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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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auf den Kopf fallen, zum Ritter geschlagen mit den Worten: "In Gottes, St. Marien und St. Georgen Ehre vertrage dieses und keines mehr. Besser Ritter als Knecht."1) Dieser Rittersehlag erinnert an den maurerischen Meisterschlag und beweiset das Alterthümliche des letztern. Der aufzuehmende deutsche Ritter musste Gehorsam schwören Gott, Marien und den Meistern des deutschen Hauses. - Im Mittelalter musste man Denjenigen, welchen man befehden wollte, wenigstens drei Tage vorher warnen.2) Nach angelsächsischem Rechte musste ein angeschuldigter, schlecht beleumdeter Mann sich einem dreifachen Gottesurtheile unterwerfen, während ein einziges für Leute von gutem Rufe genügte.3) - Die im Mittelalter allgemein üblichen gerichtlichen Zweikämpfe durften zu Hall in Schwaben erst begonnen werden, wenn von dem Kampfvorsteher oder Grieswart dazu zum dritten Male gerufen wurde.4) Die dreifarbige schwarz-roth-goldene deutsche Fahne und überhaupt die in der neuern Zeit so weltgeschichtlich gewordenen dreifarbigen Fahnen sind gleichfalls hierher zu beziehen. Auch darf erwähnt werden, dass die Gemeinde Auenheim zunächst Kehl zum Wappen einen schwarzen Dreifuss im goldenen Felde hat, wie in dem Wappen der dortigen Fischerzunft der h. Laurentius mit einem neptunischen Dreizack (im Deutschen Ger genannt, ein Wurfspiess zum Salmenstechen) erscheinen soll.5) Der Dreizack des Poseidon oder Neptun wäre darnach einfach der Wurfspiess zum Fangen und Stechen der Fische, was er aber gewiss nicht ist, indem der Beherrscher des Meeres, ein Gott, sich doch unmöglich damit abgeben kann, die Bewohner seines eigenen Reiches zu fangen, zu tödten

1) Meiners und Spittler, götting. histor. Magazin, VI. S. 519. Ueber den Ritterschlag überhaupt und das Wehrhaftwachen der Edelknaben vergl. die schönen Nachweisungen von Schade im weimarischen Jahrbuche für deutsche Sprache, Literatur und Kunst, Bd. Vl. S. 276 ff.
2) Meiners und Spittler, a. a. O., VIII. S. 95. Anm. 2.
3) Hallam, geschichtl. Darstellung des Zustandes von Europa im Mittelalter, übersetzt von Halem, II. S. 174.
4) Schlichtegroll, Tallhofer, Nürnberg 1817, S. 13 Anm. und S. 36
5) Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, IV. S. 69

auf den Kopf fallen, zum Ritter geschlagen mit den Worten: „In Gottes, St. Marien und St. Georgen Ehre vertrage dieses und keines mehr. Besser Ritter als Knecht.“1) Dieser Rittersehlag erinnert an den maurerischen Meisterschlag und beweiset das Alterthümliche des letztern. Der aufzuehmende deutsche Ritter musste Gehorsam schwören Gott, Marien und den Meistern des deutschen Hauses. – Im Mittelalter musste man Denjenigen, welchen man befehden wollte, wenigstens drei Tage vorher warnen.2) Nach angelsächsischem Rechte musste ein angeschuldigter, schlecht beleumdeter Mann sich einem dreifachen Gottesurtheile unterwerfen, während ein einziges für Leute von gutem Rufe genügte.3) – Die im Mittelalter allgemein üblichen gerichtlichen Zweikämpfe durften zu Hall in Schwaben erst begonnen werden, wenn von dem Kampfvorsteher oder Grieswart dazu zum dritten Male gerufen wurde.4) Die dreifarbige schwarz-roth-goldene deutsche Fahne und überhaupt die in der neuern Zeit so weltgeschichtlich gewordenen dreifarbigen Fahnen sind gleichfalls hierher zu beziehen. Auch darf erwähnt werden, dass die Gemeinde Auenheim zunächst Kehl zum Wappen einen schwarzen Dreifuss im goldenen Felde hat, wie in dem Wappen der dortigen Fischerzunft der h. Laurentius mit einem neptunischen Dreizack (im Deutschen Ger genannt, ein Wurfspiess zum Salmenstechen) erscheinen soll.5) Der Dreizack des Poseidon oder Neptun wäre darnach einfach der Wurfspiess zum Fangen und Stechen der Fische, was er aber gewiss nicht ist, indem der Beherrscher des Meeres, ein Gott, sich doch unmöglich damit abgeben kann, die Bewohner seines eigenen Reiches zu fangen, zu tödten

