Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.herausnehmen durften.1) Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde.2) An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes.3) In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren ([fremdsprachliches Material]), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen.4) Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: "Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica5)." Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst.6) Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden 1) Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413. 2) Knötel, Cheops, S. 106, oben. 3) Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten. 4) Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218. 5) Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238. 6) Grimm, a. a. O., I. S. 10. 96. 141. 307. 417 und 425, II. S. 119, oben.
herausnehmen durften.1) Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde.2) An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes.3) In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren ([fremdsprachliches Material]), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen.4) Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: „Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica5).“ Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst.6) Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden 1) Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413. 2) Knötel, Cheops, S. 106, oben. 3) Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten. 4) Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218. 5) Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238. 6) Grimm, a. a. O., I. S. 10. 96. 141. 307. 417 und 425, II. S. 119, oben.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0253" n="233"/> herausnehmen durften.<note place="foot" n="1)">Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413.<lb/></note> Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde.<note place="foot" n="2)">Knötel, Cheops, S. 106, oben.<lb/></note> An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes.<note place="foot" n="3)">Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten.<lb/></note> In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren (<foreign xml:lang="ell"><gap reason="fm"/></foreign>), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen.<note place="foot" n="4)">Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218.<lb/></note> Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: „Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica<note place="foot" n="5)">Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238.<lb/></note>.“ Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst.<note place="foot" n="6)"> Grimm, a. a. O., I. S. 10. 96. 141. 307. 417 und 425, II. S. 119, oben.<lb/></note> Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden </p> </div> </body> </text> </TEI> [233/0253]
herausnehmen durften. 1) Ebenso herrschten an dem babylonischen Feste der Sakäen, welches von den Babyloniern am Anfange ihres Jahres vom 9. bis 14. Juli, d. h. an den fünf Zusatztagen des Jahres von 360 Tagen gefeiert wurde und mit den römischen Saturnalien einige Aehnlichkeit hat, die Sklaven über ihre Gebieter und wählten sich einen König, dem unter allerlei Possen gehuldigt wurde. 2) An den römischen Saturnalien trug der Sklave seines Herrn Kleider und als Zeichen der Freiheit den Hut des freien Mannes. 3) In der kretensischen Stadt Kydonia wurden gleichfalls gewisse herkömmliche Feste gefeiert, welche alle Freigeborne verliessen und wobei die Sklaven gänzlich Meister von Allem waren (_ ), sogar das Recht hatten, die Freien, denen sie etwa auf der Strasse begegneten, zu schlagen. 4) Diese Gebräuche sollten übereinstimmend darauf hinweisen, dass der Gott Ahuramasda, Saturn u. s. w., dessen Andenken festlich begangen wurde, der Eröser, und Erretter von allen Leiden und Fesseln sei. Auch schliessen sich hieran die deutschen Rechtsgebräuche des Mittelalters, wodurch das Dienstverhältniss von dem Herrn erleichtert werden sollte und worüber Grimm, Rechtsalterthümer, S. 394, zu vergleichen ist. So bestimmt z. B. das Essener Hofrecht vom Jahr 1322: „Item, die boumester des veihoves sall hebben van der scholasterschen 1 par hanschen, ind sal den ersten dans mit der scholastersehen dansen (sed rehabebit par chirothecarum et chorizabit unam choream cum. scholastica 5).“ Bei der Geburt eines Kindes erhält der Vater häufig ein Klafter Holz und ähnliche Begünstigungen, zuweilen auch die Mutter selbst. 6) Ebenso darf nach dem hier in Frage stehenden allgemeinen menschlichen Gesichtspunkte hierher bezogen werden
1) Preller. röm. Mythol., S. 414; Schoemann, II. S. 413.
2) Knötel, Cheops, S. 106, oben.
3) Marbach, die heilige Weihnachtszeit, Frankfurt a. M. 1859, S. 16, unten.
4) Creuzer, Symbolik, II, S. 217 und 218.
5) Hochzeitsbegünstigungen z. B. bei Grimm, Weisthümer, I. S. 238.
6) Grimm, a. a. O., I. S. 10. 96. 141. 307. 417 und 425, II. S. 119, oben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |