Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.bringen. wornach also schon dort königlich die Bedeutung von auszgezeichnet, vortrefflich, sehr gut, göttlich hat.1) Das Ritterthum und das Maurerthum sind gleich königlich, weltbürgerlich; auch die Freimaurerlogen sind Tafelrunden und gleich den Helden Arthur's oder Karls des Grossen sollten auch ihre Glieder in alle Länder ziehen, für die leidende und gedrückte Menschheit ringen und im Kampfe für Licht, Wahrheit und Recht sterben. Krause, dem um die Maurerei so hoch verdienten und so schlecht durch die königliche Loge in Dresden belohnten Menschenfreunde, gebührt neben seinem treuen Freunde Br. Schneider aus Altenburg2) das unbestreitbare Verdienst, die altbritische, die druidische oder culdeische Quelle der Freimaurerei aus der sog. Yorker Urkunde vom Jahr 926 zuerst erkannt und in dem zweiten Bande seiner Kunsturkunden entwickelt und begründet zu haben.3) Das Aufblühen der britischen Baukunst und Bauvereine fällt seit dem 10ten Jahrh. mit dem Aufblühen des Bardismus zusammen und dieser könnte der Zeit und seiner allgemeinen und leitenden Stellung nach auch auf jene bestimmenden Einfluss geübt haben. Erscheinen nun wirklich unter den maurerischen Symbolen Symbole der Barden, wie z. B. das der drei Pfeiler oder Säulen, - war der Lichtglaube mit den Lichtsymbolen den britischen Barden und Bauleuten gleich eigenthümlich, - finden sich in den maurerischen Urkunden urkundliche Lehren und Sätze der Barden, - und ist sogar die ganze Lehrweise der Maurer in Triaden oder dreigegliederten Sätzen eine bardische: dann dürfte der geschichtliche Zusammenhang beider englischer Einrichtungen um so weniger zu bezweifeln sein, als die Maurerei zu dem Bardismus (und dem später damit verbundenen Ritterthume) sich verhält wie das Besondere zu dem Allgemeinen. Die Vereine der Bauleute mit ihren höhern Zwecken gleichen dem Ritterorden "du franc palais", welchen Perceforest gestiftet haben soll, wie 1) Bachofen, Mutterrecht, S. 140. 2) Krause, II. 1. S. 7 Anm. 3) Vergl. auch Lenning (Mossdorf), Encykl. der Freimaurerei, unter Culdeer.
bringen. wornach also schon dort königlich die Bedeutung von auszgezeichnet, vortrefflich, sehr gut, göttlich hat.1) Das Ritterthum und das Maurerthum sind gleich königlich, weltbürgerlich; auch die Freimaurerlogen sind Tafelrunden und gleich den Helden Arthur’s oder Karls des Grossen sollten auch ihre Glieder in alle Länder ziehen, für die leidende und gedrückte Menschheit ringen und im Kampfe für Licht, Wahrheit und Recht sterben. Krause, dem um die Maurerei so hoch verdienten und so schlecht durch die königliche Loge in Dresden belohnten Menschenfreunde, gebührt neben seinem treuen Freunde Br. Schneider aus Altenburg2) das unbestreitbare Verdienst, die altbritische, die druidische oder culdeische Quelle der Freimaurerei aus der sog. Yorker Urkunde vom Jahr 926 zuerst erkannt und in dem zweiten Bande seiner Kunsturkunden entwickelt und begründet zu haben.3) Das Aufblühen der britischen Baukunst und Bauvereine fällt seit dem 10ten Jahrh. mit dem Aufblühen des Bardismus zusammen und dieser könnte der Zeit und seiner allgemeinen und leitenden Stellung nach auch auf jene bestimmenden Einfluss geübt haben. Erscheinen nun wirklich unter den maurerischen Symbolen Symbole der Barden, wie z. B. das der drei Pfeiler oder Säulen, – war der Lichtglaube mit den Lichtsymbolen den britischen Barden und Bauleuten gleich eigenthümlich, – finden sich in den maurerischen Urkunden urkundliche Lehren und Sätze der Barden, – und ist sogar die ganze Lehrweise der Maurer in Triaden oder dreigegliederten Sätzen eine bardische: dann dürfte der geschichtliche Zusammenhang beider englischer Einrichtungen um so weniger zu bezweifeln sein, als die Maurerei zu dem Bardismus (und dem später damit verbundenen Ritterthume) sich verhält wie das Besondere zu dem Allgemeinen. Die Vereine der Bauleute mit ihren höhern Zwecken gleichen dem Ritterorden „du franc palais“, welchen Perceforest gestiftet haben soll, wie 1) Bachofen, Mutterrecht, S. 140. 2) Krause, II. 1. S. 7 Anm. 3) Vergl. auch Lenning (Mossdorf), Encykl. der Freimaurerei, unter Culdeer.
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bringen. wornach also schon dort königlich die Bedeutung von auszgezeichnet, vortrefflich, sehr gut, göttlich hat. 1) Das Ritterthum und das Maurerthum sind gleich königlich, weltbürgerlich; auch die Freimaurerlogen sind Tafelrunden und gleich den Helden Arthur’s oder Karls des Grossen sollten auch ihre Glieder in alle Länder ziehen, für die leidende und gedrückte Menschheit ringen und im Kampfe für Licht, Wahrheit und Recht sterben. Krause, dem um die Maurerei so hoch verdienten und so schlecht durch die königliche Loge in Dresden belohnten Menschenfreunde, gebührt neben seinem treuen Freunde Br. Schneider aus Altenburg 2) das unbestreitbare Verdienst, die altbritische, die druidische oder culdeische Quelle der Freimaurerei aus der sog. Yorker Urkunde vom Jahr 926 zuerst erkannt und in dem zweiten Bande seiner Kunsturkunden entwickelt und begründet zu haben. 3) Das Aufblühen der britischen Baukunst und Bauvereine fällt seit dem 10ten Jahrh. mit dem Aufblühen des Bardismus zusammen und dieser könnte der Zeit und seiner allgemeinen und leitenden Stellung nach auch auf jene bestimmenden Einfluss geübt haben. Erscheinen nun wirklich unter den maurerischen Symbolen Symbole der Barden, wie z. B. das der drei Pfeiler oder Säulen, – war der Lichtglaube mit den Lichtsymbolen den britischen Barden und Bauleuten gleich eigenthümlich, – finden sich in den maurerischen Urkunden urkundliche Lehren und Sätze der Barden, – und ist sogar die ganze Lehrweise der Maurer in Triaden oder dreigegliederten Sätzen eine bardische: dann dürfte der geschichtliche Zusammenhang beider englischer Einrichtungen um so weniger zu bezweifeln sein, als die Maurerei zu dem Bardismus (und dem später damit verbundenen Ritterthume) sich verhält wie das Besondere zu dem Allgemeinen. Die Vereine der Bauleute mit ihren höhern Zwecken gleichen dem Ritterorden „du franc palais“, welchen Perceforest gestiftet haben soll, wie
1) Bachofen, Mutterrecht, S. 140.
2) Krause, II. 1. S. 7 Anm.
3) Vergl. auch Lenning (Mossdorf), Encykl. der Freimaurerei, unter Culdeer.
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