Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.die Hetärien genannt, wenn der Verein an eine besondere Gottheit, ihre Opfer und Opferschmausereien angelehnt war, und Eranoi die wechselseitigen Unterstützungsgesellschaften, obwohl auch bei ihnen Lustbarkeiten und Schmausereien nicht ausgeschlossen waren.1) Diese freiwilligen Hetärien können aber unmöglich jene Festigkeit, jene Innigkeit und jenen Wirksamkeitsumfang gehabt haben, wie die Phratrieen und Demen und die unter ihnen stehenden Geschlechtsverbindungen, weil in diesen eben sehr viele wirkliche Blutsverwandte, Geschlechtsverwandte bleibend verbunden waren, so dass die Mitgliedschaft in ihnen sich förmlich vererbte und man daher Mitglied des angestammten Demos2) und wohl mehr noch der Phratrie und der Geschlechtsverbindung blieb, auch wenn man dort nicht mehr wohnte oder Güter hatte. Die Phratrieen und noch mehr die Geschlechtsvereine sind in ihrem letzten Ursprunge reine Familienvereine und haben sich erst allmählig und später theils aus sich selbst, theils durch Neuangekommene zu allgemeinen örtlichen Vereinen erweitert.3) Es möchte daher nicht zu bezweifeln sein, dass in den Phratrieen, in den Bruderschaften die Mitglieder sich Brüder ([fremdsprachliches Material]) genannt und davon die Verbindungen selbst den Namen erhalten haben. Die kleinern Staaten sind selbst in ihrem geschichtlichen Ursprunge nicht selten nur grosse Familien. Ist diese Vermuthung bezüglich der griechischen Phratrieen gerechtfertigt, dann wird es auch gewisser, was vielfach bezweifelt werden wollte, dass ebenso die Mitglieder der römischen Gewerbscollegien Brüder sich genannt haben. Betrachtet man die Eintheilung des attischen Volkes vor Klisthenes in 4 Phylen, 12 Phratrieen, 360 Geschlechter und 10,800 Familienväter (da jedes Geschlecht aus 30 Familenvätern oder vielmehr 30 Hausbesitzern bestanden haben soll4) noch näher, möchte man darin die miliärische Gliederung eines Volkes oder Volksstammes er- 1) Schoemann, I. S. 364; Hermann, §. 146 Anm. 9. 2) Schoemann, I. S. 368. 3) Hermann, §. 99. 4) Hermann, §. 99 Anm. 4.
die Hetärien genannt, wenn der Verein an eine besondere Gottheit, ihre Opfer und Opferschmausereien angelehnt war, und Eranoi die wechselseitigen Unterstützungsgesellschaften, obwohl auch bei ihnen Lustbarkeiten und Schmausereien nicht ausgeschlossen waren.1) Diese freiwilligen Hetärien können aber unmöglich jene Festigkeit, jene Innigkeit und jenen Wirksamkeitsumfang gehabt haben, wie die Phratrieen und Demen und die unter ihnen stehenden Geschlechtsverbindungen, weil in diesen eben sehr viele wirkliche Blutsverwandte, Geschlechtsverwandte bleibend verbunden waren, so dass die Mitgliedschaft in ihnen sich förmlich vererbte und man daher Mitglied des angestammten Demos2) und wohl mehr noch der Phratrie und der Geschlechtsverbindung blieb, auch wenn man dort nicht mehr wohnte oder Güter hatte. Die Phratrieen und noch mehr die Geschlechtsvereine sind in ihrem letzten Ursprunge reine Familienvereine und haben sich erst allmählig und später theils aus sich selbst, theils durch Neuangekommene zu allgemeinen örtlichen Vereinen erweitert.3) Es möchte daher nicht zu bezweifeln sein, dass in den Phratrieen, in den Bruderschaften die Mitglieder sich Brüder ([fremdsprachliches Material]) genannt und davon die Verbindungen selbst den Namen erhalten haben. Die kleinern Staaten sind selbst in ihrem geschichtlichen Ursprunge nicht selten nur grosse Familien. Ist diese Vermuthung bezüglich der griechischen Phratrieen gerechtfertigt, dann wird es auch gewisser, was vielfach bezweifelt werden wollte, dass ebenso die Mitglieder der römischen Gewerbscollegien Brüder sich genannt haben. Betrachtet man die Eintheilung des attischen Volkes vor Klisthenes in 4 Phylen, 12 Phratrieen, 360 Geschlechter und 10,800 Familienväter (da jedes Geschlecht aus 30 Familenvätern oder vielmehr 30 Hausbesitzern bestanden haben soll4) noch näher, möchte man darin die miliärische Gliederung eines Volkes oder Volksstammes er- 1) Schoemann, I. S. 364; Hermann, §. 146 Anm. 9. 2) Schoemann, I. S. 368. 3) Hermann, §. 99. 4) Hermann, §. 99 Anm. 4.
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die Hetärien genannt, wenn der Verein an eine besondere Gottheit, ihre Opfer und Opferschmausereien angelehnt war, und Eranoi die wechselseitigen Unterstützungsgesellschaften, obwohl auch bei ihnen Lustbarkeiten und Schmausereien nicht ausgeschlossen waren. 1) Diese freiwilligen Hetärien können aber unmöglich jene Festigkeit, jene Innigkeit und jenen Wirksamkeitsumfang gehabt haben, wie die Phratrieen und Demen und die unter ihnen stehenden Geschlechtsverbindungen, weil in diesen eben sehr viele wirkliche Blutsverwandte, Geschlechtsverwandte bleibend verbunden waren, so dass die Mitgliedschaft in ihnen sich förmlich vererbte und man daher Mitglied des angestammten Demos 2) und wohl mehr noch der Phratrie und der Geschlechtsverbindung blieb, auch wenn man dort nicht mehr wohnte oder Güter hatte. Die Phratrieen und noch mehr die Geschlechtsvereine sind in ihrem letzten Ursprunge reine Familienvereine und haben sich erst allmählig und später theils aus sich selbst, theils durch Neuangekommene zu allgemeinen örtlichen Vereinen erweitert. 3) Es möchte daher nicht zu bezweifeln sein, dass in den Phratrieen, in den Bruderschaften die Mitglieder sich Brüder (_ ) genannt und davon die Verbindungen selbst den Namen erhalten haben. Die kleinern Staaten sind selbst in ihrem geschichtlichen Ursprunge nicht selten nur grosse Familien. Ist diese Vermuthung bezüglich der griechischen Phratrieen gerechtfertigt, dann wird es auch gewisser, was vielfach bezweifelt werden wollte, dass ebenso die Mitglieder der römischen Gewerbscollegien Brüder sich genannt haben.
Betrachtet man die Eintheilung des attischen Volkes vor Klisthenes in 4 Phylen, 12 Phratrieen, 360 Geschlechter und 10,800 Familienväter (da jedes Geschlecht aus 30 Familenvätern oder vielmehr 30 Hausbesitzern bestanden haben soll 4) noch näher, möchte man darin die miliärische Gliederung eines Volkes oder Volksstammes er-
1) Schoemann, I. S. 364; Hermann, §. 146 Anm. 9.
2) Schoemann, I. S. 368.
3) Hermann, §. 99.
4) Hermann, §. 99 Anm. 4.
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