Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei
dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von
Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: "Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten
singen. Profanen schliesset die Thüren." 1) So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen
entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: [fremdsprachliches Material], wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: [fremdsprachliches Material][fremdsprachliches Material], viele Fromme.2) Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in
weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit
geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach
Virgilius, Ae. Vl, 258: "procul o procul este profani!" , conclamat vates) und ein anderer den
Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller
Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non
sunt purae manus, sacris arcet.3) Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen
oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen.4) Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu
versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der
Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und
Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich
wird auch der Eingang der Loge durch einen
1) Röth, a. a. O., II. S.. 614 und
S. 615.
2) Lasaulx, a. a. O., S. 272.
3) Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267;
Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94.
4) Bodemeyer, die Zahlen des
römischen Rechts, S. 43.
Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei
dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von
Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: „Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten
singen. Profanen schliesset die Thüren.“ 1) So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen
entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: [fremdsprachliches Material], wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: [fremdsprachliches Material][fremdsprachliches Material], viele Fromme.2) Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in
weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit
geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach
Virgilius, Ae. Vl, 258: „procul o procul este profani!“ , conclamat vates) und ein anderer den
Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller
Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non
sunt purae manus, sacris arcet.3) Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen
oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen.4) Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu
versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der
Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und
Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich
wird auch der Eingang der Loge durch einen
1) Röth, a. a. O., II. S.. 614 und
S. 615.
2) Lasaulx, a. a. O., S. 272.
3) Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267;
Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94.
4) Bodemeyer, die Zahlen des
römischen Rechts, S. 43.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0544"n="528"/>
Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei
dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von
Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: <citrendition="#c"><quote>„Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten
singen. Profanen schliesset die Thüren.“<noteplace="foot"n="1)">Röth, a. a. O., II. S.. 614 und
S. 615.</note></quote></cit> So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen
entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: <foreignxml:lang="ell"><gapreason="fm"/></foreign>, wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: <foreignxml:lang="ell"><gapreason="fm"/></foreign><foreignxml:lang="ell"><gapreason="fm"/></foreign>, viele Fromme.<noteplace="foot"n="2)">Lasaulx, a. a. O., S. 272.</note> Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in
weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit
geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach
Virgilius, Ae. Vl, 258: „procul o procul este profani!“ , conclamat vates) und ein anderer den
Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller
Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non
sunt purae manus, sacris arcet.<noteplace="foot"n="3)">Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267;
Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94.
</note> Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen
oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen.<noteplace="foot"n="4)">Bodemeyer, die Zahlen des
römischen Rechts, S. 43. </note> Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu
versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der
Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und
Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich
wird auch der Eingang der Loge durch einen
</p></div></body></text></TEI>
[528/0544]
Tempel, in den gemeinsamen Hörsaal Kommenden. Um das Geheimniss des Bundes zu bewahren, wurden bei dem Zusammentritte der Eingeweihten die Uneingeweihten oder Profanen sorgfältig entfernt. Das von Pythagoras für seine Schüler verfasste orphische Gedicht begann also: „Jünglinge, horcht ehrfürchtig auf Alles, was folget; Ich will jetzt zu den Geweiheten singen. Profanen schliesset die Thüren.“ 1) So rief auch bei den griechischen Opfern, nachdem Stillschweigen geboten und alle Profanen entfernt worden waren, der Herold mit lauter Stimme: _ , wer ist zugegen?, worauf die Anwesenden erwiederten: _ _ , viele Fromme. 2) Auch bei den römischen Opfern, wobei der Opfernde gewöhnlich in weissem Gewande und mit den Blättern des Baumes bekränzt erschien, welcher der bestimmten Gottheit geheiligt war, gebot ein Priester den Uneingeweihten Entfernung (procul este profani, oder nach Virgilius, Ae. Vl, 258: „procul o procul este profani!“ , conclamat vates) und ein anderer den Zurückbleibenden andächtige Stille (favete linguis), oder wie Livius 45, 5 sagt, begann aller Gottesdienst, jedes Opfer damit, die Unreinen zu entfernen: omnis praefatio sacrorum eos, quibus non sunt purae manus, sacris arcet. 3) Mit dem Rufe: sacris exeste profani! wurden die Unreinen von den fünfjährigen Lustrationen oder Entsündigungen der Censoren weggewiesen. 4) Ebenso wird bei den Maurern eine jede Loge damit eröffnet, sich zu versichern, ob die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei; erst wenn der Meister vom Stuhl die Nachricht erhalten hat, dass die Loge gedeckt, die Uneingeweihten entfernt und Alles in Ordnung sei, wird die Loge erleuchtet und beginnt mit dem Lichte die Arbeit. Gewöhnlich wird auch der Eingang der Loge durch einen
1) Röth, a. a. O., II. S.. 614 und S. 615.
2) Lasaulx, a. a. O., S. 272.
3) Lasaulx, a. a. O., S. 272, Anrn. 267; Schaaff, Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde, vierte Ausgabe, Magdeburg 1837, II. 2. 8. 94.
4) Bodemeyer, die Zahlen des römischen Rechts, S. 43.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-14T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-14T13:44:32Z)
Google Books: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-14T13:44:32Z)
Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 528. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/544>, abgerufen am 25.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.