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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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herausnehmen durften.1) Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde.2) An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes.3) In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren ([fremdsprachliches Material]), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen.4) Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: "Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica5)." Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst.6) Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden

1) Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413.
2) Knötel, Cheops, S. 106, oben.
3) Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten.
4) Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218.
5) Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238.
6) Grimm, a. a. O., I. S. 10. 96. 141. 307. 417 und 425, II. S. 119, oben.

herausnehmen durften.1) Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde.2) An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes.3) In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren ([fremdsprachliches Material]), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen.4) Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: „Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica5).“ Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst.6) Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden

1) Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413.
2) Knötel, Cheops, S. 106, oben.
3) Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten.
4) Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218.
5) Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238.
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[233/0253] herausnehmen durften. 1) Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde. 2) An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes. 3) In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren (_ ), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen. 4) Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: „Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica 5).“ Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst. 6) Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden 1) Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413. 2) Knötel, Cheops, S. 106, oben. 3) Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten. 4) Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218. 5) Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238. 6) Grimm, a. a. O., I. S. 10. 96. 141. 307. 417 und 425, II. S. 119, oben.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 233. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/253>, abgerufen am 22.11.2024.