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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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XXXVII.
Die Trauerloge und das Todtengericht.

Einer der sinnvollsten, erhebendsten und zugleich alterthümlichsten Gebräuche sind die Trauerlogen, welche bald nach dem Absterben eines jeden Bruders zur Feier des Andenkens desselben mit grösseren oder geringeren Feierlichkeiten je nach dem Grade und den besonderen Verdiensten desselben abgehalten zu werden pflegen. Alle Trauerlogen beginnen mit einer Art Gericht über den Verstorbenen, mit einem förmlichen ägyptischen Todtengerichte und erst, nachdem der Verstorbene der Ehre einer Trauerloge für würdig erklärt worden ist, folgt die eigentliche Todtenfeier, welche in drei Haupttheile nicht unsachgemäss getheilt werden dürfte, nämlich die Trauerrede oder die kurze Schilderung des bürgerlichen und maurerischen Lebens des Dahingeschiedenen, - das Anzünden der Lampe vor dem symbolischen Sarkophage des Verewigten und das Schmücken des Sarkophages mit Blumen durch alle anwesenden Brüder in drei Zügen und Umgängen, worauf die ganze Feierlichkeit mit der Bildung der Bruderkette und mit der Ertheilung des Bruderkusses schliesst. In England und Amerika, woselbst überhaupt die Maurerei nicht selten in Prunkaufzügen, in maurerischen Prozessionen in die öffentliche Welt hinaustritt,1) werden häufig auch die verstorbenen Brüder, besonders wenn dieselben in dem Maurerkreise eine hervorragende

1) Lenning, Encyklopädie unter Prozession und Trauerloge.
XXXVII.
Die Trauerloge und das Todtengericht.

Einer der sinnvollsten, erhebendsten und zugleich alterthümlichsten Gebräuche sind die Trauerlogen, welche bald nach dem Absterben eines jeden Bruders zur Feier des Andenkens desselben mit grösseren oder geringeren Feierlichkeiten je nach dem Grade und den besonderen Verdiensten desselben abgehalten zu werden pflegen. Alle Trauerlogen beginnen mit einer Art Gericht über den Verstorbenen, mit einem förmlichen ägyptischen Todtengerichte und erst, nachdem der Verstorbene der Ehre einer Trauerloge für würdig erklärt worden ist, folgt die eigentliche Todtenfeier, welche in drei Haupttheile nicht unsachgemäss getheilt werden dürfte, nämlich die Trauerrede oder die kurze Schilderung des bürgerlichen und maurerischen Lebens des Dahingeschiedenen, – das Anzünden der Lampe vor dem symbolischen Sarkophage des Verewigten und das Schmücken des Sarkophages mit Blumen durch alle anwesenden Brüder in drei Zügen und Umgängen, worauf die ganze Feierlichkeit mit der Bildung der Bruderkette und mit der Ertheilung des Bruderkusses schliesst. In England und Amerika, woselbst überhaupt die Maurerei nicht selten in Prunkaufzügen, in maurerischen Prozessionen in die öffentliche Welt hinaustritt,1) werden häufig auch die verstorbenen Brüder, besonders wenn dieselben in dem Maurerkreise eine hervorragende

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[1/0021] XXXVII. Die Trauerloge und das Todtengericht. Einer der sinnvollsten, erhebendsten und zugleich alterthümlichsten Gebräuche sind die Trauerlogen, welche bald nach dem Absterben eines jeden Bruders zur Feier des Andenkens desselben mit grösseren oder geringeren Feierlichkeiten je nach dem Grade und den besonderen Verdiensten desselben abgehalten zu werden pflegen. Alle Trauerlogen beginnen mit einer Art Gericht über den Verstorbenen, mit einem förmlichen ägyptischen Todtengerichte und erst, nachdem der Verstorbene der Ehre einer Trauerloge für würdig erklärt worden ist, folgt die eigentliche Todtenfeier, welche in drei Haupttheile nicht unsachgemäss getheilt werden dürfte, nämlich die Trauerrede oder die kurze Schilderung des bürgerlichen und maurerischen Lebens des Dahingeschiedenen, – das Anzünden der Lampe vor dem symbolischen Sarkophage des Verewigten und das Schmücken des Sarkophages mit Blumen durch alle anwesenden Brüder in drei Zügen und Umgängen, worauf die ganze Feierlichkeit mit der Bildung der Bruderkette und mit der Ertheilung des Bruderkusses schliesst. In England und Amerika, woselbst überhaupt die Maurerei nicht selten in Prunkaufzügen, in maurerischen Prozessionen in die öffentliche Welt hinaustritt, 1) werden häufig auch die verstorbenen Brüder, besonders wenn dieselben in dem Maurerkreise eine hervorragende 1) Lenning, Encyklopädie unter Prozession und Trauerloge.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 1. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/21>, abgerufen am 24.11.2024.