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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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Stellung eingenommen oder ein wichtiges Logenamt bekleidet haben, maurerisch beerdigt, d. h. ihr Leichnam wird feierlich durch die maurerisch bekleideten Brüder zum Grabe begleitet. Schlözer in seinem Briefwechsel, Thl. V, H. 29, Nro. 38 hat aus dem Tagebuche von dem ersten Feldzuge der Braunschweiger in Canada im J. 1776 eine Beschreibung eines solchen amerikanischen maurerischen Leichenbegängnisses gegeben, wie auch in Prestons oben angeführten Illustrations die Gebräuche der englischen maurerischen Leichenbegängnisse beschrieben sind, von welcher Beschreibung im Magazine für Freimaurer Stk.1, S. 103 bis 115 eine Uebersetzung enthalten ist. Die Schlözer'sche, Beschreibung theilt Mossdorf in dem Artikel "Trauerloge" mit und dieselbe lautet im Auszuge:

"Am 25. September hatte ich in Quebeck Gelegenheit, einen Freimaurer öffentlich begraben zu sehen. Zwei Maurer mit Trauerfahnen eröffneten den Zug. Diesen folgten die Mitglieder der Loge paarweise, nach dem Alter ihrer Aufnahme und nach Massgabe ihrer Logenämter, in ihrem völligen Maurerputz, mit feinen weissen ledernen Schürzen vor den Knieen und mit Maurerkellen an der Brust. Der furchtbare (vorbereitende) Bruder hatte ein entblösstes Schwert in der Hand. Alle Maurer waren schwarz gekleidet; statt der Trauermäntel hatten sie aber eine zwei Hände breite weisse Leibbinde von der rechten Schulter zur linken hangen, und von der rechten Seite des Huts hing ein weisses zusammengefaltetes Tuch, statt eines Flors, auf 1 1/2 Ellen herunter. Hinter den Logenmitgliedern gingen zwei englische Prediger in gleichem Traueranzuge. Auf dem Sarge, welchen dienende Brüder trugen, lagen des Verstorbenen Degen und maurerische Bekleidung."

Wenn wir es auch kaum billigen möchten, dass die Maurer einen verstorbenen Bruder in solcher Weise zum Grabe begleiten, sollten es doch jedenfalls alle Maurer als ihre heiligste Pflicht betrachten, dem Leichenbegängnisse eines verstorbenen Bruders beizuwohnen und seinem Sarg dem letzten Gange zu folgen, indem dieses doch wohl nur der geringste Beweis der so gerühmten brüderlichen Liebe und Treue sein möchte. Dass dieses wenigstens geschehe,

Stellung eingenommen oder ein wichtiges Logenamt bekleidet haben, maurerisch beerdigt, d. h. ihr Leichnam wird feierlich durch die maurerisch bekleideten Brüder zum Grabe begleitet. Schlözer in seinem Briefwechsel, Thl. V, H. 29, Nro. 38 hat aus dem Tagebuche von dem ersten Feldzuge der Braunschweiger in Canada im J. 1776 eine Beschreibung eines solchen amerikanischen maurerischen Leichenbegängnisses gegeben, wie auch in Prestons oben angeführten Illustrations die Gebräuche der englischen maurerischen Leichenbegängnisse beschrieben sind, von welcher Beschreibung im Magazine für Freimaurer Stk.1, S. 103 bis 115 eine Uebersetzung enthalten ist. Die Schlözer’sche, Beschreibung theilt Mossdorf in dem Artikel „Trauerloge“ mit und dieselbe lautet im Auszuge:

