Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

Bild:
<< vorherige Seite

an die 15 Lichter der Meisterloge erinnern. Romulus hatte für den öffentlichen Cultus 60 Priester eingesetzt, welche 50 Jahre alt sein mussten. - Fünf Jahre lang musste man die sacra minora lernen, ehe man zu den sacra majora übergehen konnte.1) Zwischen zwei zur Cultur bestimmten Grundstücken soll ein Grenzrain von fünf Fuss unbeackert liegen bleiben und der Eigenthümer soll rings um sein Gebäude einen Raum von 21/2 Fuss unbebauet lassen.2) Den Diis terrestribus wird auf der Erde, den Diis inferis in der Erde und den Diis superis über der Erde auf einem 21/2 Fuss hohen Altare geopfert. Der Grundeigenthümer muss das Herüberhängen der Aeste des nachbarlichen Grundstückes, welche über 15 Fuss von der Erde von den Bäumen auslaufen, dulden und kann das Abhauen der überragenden Aeste bis auf die Höhe von 15 Fuss erzwingen oder im Falle beharrlicher Weigerung selbst vornehmen.3) - Den allgemeinen Hochzeitsgebrauch (pompa) der Römer, eine neu verheirathete Jungfrau mit fünf Fackeln in das Haus des Mannes einzuführen (deductio in domum mariti) will Bodemeyer S. 55 daraus erklären, dass hier die fünf Fackeln die servianischen fünf Klassen des römischen Volkes repräsentiren, unter dessen Schutz ja die Ehe eingegangen werde; möglicher Weise lasse sich aber die Fünfzahl der Fackeln auch mit den fünf Göttern in Verbindung bringen, welche die Neuvermählten vor der Besteigung des torus um ihren Segen anzuflehen pflegten, nämlich die Virginensis dea, Prema dea, die dea Pertunda, die dea Venus und den deus Priapus. Es ist hier schon eine andere Deutung der fünf Hochzeitsfackeln gegeben worden, nämlich als das Symbol der Vereinigung der männlichen Dreizahl mit der weiblichen Zweizahl. Auch im deutschen Mittelalter noch war das sogenannte Heimzünden der Braut wenigstens bei Personen der höheren Stände Sitte. Als der Bayernherzog Georg mit der Polin Hedwig sich vermählte, wurden der Braut 24 farbige Kerzen nach der Zahl ihrer Altersjahre beim

1) Bodemeyer, a. a. O., S. 62.
2) Bodemeyer, S. 63.
3) Seuffert, practisches Pandectenrecht, §. 123.

an die 15 Lichter der Meisterloge erinnern. Romulus hatte für den öffentlichen Cultus 60 Priester eingesetzt, welche 50 Jahre alt sein mussten. – Fünf Jahre lang musste man die sacra minora lernen, ehe man zu den sacra majora übergehen konnte.1) Zwischen zwei zur Cultur bestimmten Grundstücken soll ein Grenzrain von fünf Fuss unbeackert liegen bleiben und der Eigenthümer soll rings um sein Gebäude einen Raum von 2½ Fuss unbebauet lassen.2) Den Diis terrestribus wird auf der Erde, den Diis inferis in der Erde und den Diis superis über der Erde auf einem 2½ Fuss hohen Altare geopfert. Der Grundeigenthümer muss das Herüberhängen der Aeste des nachbarlichen Grundstückes, welche über 15 Fuss von der Erde von den Bäumen auslaufen, dulden und kann das Abhauen der überragenden Aeste bis auf die Höhe von 15 Fuss erzwingen oder im Falle beharrlicher Weigerung selbst vornehmen.3) – Den allgemeinen Hochzeitsgebrauch (pompa) der Römer, eine neu verheirathete Jungfrau mit fünf Fackeln in das Haus des Mannes einzuführen (deductio in domum mariti) will Bodemeyer S. 55 daraus erklären, dass hier die fünf Fackeln die servianischen fünf Klassen des römischen Volkes repräsentiren, unter dessen Schutz ja die Ehe eingegangen werde; möglicher Weise lasse sich aber die Fünfzahl der Fackeln auch mit den fünf Göttern in Verbindung bringen, welche die Neuvermählten vor der Besteigung des torus um ihren Segen anzuflehen pflegten, nämlich die Virginensis dea, Prema dea, die dea Pertunda, die dea Venus und den deus Priapus. Es ist hier schon eine andere Deutung der fünf Hochzeitsfackeln gegeben worden, nämlich als das Symbol der Vereinigung der männlichen Dreizahl mit der weiblichen Zweizahl. Auch im deutschen Mittelalter noch war das sogenannte Heimzünden der Braut wenigstens bei Personen der höheren Stände Sitte. Als der Bayernherzog Georg mit der Polin Hedwig sich vermählte, wurden der Braut 24 farbige Kerzen nach der Zahl ihrer Altersjahre beim

