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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: "Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten singen. Profanen schliesset die Thüren." 1) So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: [fremdsprachliches Material], wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: [fremdsprachliches Material] [fremdsprachliches Material], viele Fromme.2) Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach Virgilius, Ae. Vl, 258: "procul o procul este profani!" , conclamat vates) und ein anderer den Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non sunt purae manus, sacris arcet.3) Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen.4) Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich wird auch der Eingang der Loge durch einen

1) Röth, a. a. O., II. S.. 614 und S. 615.
2) Lasaulx, a. a. O., S. 272.
3) Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267; Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94.
4) Bodemeyer, die Zahlen des römischen Rechts, S. 43.

Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: „Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten singen. Profanen schliesset die Thüren.“ 1) So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: [fremdsprachliches Material], wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: [fremdsprachliches Material] [fremdsprachliches Material], viele Fromme.2) Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach Virgilius, Ae. Vl, 258: „procul o procul este profani!“ , conclamat vates) und ein anderer den Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non sunt purae manus, sacris arcet.3) Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen.4) Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich wird auch der Eingang der Loge durch einen

1) Röth, a. a. O., II. S.. 614 und S. 615.
2) Lasaulx, a. a. O., S. 272.
3) Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267; Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94.
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[528/0544] Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: „Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten singen. Profanen schliesset die Thüren.“ 1) So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: _ , wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: _ _ , viele Fromme. 2) Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach Virgilius, Ae. Vl, 258: „procul o procul este profani!“ , conclamat vates) und ein anderer den Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non sunt purae manus, sacris arcet. 3) Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen. 4) Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich wird auch der Eingang der Loge durch einen 1) Röth, a. a. O., II. S.. 614 und S. 615. 2) Lasaulx, a. a. O., S. 272. 3) Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267; Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94. 4) Bodemeyer, die Zahlen des römischen Rechts, S. 43.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 528. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/544>, abgerufen am 25.11.2024.