Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.Wie die Qualen der Hölle bildlich dargestellt werden, so auch die Freuden der Gerechten und der Seligen. Man sieht diese Seelen Korn schneiden auf den Feldern, sie pflücken Blumen und Früchte, lustwandeln in schattigen Laubgängen und baden und schwimmen in einem Bassin. Der Sonnengott spricht zu ihnen: "Nehmet eure Sicheln, erntet die Frucht der Felder, die euer Theil sind, tragt sie in eure Wohnungen und geniesst sie und bringt sie den Göttern als reine Gaben dar von der Frucht des Feldes der Herrlichkeit."1) Es erhellt, dass die Beschäftigungen und Freuden des Reiches der Seligen bei den Aegyptern denen der Erde vollständig nachgebildet waren und dass sogar im Himmel noch den Göttern geopfert werden musste, was gerade keine erhabenen Vorstellungen sind. Dem Gerichte, welches Osiris nach dem Tode eines Verstorbenen in der Unterwelt über die dort ankommenden Seelen desselben hielt und worin Osiris entschied, ob die Seele des Verstorbenen sofort zur ewigen Freude in den Himmel, zu Gott oder Osiris eingehen dürfe, oder welche Strafen, welche Reinigungen und Besserungen die Seele zuvor noch in der Hölle, oder durch weitere Wanderungen auf der Erde zu bestehen habe, ging bei den Aegyptern in spätern Zeiten hier auf Erden ein Gericht, das Todtengericht voraus, worin auf Grundlage des Lebens und Handelns des Verstorbenen geurtheilt wurde, ob der Verstorbene eines ehrenvollen Begräbnisses würdig sei, ob er verdiene, vor den Richterstuhl des Osiris durch die Beerdigung geführt zu werden. Von diesem Todtengerichte der Aegypter hat unter den ältern Schriftstellern Diodor, I. 76, eine ausführliche Beschreibung hinterlassen und unter den neuern Schriftstellern findet man die besten Mittheilungen bei Heeren, ldeen II. S. 682, - Beck , Anleitung, Thl. I. 1. S. 717 und 759, - Creuzer, Symbolik, I. S. 411, 416 und 425; Uhlemann in der oben genannten Rehabilitationsrede über das Todtengericht bei den alten Aegyptern, 1) Dunker, Geschichte des Alterthums, I. 8. 61 ff.; Röth, Geschichte unserer abendländischen Philosophie, I. S. 176 ff.; Uhlemann, ägypt. Alterthumskunde, II. S. 224 ff.; Mühlhause, Urreligion des deutschen Volkes, S. 326.
Wie die Qualen der Hölle bildlich dargestellt werden, so auch die Freuden der Gerechten und der Seligen. Man sieht diese Seelen Korn schneiden auf den Feldern, sie pflücken Blumen und Früchte, lustwandeln in schattigen Laubgängen und baden und schwimmen in einem Bassin. Der Sonnengott spricht zu ihnen: „Nehmet eure Sicheln, erntet die Frucht der Felder, die euer Theil sind, tragt sie in eure Wohnungen und geniesst sie und bringt sie den Göttern als reine Gaben dar von der Frucht des Feldes der Herrlichkeit.“1) Es erhellt, dass die Beschäftigungen und Freuden des Reiches der Seligen bei den Aegyptern denen der Erde vollständig nachgebildet waren und dass sogar im Himmel noch den Göttern geopfert werden musste, was gerade keine erhabenen Vorstellungen sind. Dem Gerichte, welches Osiris nach dem Tode eines Verstorbenen in der Unterwelt über die dort ankommenden Seelen desselben hielt und worin Osiris entschied, ob die Seele des Verstorbenen sofort zur ewigen Freude in den Himmel, zu Gott oder Osiris eingehen dürfe, oder welche Strafen, welche Reinigungen und Besserungen die Seele zuvor noch in der Hölle, oder