Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.gatten nur Einen Leib und Eine Seele haben sollen.1) Ein Nachklang der uralten Sitte des heiligen, aus Wein und Blut gemischten Trankes ist es, dass noch heute die Brüderschaft, der Schmolles nach dem Studentenausdrueke getrunken und ein Trunk vielfach, namentlich auch in den Gesellenbrüderschaften, dem Fremdlinge dargebracht wird zum Zeichen des Willkommenseins, der Liebe und der Freundschaft. Das gemeinsame Essen und Trinken, die gemeinsamen Opfermahle, die Theilung des Tisches und des Glases sind und waren das Symbol der Freundschaft und der Liebe, der Verbrüderung - und bei Eheleuten, welche noch das Bett theilen, der Verehelichung. Die äussere Gemeinsamkeit kann und soll aber nur eine Folge und Wirkung der inneren Gemeinsamkeit und Einheit sein. Die maurerischen Tafellogen im reinen und höhern Sinne sind daher blosse Brudermahle, Mahle der Liebe und Freundschaft. Nach der Sage waren einst unter der Regierung des Maximianus zwei Ritter, von denen Einer zu dem Andern sagte: "Willst du mit mir einen Bund machen, so mag ein jeder von uns aus seinem rechten Arm Blut fliessen lassen: ich will dein Blut trinken und du magst mit dem meinen dasselbe thun, und so wird keiner von uns den andern weder in Glück noch Unglück verlassen und was einer von uns gewonnen haben wird, wird auch der andere haben." - Bei den Germanen scheint es nach Grimm, Lieder der ältern Edda S. 237, und in der Uebersetzung von Simrok S. 176, dass man bei dem Eidschwure sich verwundet und das Blut (mit Wein vermischt) statt es zu trinken in der Fussspur habe ineinanderlaufen und sich vermischen lassen, um dadurch auch die Herzen und die Seelen unauflöslich zu vereinen. Bei Saxo Gramm. I. heisst es: siquidem icturi foedus veteres vestigia sua mutui ganguinis aspersione perfundere consueverant, amicitiarum pignus alterni cruoris commercio firmaturi. Die das Blut in solcher Weise vereinigt haben, sind freiwillige förmliche Blutsverwandte geworden und sollen gegen einander dieselben Pflichten der Liebe und Treue üben wie die natürlichen Blutsverwandten und Blutsfreunde. 1) Vergl. Weimarisches Jahrbuch, II. S. 419.
gatten nur Einen Leib und Eine Seele haben sollen.1) Ein Nachklang der uralten Sitte des heiligen, aus Wein und Blut gemischten Trankes ist es, dass noch heute die Brüderschaft, der Schmolles nach dem Studentenausdrueke getrunken und ein Trunk vielfach, namentlich auch in den Gesellenbrüderschaften, dem Fremdlinge dargebracht wird zum Zeichen des Willkommenseins, der Liebe und der Freundschaft. Das gemeinsame Essen und Trinken, die gemeinsamen Opfermahle, die Theilung des Tisches und des Glases sind und waren das Symbol der Freundschaft und der Liebe, der Verbrüderung – und bei Eheleuten, welche noch das Bett theilen, der Verehelichung. Die äussere Gemeinsamkeit kann und soll aber nur eine Folge und Wirkung der inneren Gemeinsamkeit und Einheit sein. Die maurerischen Tafellogen im reinen und höhern Sinne sind daher blosse Brudermahle, Mahle der Liebe und Freundschaft. Nach der Sage waren einst unter der Regierung des Maximianus zwei Ritter, von denen Einer zu dem Andern sagte: „Willst du mit mir einen Bund machen, so mag ein jeder von uns aus seinem rechten Arm Blut fliessen lassen: ich will dein Blut trinken und du magst mit dem meinen dasselbe thun, und so wird keiner von uns den andern weder in Glück noch Unglück verlassen und was einer von uns gewonnen haben wird, wird auch der andere haben.“ – Bei den Germanen scheint es nach Grimm, Lieder der ältern Edda S. 237, und in der Uebersetzung von Simrok S. 176, dass man bei dem Eidschwure sich verwundet und das Blut (mit Wein vermischt) statt es zu trinken in der Fussspur habe ineinanderlaufen und sich vermischen lassen, um dadurch auch die Herzen und die Seelen unauflöslich zu vereinen. Bei Saxo Gramm. I. heisst es: siquidem icturi foedus veteres vestigia sua mutui ganguinis aspersione perfundere consueverant, amicitiarum pignus alterni cruoris commercio firmaturi. Die das Blut in solcher Weise vereinigt haben, sind freiwillige förmliche Blutsverwandte geworden und sollen gegen einander dieselben Pflichten der Liebe und Treue üben wie die natürlichen Blutsverwandten und Blutsfreunde. 1) Vergl. Weimarisches Jahrbuch, II. S. 419.
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gatten nur Einen Leib und Eine Seele haben sollen. 1) Ein Nachklang der uralten Sitte des heiligen, aus Wein und Blut gemischten Trankes ist es, dass noch heute die Brüderschaft, der Schmolles nach dem Studentenausdrueke getrunken und ein Trunk vielfach, namentlich auch in den Gesellenbrüderschaften, dem Fremdlinge dargebracht wird zum Zeichen des Willkommenseins, der Liebe und der Freundschaft. Das gemeinsame Essen und Trinken, die gemeinsamen Opfermahle, die Theilung des Tisches und des Glases sind und waren das Symbol der Freundschaft und der Liebe, der Verbrüderung – und bei Eheleuten, welche noch das Bett theilen, der Verehelichung. Die äussere Gemeinsamkeit kann und soll aber nur eine Folge und Wirkung der inneren Gemeinsamkeit und Einheit sein. Die maurerischen Tafellogen im reinen und höhern Sinne sind daher blosse Brudermahle, Mahle der Liebe und Freundschaft. Nach der Sage waren einst unter der Regierung des Maximianus zwei Ritter, von denen Einer zu dem Andern sagte: „Willst du mit mir einen Bund machen, so mag ein jeder von uns aus seinem rechten Arm Blut fliessen lassen: ich will dein Blut trinken und du magst mit dem meinen dasselbe thun, und so wird keiner von uns den andern weder in Glück noch Unglück verlassen und was einer von uns gewonnen haben wird, wird auch der andere haben.“ – Bei den Germanen scheint es nach Grimm, Lieder der ältern Edda S. 237, und in der Uebersetzung von Simrok S. 176, dass man bei dem Eidschwure sich verwundet und das Blut (mit Wein vermischt) statt es zu trinken in der Fussspur habe ineinanderlaufen und sich vermischen lassen, um dadurch auch die Herzen und die Seelen unauflöslich zu vereinen. Bei Saxo Gramm. I. heisst es: siquidem icturi foedus veteres vestigia sua mutui ganguinis aspersione perfundere consueverant, amicitiarum pignus alterni cruoris commercio firmaturi. Die das Blut in solcher Weise vereinigt haben, sind freiwillige förmliche Blutsverwandte geworden und sollen gegen einander dieselben Pflichten der Liebe und Treue üben wie die natürlichen Blutsverwandten und Blutsfreunde.
1) Vergl. Weimarisches Jahrbuch, II. S. 419.
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