diese Gesellschaft besondere, vielleicht auch christliche Gebräuche empfangen habe. &#x2013; In den römischen Städten, zu welchen auch Isca Silurum in Wales gehörte, hatten die römische Bildung, die römische Baukunst, das römische Recht und auch das Christenthum ihren ersten und hauptsächlichsten Sitz; die christlichen Glaubensboten &#x2013; und ein solcher scheint Baumeister Amfiabalus gewesen zu sein &#x2013; breiteten mit dem christlichen Glauben auch die römischen Kenntnisse und Gesetze
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[184/0204] mässigen Inhalts, obwohl vielleicht verschiedener Zeiten, müssen als unbezweifelt ächte zur Zeit der Abfassung des englischen Constitutionenbuches durch Anderson vorgelegen haben, da ihr Inhalt vollständig in dem Constitutionenbuche aufgenommen, wenn auch oft umgeändert, abgekürzt oder erweitert erscheint, wie die höchst sorgfältigen Nachweise und Vergleiche von Krause ergeben. Dabei liegt uns blos die lateinische Uebersetzung der Originalurkunde vor, welche leicht eine sehr freie und das alte Original (welches freilich noch fehlt) den veränderten Zeiten anpassende sein kann. Endlich sträubt sich das Rechtlichkeitsgefühl, eine förmliche Urkundenfälschung zu behaupten, welche die Yorkmaurer zu Gunsten ihrer Yorker Grossloge und der sog. Yorker Maurerei verübt hätten; die Yorker Urkunde wäre eine ältere und weit geschicktere Cölner Urkunde, der schändlichste Betrug. Jedoch fällt dieser Betrug um so eher hinweg, als sehr viele spätere Constitutionen aus der Yorker hervorgegangen sind und der Sache nach mit derselben übereinstimmen. 1) Krause, welcher die Yorker Urkunde als unbedingt ächt aus äusseren und inneren Gründen glaubte erwiesen zu haben, folgert aus der vorausgezogenen Stelle, S. 86 Anm., für die Geschichte der Freimaurerei: 1.) dass bis auf den h. Alban die Verfassung und Einrichtung der römischen Baukollegien (collegia fabrorum) noch nicht so vollständig in Britannien eingeführt gewesen sei, wie zu Rom und in den älteren Provinzen des römischen Reiches; erst Albanus habe diese Einführung erwirkt und die Bauhandwerker (operarios) mit den Architekten (architectis) zu einer Gesellschaft verbunden; 2.) dass diese Gesellschaft besondere, vielleicht auch christliche Gebräuche empfangen habe. – In den römischen Städten, zu welchen auch Isca Silurum in Wales gehörte, hatten die römische Bildung, die römische Baukunst, das römische Recht und auch das Christenthum ihren ersten und hauptsächlichsten Sitz; die christlichen Glaubensboten – und ein solcher scheint Baumeister Amfiabalus gewesen zu sein – breiteten mit dem christlichen Glauben auch die römischen Kenntnisse und Gesetze 1) Krause, II. 1. S. 114 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 184. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/204>, abgerufen am 24.11.2024.