1) Meiners und Spittler, götting. histor. Magazin, VI. S. 519. Ueber den Ritterschlag überhaupt und das Wehrhaftwachen der Edelknaben vergl. die schönen Nachweisungen von Schade im weimarischen Jahrbuche für deutsche Sprache, Literatur und Kunst, Bd. Vl. S. 276 ff.
2) Meiners und Spittler, a. a. O., VIII. S. 95. Anm. 2.
3) Hallam, geschichtl. Darstellung des Zustandes von Europa im Mittelalter, übersetzt von Halem, II. S. 174.
4) Schlichtegroll, Tallhofer, Nürnberg 1817, S. 13 Anm. und S. 36
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 erwähnt werden, dass die Gemeinde Auenheim zunächst Kehl zum Wappen einen schwarzen Dreifuss im
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[483/0499] auf den Kopf fallen, zum Ritter geschlagen mit den Worten: „In Gottes, St. Marien und St. Georgen Ehre vertrage dieses und keines mehr. Besser Ritter als Knecht.“ 1) Dieser Rittersehlag erinnert an den maurerischen Meisterschlag und beweiset das Alterthümliche des letztern. Der aufzuehmende deutsche Ritter musste Gehorsam schwören Gott, Marien und den Meistern des deutschen Hauses. – Im Mittelalter musste man Denjenigen, welchen man befehden wollte, wenigstens drei Tage vorher warnen. 2) Nach angelsächsischem Rechte musste ein angeschuldigter, schlecht beleumdeter Mann sich einem dreifachen Gottesurtheile unterwerfen, während ein einziges für Leute von gutem Rufe genügte. 3) – Die im Mittelalter allgemein üblichen gerichtlichen Zweikämpfe durften zu Hall in Schwaben erst begonnen werden, wenn von dem Kampfvorsteher oder Grieswart dazu zum dritten Male gerufen wurde. 4) Die dreifarbige schwarz-roth-goldene deutsche Fahne und überhaupt die in der neuern Zeit so weltgeschichtlich gewordenen dreifarbigen Fahnen sind gleichfalls hierher zu beziehen. Auch darf erwähnt werden, dass die Gemeinde Auenheim zunächst Kehl zum Wappen einen schwarzen Dreifuss im goldenen Felde hat, wie in dem Wappen der dortigen Fischerzunft der h. Laurentius mit einem neptunischen Dreizack (im Deutschen Ger genannt, ein Wurfspiess zum Salmenstechen) erscheinen soll. 5) Der Dreizack des Poseidon oder Neptun wäre darnach einfach der Wurfspiess zum Fangen und Stechen der Fische, was er aber gewiss nicht ist, indem der Beherrscher des Meeres, ein Gott, sich doch unmöglich damit abgeben kann, die Bewohner seines eigenen Reiches zu fangen, zu tödten 1) Meiners und Spittler, götting. histor. Magazin, VI. S. 519. Ueber den Ritterschlag überhaupt und das Wehrhaftwachen der Edelknaben vergl. die schönen Nachweisungen von Schade im weimarischen Jahrbuche für deutsche Sprache, Literatur und Kunst, Bd. Vl. S. 276 ff. 2) Meiners und Spittler, a. a. O., VIII. S. 95. Anm. 2. 3) Hallam, geschichtl. Darstellung des Zustandes von Europa im Mittelalter, übersetzt von Halem, II. S. 174. 4) Schlichtegroll, Tallhofer, Nürnberg 1817, S. 13 Anm. und S. 36 5) Mone, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, IV. S. 69

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 483. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/499>, abgerufen am 23.11.2024.