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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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Procession legen zu lassen und zu legen. Nach den von der schottischen Grossloge angenommenen sog. alten Pflichten können in der Hauptstadt Edinburg und ihren Vorstädten nicht weniger als 21 Brüder und auf dem Lande nicht weniger als sieben Brüder eine Loge errichten.1) Von der schottischen Grossloge ist namentlich die Maurerei in Schweden und Dänemark ausgegangen. Nicht fünf Grade, wie Heldmann S. 565 oben angegeben hat, sondern sieben hatte das rectifieirte schottische System nach den Beschlüssen des Wilhelmsbader maurerischen Kongresses vom J. 1782, indem zwischen dem schottischen Meister und dem Ritter der heiligen Stadt (dem historischen oder vielmehr symbolischen Tempelritter) der Novize und über dem kriegerischen Ritter der geistliche Ritter (eques professus) stand, welcher siebte und letzte Grad wegen seiner Geistlichkeit oder katholischen Färbung in protestantischen Ländern wohl niemals viel bearbeitet und ertheilt wurde. Dieser siebte Grad des rectifleirten schottischen Systems erscheint als ein zeitliches oder vorübergehendes Zugeständniss an das gleichzeitig bestandene und kämpfende System der Clermont'schen Cleriker (nach Heldmann, S. 562, ohne allen Zweifel - ? - der Jesuiten). Die nordamerikanischen sog. ritterlichen Grosslager (Grand Encampment) beweisen doch sicher, dass man nicht der Jesuiten zu Thorheiten bedürfe. - Nach Fallou, a. a. O., S. 71 unten, sprachen in jeder Kreishütte bei den Quartalsitzungen die sieben ältesten Meister als Schöppen das Recht und der Jungmeister besorgte als Schaffner die Aufwartung. Die Gesellengerichte der Handwerksmaurer bestehen aus zwei Meistern, zwei Altgesellen und drei andern Gesellen, welche wenigstens drei Jahre gewandert sein müssen. Die Zahl 7 ist zur Rechtsbeständigkeit der Beschlüsse durchaus unerlässlich.2) - Die Prüfung des von Anderson entworfenen Konstitutionenbuches der neu-englischen Grossloge wurde durch einen Grosslogenbeschluss vom 27. Dezember 1721 einer Commission von vierzehn Brüdern übertragen. Die Royal-Arch-Maurerei hat sieben Grade.



1) Heldmann, S 434.
2) Fallou, a. a. O., S. 76.

Procession legen zu lassen und zu legen. Nach den von der schottischen Grossloge angenommenen sog. alten Pflichten können in der Hauptstadt Edinburg und ihren Vorstädten nicht weniger als 21 Brüder und auf dem Lande nicht weniger als sieben Brüder eine Loge errichten.1) Von der schottischen Grossloge ist namentlich die Maurerei in Schweden und Dänemark ausgegangen. Nicht fünf Grade, wie Heldmann S. 565 oben angegeben hat, sondern sieben hatte das rectifieirte schottische System nach den Beschlüssen des Wilhelmsbader maurerischen Kongresses vom J. 1782, indem zwischen dem schottischen Meister und dem Ritter der heiligen Stadt (dem historischen oder vielmehr symbolischen Tempelritter) der Novize und über dem kriegerischen Ritter der geistliche Ritter (eques professus) stand, welcher siebte und letzte Grad wegen seiner Geistlichkeit oder katholischen Färbung in protestantischen Ländern wohl niemals viel bearbeitet und ertheilt wurde. Dieser siebte Grad des rectifleirten schottischen Systems erscheint als ein zeitliches oder vorübergehendes Zugeständniss an das gleichzeitig bestandene und kämpfende System der Clermont’schen Cleriker (nach Heldmann, S. 562, ohne allen Zweifel – ? – der Jesuiten). Die nordamerikanischen sog. ritterlichen Grosslager (Grand Encampment) beweisen doch sicher, dass man nicht der Jesuiten zu Thorheiten bedürfe. – Nach Fallou, a. a. O., S. 71 unten, sprachen in jeder Kreishütte bei den Quartalsitzungen die sieben ältesten Meister als Schöppen das Recht und der Jungmeister besorgte als Schaffner die Aufwartung. Die Gesellengerichte der Handwerksmaurer bestehen aus zwei Meistern, zwei Altgesellen und drei andern Gesellen, welche wenigstens drei Jahre gewandert sein müssen. Die Zahl 7 ist zur Rechtsbeständigkeit der Beschlüsse durchaus unerlässlich.2) – Die Prüfung des von Anderson entworfenen Konstitutionenbuches der neu-englischen Grossloge wurde durch einen Grosslogenbeschluss vom 27. Dezember 1721 einer Commission von vierzehn Brüdern übertragen. Die Royal-Arch-Maurerei hat sieben Grade.



1) Heldmann, S 434.
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[480/0500] Procession legen zu lassen und zu legen. Nach den von der schottischen Grossloge angenommenen sog. alten Pflichten können in der Hauptstadt Edinburg und ihren Vorstädten nicht weniger als 21 Brüder und auf dem Lande nicht weniger als sieben Brüder eine Loge errichten. 1) Von der schottischen Grossloge ist namentlich die Maurerei in Schweden und Dänemark ausgegangen. Nicht fünf Grade, wie Heldmann S. 565 oben angegeben hat, sondern sieben hatte das rectifieirte schottische System nach den Beschlüssen des Wilhelmsbader maurerischen Kongresses vom J. 1782, indem zwischen dem schottischen Meister und dem Ritter der heiligen Stadt (dem historischen oder vielmehr symbolischen Tempelritter) der Novize und über dem kriegerischen Ritter der geistliche Ritter (eques professus) stand, welcher siebte und letzte Grad wegen seiner Geistlichkeit oder katholischen Färbung in protestantischen Ländern wohl niemals viel bearbeitet und ertheilt wurde. Dieser siebte Grad des rectifleirten schottischen Systems erscheint als ein zeitliches oder vorübergehendes Zugeständniss an das gleichzeitig bestandene und kämpfende System der Clermont’schen Cleriker (nach Heldmann, S. 562, ohne allen Zweifel – ? – der Jesuiten). Die nordamerikanischen sog. ritterlichen Grosslager (Grand Encampment) beweisen doch sicher, dass man nicht der Jesuiten zu Thorheiten bedürfe. – Nach Fallou, a. a. O., S. 71 unten, sprachen in jeder Kreishütte bei den Quartalsitzungen die sieben ältesten Meister als Schöppen das Recht und der Jungmeister besorgte als Schaffner die Aufwartung. Die Gesellengerichte der Handwerksmaurer bestehen aus zwei Meistern, zwei Altgesellen und drei andern Gesellen, welche wenigstens drei Jahre gewandert sein müssen. Die Zahl 7 ist zur Rechtsbeständigkeit der Beschlüsse durchaus unerlässlich. 2) – Die Prüfung des von Anderson entworfenen Konstitutionenbuches der neu-englischen Grossloge wurde durch einen Grosslogenbeschluss vom 27. Dezember 1721 einer Commission von vierzehn Brüdern übertragen. Die Royal-Arch-Maurerei hat sieben Grade. 1) Heldmann, S 434. 2) Fallou, a. a. O., S. 76.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 480. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/500>, abgerufen am 23.11.2024.