„Am 25. September hatte ich in Quebeck Gelegenheit, einen Freimaurer öffentlich begraben zu sehen. Zwei Maurer mit Trauerfahnen eröffneten den Zug. Diesen folgten die Mitglieder der Loge paarweise, nach dem Alter ihrer Aufnahme und nach Massgabe ihrer Logenämter, in ihrem völligen Maurerputz, mit feinen weissen ledernen Schürzen vor den Knieen und mit Maurerkellen an der Brust. Der furchtbare (vorbereitende) Bruder hatte ein entblösstes Schwert in der Hand. Alle Maurer waren schwarz gekleidet; statt der Trauermäntel hatten sie aber eine zwei Hände breite weisse Leibbinde von der rechten Schulter zur linken hangen, und von der rechten Seite des Huts hing ein weisses zusammengefaltetes Tuch, statt eines Flors, auf 1 ½ Ellen herunter. Hinter den Logenmitgliedern gingen zwei englische Prediger in gleichem Traueranzuge. Auf dem Sarge, welchen dienende Brüder trugen, lagen des Verstorbenen Degen und maurerische Bekleidung.“

Wenn wir es auch kaum billigen möchten, dass die Maurer einen verstorbenen Bruder in solcher Weise zum Grabe begleiten, sollten es doch jedenfalls alle Maurer als ihre heiligste Pflicht betrachten, dem Leichenbegängnisse eines verstorbenen Bruders beizuwohnen und seinem Sarg dem letzten Gange zu folgen, indem dieses doch wohl nur der geringste Beweis der so gerühmten brüderlichen Liebe und Treue sein möchte. Dass dieses wenigstens geschehe,

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[2/0022] Stellung eingenommen oder ein wichtiges Logenamt bekleidet haben, maurerisch beerdigt, d. h. ihr Leichnam wird feierlich durch die maurerisch bekleideten Brüder zum Grabe begleitet. Schlözer in seinem Briefwechsel, Thl. V, H. 29, Nro. 38 hat aus dem Tagebuche von dem ersten Feldzuge der Braunschweiger in Canada im J. 1776 eine Beschreibung eines solchen amerikanischen maurerischen Leichenbegängnisses gegeben, wie auch in Prestons oben angeführten Illustrations die Gebräuche der englischen maurerischen Leichenbegängnisse beschrieben sind, von welcher Beschreibung im Magazine für Freimaurer Stk.1, S. 103 bis 115 eine Uebersetzung enthalten ist. Die Schlözer’sche, Beschreibung theilt Mossdorf in dem Artikel „Trauerloge“ mit und dieselbe lautet im Auszuge: „Am 25. September hatte ich in Quebeck Gelegenheit, einen Freimaurer öffentlich begraben zu sehen. Zwei Maurer mit Trauerfahnen eröffneten den Zug. Diesen folgten die Mitglieder der Loge paarweise, nach dem Alter ihrer Aufnahme und nach Massgabe ihrer Logenämter, in ihrem völligen Maurerputz, mit feinen weissen ledernen Schürzen vor den Knieen und mit Maurerkellen an der Brust. Der furchtbare (vorbereitende) Bruder hatte ein entblösstes Schwert in der Hand. Alle Maurer waren schwarz gekleidet; statt der Trauermäntel hatten sie aber eine zwei Hände breite weisse Leibbinde von der rechten Schulter zur linken hangen, und von der rechten Seite des Huts hing ein weisses zusammengefaltetes Tuch, statt eines Flors, auf 1 ½ Ellen herunter. Hinter den Logenmitgliedern gingen zwei englische Prediger in gleichem Traueranzuge. Auf dem Sarge, welchen dienende Brüder trugen, lagen des Verstorbenen Degen und maurerische Bekleidung.“ Wenn wir es auch kaum billigen möchten, dass die Maurer einen verstorbenen Bruder in solcher Weise zum Grabe begleiten, sollten es doch jedenfalls alle Maurer als ihre heiligste Pflicht betrachten, dem Leichenbegängnisse eines verstorbenen Bruders beizuwohnen und seinem Sarg dem letzten Gange zu folgen, indem dieses doch wohl nur der geringste Beweis der so gerühmten brüderlichen Liebe und Treue sein möchte. Dass dieses wenigstens geschehe,

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/22>, abgerufen am 24.11.2024.