durch weitere Wanderungen auf der Erde zu bestehen habe, ging bei den Aegyptern in spätern Zeiten hier auf Erden ein Gericht, das Todtengericht voraus, worin auf Grundlage des Lebens und Handelns des Verstorbenen geurtheilt wurde, ob der Verstorbene eines ehrenvollen Begräbnisses würdig sei, ob er verdiene, vor den Richterstuhl des Osiris durch die Beerdigung geführt zu werden. Von diesem Todtengerichte der Aegypter hat unter den ältern Schriftstellern Diodor, I. 76, eine ausführliche Beschreibung hinterlassen und unter den neuern Schriftstellern findet man die besten Mittheilungen bei Heeren, ldeen II. S. 682, – Beck , Anleitung, Thl. I. 1. S. 717 und 759, – Creuzer, Symbolik, I. S. 411, 416 und 425; Uhlemann in der oben genannten Rehabilitationsrede über das Todtengericht bei den alten Aegyptern, 1) Dunker, Geschichte des Alterthums, I. 8. 61 ff.; Röth, Geschichte unserer abendländischen Philosophie, I. S. 176 ff.; Uhlemann, ägypt. Alterthumskunde, II. S. 224 ff.; Mühlhause, Urreligion des deutschen Volkes, S. 326.
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Wie die Qualen der Hölle bildlich dargestellt werden, so auch die Freuden der Gerechten und der Seligen. Man sieht diese Seelen Korn schneiden auf den Feldern, sie pflücken Blumen und Früchte, lustwandeln in schattigen Laubgängen und baden und schwimmen in einem Bassin. Der Sonnengott spricht zu ihnen: „Nehmet eure Sicheln, erntet die Frucht der Felder, die euer Theil sind, tragt sie in eure Wohnungen und geniesst sie und bringt sie den Göttern als reine Gaben dar von der Frucht des Feldes der Herrlichkeit.“ 1) Es erhellt, dass die Beschäftigungen und Freuden des Reiches der Seligen bei den Aegyptern denen der Erde vollständig nachgebildet waren und dass sogar im Himmel noch den Göttern geopfert werden musste, was gerade keine erhabenen Vorstellungen sind.
Dem Gerichte, welches Osiris nach dem Tode eines Verstorbenen in der Unterwelt über die dort ankommenden Seelen desselben hielt und worin Osiris entschied, ob die Seele des Verstorbenen sofort zur ewigen Freude in den Himmel, zu Gott oder Osiris eingehen dürfe, oder welche Strafen, welche Reinigungen und Besserungen die Seele zuvor noch in der Hölle, oder durch weitere Wanderungen auf der Erde zu bestehen habe, ging bei den Aegyptern in spätern Zeiten hier auf Erden ein Gericht, das Todtengericht voraus, worin auf Grundlage des Lebens und Handelns des Verstorbenen geurtheilt wurde, ob der Verstorbene eines ehrenvollen Begräbnisses würdig sei, ob er verdiene, vor den Richterstuhl des Osiris durch die Beerdigung geführt zu werden. Von diesem Todtengerichte der Aegypter hat unter den ältern Schriftstellern Diodor, I. 76, eine ausführliche Beschreibung hinterlassen und unter den neuern Schriftstellern findet man die besten Mittheilungen bei Heeren, ldeen II. S. 682, – Beck , Anleitung, Thl. I. 1. S. 717 und 759, – Creuzer, Symbolik, I. S. 411, 416 und 425; Uhlemann in der oben genannten Rehabilitationsrede über das Todtengericht bei den alten Aegyptern,
1) Dunker, Geschichte des Alterthums, I. 8. 61 ff.; Röth, Geschichte unserer abendländischen Philosophie, I. S. 176 ff.; Uhlemann, ägypt. Alterthumskunde, II. S. 224 ff.; Mühlhause, Urreligion des deutschen Volkes, S. 326.
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/26>, abgerufen am 17.02.2025. |