1) Bodemeyer, a. a. O., S. 62.
2) Bodemeyer, S. 63.
3) Seuffert, practisches Pandectenrecht, §. 123.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0388" n="368"/>
an die 15 Lichter der Meisterloge erinnern. Romulus hatte für den öffentlichen Cultus 60 Priester eingesetzt, welche 50 Jahre alt sein mussten. &#x2013; Fünf Jahre lang musste man die sacra minora lernen, ehe man zu den sacra majora übergehen konnte.<note place="foot" n="1)">Bodemeyer, a. a. O., S. 62.<lb/></note> Zwischen zwei zur Cultur bestimmten Grundstücken soll ein Grenzrain von fünf Fuss unbeackert liegen bleiben und der Eigenthümer soll rings um sein Gebäude einen Raum von 2½ Fuss unbebauet lassen.<note place="foot" n="2)">Bodemeyer, S. 63.<lb/></note> Den Diis terrestribus wird auf der Erde, den Diis inferis in der Erde und den Diis superis über der Erde auf einem 2½ Fuss hohen Altare geopfert. Der Grundeigenthümer muss das Herüberhängen der Aeste des nachbarlichen Grundstückes, welche über 15 Fuss von der Erde von den Bäumen auslaufen, dulden und kann das Abhauen der überragenden Aeste bis auf die Höhe von 15 Fuss erzwingen oder im Falle beharrlicher Weigerung selbst vornehmen.<note place="foot" n="3)">Seuffert, practisches Pandectenrecht, §. 123.<lb/></note> &#x2013; Den allgemeinen Hochzeitsgebrauch (pompa) der Römer, eine neu verheirathete Jungfrau mit fünf Fackeln in das Haus des Mannes einzuführen (deductio in domum mariti) will Bodemeyer S. 55 daraus erklären, dass hier die fünf Fackeln die servianischen fünf Klassen des römischen Volkes repräsentiren, unter dessen Schutz ja die Ehe eingegangen werde; möglicher Weise lasse sich aber die Fünfzahl der Fackeln auch mit den fünf Göttern in Verbindung bringen, welche die Neuvermählten vor der Besteigung des torus um ihren Segen anzuflehen pflegten, nämlich die Virginensis dea, Prema dea, die dea Pertunda, die dea Venus und den deus Priapus. Es ist hier schon eine andere Deutung der fünf Hochzeitsfackeln gegeben worden, nämlich als das Symbol der Vereinigung der männlichen Dreizahl mit der weiblichen Zweizahl. Auch im deutschen Mittelalter noch war das sogenannte Heimzünden der Braut wenigstens bei Personen der höheren Stände Sitte. Als der Bayernherzog Georg mit der Polin Hedwig sich vermählte, wurden der Braut 24 farbige Kerzen nach der Zahl ihrer Altersjahre beim
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[368/0388] an die 15 Lichter der Meisterloge erinnern. Romulus hatte für den öffentlichen Cultus 60 Priester eingesetzt, welche 50 Jahre alt sein mussten. – Fünf Jahre lang musste man die sacra minora lernen, ehe man zu den sacra majora übergehen konnte. 1) Zwischen zwei zur Cultur bestimmten Grundstücken soll ein Grenzrain von fünf Fuss unbeackert liegen bleiben und der Eigenthümer soll rings um sein Gebäude einen Raum von 2½ Fuss unbebauet lassen. 2) Den Diis terrestribus wird auf der Erde, den Diis inferis in der Erde und den Diis superis über der Erde auf einem 2½ Fuss hohen Altare geopfert. Der Grundeigenthümer muss das Herüberhängen der Aeste des nachbarlichen Grundstückes, welche über 15 Fuss von der Erde von den Bäumen auslaufen, dulden und kann das Abhauen der überragenden Aeste bis auf die Höhe von 15 Fuss erzwingen oder im Falle beharrlicher Weigerung selbst vornehmen. 3) – Den allgemeinen Hochzeitsgebrauch (pompa) der Römer, eine neu verheirathete Jungfrau mit fünf Fackeln in das Haus des Mannes einzuführen (deductio in domum mariti) will Bodemeyer S. 55 daraus erklären, dass hier die fünf Fackeln die servianischen fünf Klassen des römischen Volkes repräsentiren, unter dessen Schutz ja die Ehe eingegangen werde; möglicher Weise lasse sich aber die Fünfzahl der Fackeln auch mit den fünf Göttern in Verbindung bringen, welche die Neuvermählten vor der Besteigung des torus um ihren Segen anzuflehen pflegten, nämlich die Virginensis dea, Prema dea, die dea Pertunda, die dea Venus und den deus Priapus. Es ist hier schon eine andere Deutung der fünf Hochzeitsfackeln gegeben worden, nämlich als das Symbol der Vereinigung der männlichen Dreizahl mit der weiblichen Zweizahl. Auch im deutschen Mittelalter noch war das sogenannte Heimzünden der Braut wenigstens bei Personen der höheren Stände Sitte. Als der Bayernherzog Georg mit der Polin Hedwig sich vermählte, wurden der Braut 24 farbige Kerzen nach der Zahl ihrer Altersjahre beim 1) Bodemeyer, a. a. O., S. 62. 2) Bodemeyer, S. 63. 3) Seuffert, practisches Pandectenrecht, §. 123.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/388
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 368. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/388>, abgerufen am 12.05.2024.