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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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recht, ein erbliches Recht gewisser Familien und Geschlechter war, muss daraus erklärt werden, dass diese Familien und Geschlechter ihren Gott gleichsam bedingungsweise der Stadt und dem Staate abgetreten hatten. Dass in einzelnen, ursprünglich mehr oder weniger weit von einander entfernten Häusern und Feuerstätten das einmal entzündete Feuer nicht mehr erlöschen durfte und durch Zudecken mit Asche, Zulegen von neuem Holze auch während der Nacht stets brennend und glimmend erhalten wurde, gebot der Urmenschheit ihr eigenes dringendes Bedürfniss und aus diesem Bedürfnisse ist zunächst besonders der parsische und indische, wohl auch der griechische und römische Feuerdienst entstanden. Die ewigen Feuer oder Lichter des späteren gemeinsamen Feuer- und Gottesdienstes sind nur die ursprünglichen Herdfeuer, welche den ersten Menschen die Nothwendigkeit gebot, nicht mehr erlöschen zu lassen; die ersten Menschen mussten das erste Feuer, die Quelle des Lichtes und der Wärme, den mächtigen Gehülfen zu so vielen andern Zwecken und Diensten als die höchste Himmelsgabe, gleichsam als eine wohlthätige Gottheit betrachten, bewahren und verehren. Man versetze sich im Geiste recht lebendig zurück, in die ersten Zeiten der Urmenschheit, man erwäge die wohlthätgen, aber auch die zerstörenden Wirkungen des Herdfeuers und des im Innern der Erde thätigen und tobenden vulkanischen Feuers, und man wird begreifen, wie fast in allen Urreligionen, Sagen und Mythologieen der Völker das Feuer zum Symbole Gottes und des Teufels, des Ormuzd und des Ahriman, des Guten und des Bösen geworden sei, wie der Himmel und die Hölle, die Ober- und die Unterwelt, jene als Sitz des wohlthätigen Lichtes und Feuers, diese als Sitz des zerstörenden und doch reinigenden Feuers entstanden seien. Die im Innern der Erde thätigen vulkanischen Kräfte personificirte der phantasiereiche Arier leicht zu einem dort eingeschlossenen bösen Feuergeiste; die noch jetzt in den arischen Ländern, besonders am kaspischen Meere häufigen1) und früher wohl noch häufigeren, und heftigeren Erdbeben waren die Bewegungen des bösen

1) Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 296 (der ersten Ausg.).

recht, ein erbliches Recht gewisser Familien und Geschlechter war, muss daraus erklärt werden, dass diese Familien und Geschlechter ihren Gott gleichsam bedingungsweise der Stadt und dem Staate abgetreten hatten. Dass in einzelnen, ursprünglich mehr oder weniger weit von einander entfernten Häusern und Feuerstätten das einmal entzündete Feuer nicht mehr erlöschen durfte und durch Zudecken mit Asche, Zulegen von neuem Holze auch während der Nacht stets brennend und glimmend erhalten wurde, gebot der Urmenschheit ihr eigenes dringendes Bedürfniss und aus diesem Bedürfnisse ist zunächst besonders der parsische und indische, wohl auch der griechische und römische Feuerdienst entstanden. Die ewigen Feuer oder Lichter des späteren gemeinsamen Feuer- und Gottesdienstes sind nur die ursprünglichen Herdfeuer, welche den ersten Menschen die Nothwendigkeit gebot, nicht mehr erlöschen zu lassen; die ersten Menschen mussten das erste Feuer, die Quelle des Lichtes und der Wärme, den mächtigen Gehülfen zu so vielen andern Zwecken und Diensten als die höchste Himmelsgabe, gleichsam als eine wohlthätige Gottheit betrachten, bewahren und verehren. Man versetze sich im Geiste recht lebendig zurück, in die ersten Zeiten der Urmenschheit, man erwäge die wohlthätgen, aber auch die zerstörenden Wirkungen des Herdfeuers und des im Innern der Erde thätigen und tobenden vulkanischen Feuers, und man wird begreifen, wie fast in allen Urreligionen, Sagen und Mythologieen der Völker das Feuer zum Symbole Gottes und des Teufels, des Ormuzd und des Ahriman, des Guten und des Bösen geworden sei, wie der Himmel und die Hölle, die Ober- und die Unterwelt, jene als Sitz des wohlthätigen Lichtes und Feuers, diese als Sitz des zerstörenden und doch reinigenden Feuers entstanden seien. Die im Innern der Erde thätigen vulkanischen Kräfte personificirte der phantasiereiche Arier leicht zu einem dort eingeschlossenen bösen Feuergeiste; die noch jetzt in den arischen Ländern, besonders am kaspischen Meere häufigen1) und früher wohl noch häufigeren, und heftigeren Erdbeben waren die Bewegungen des bösen

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 gewisser Familien und Geschlechter war, muss daraus erklärt werden, dass diese Familien und
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 in einzelnen, ursprünglich mehr oder weniger weit von einander entfernten Häusern und Feuerstätten
 das einmal entzündete Feuer nicht mehr erlöschen durfte und durch Zudecken mit Asche, Zulegen von
 neuem Holze auch während der Nacht stets brennend und glimmend erhalten wurde, gebot der
 Urmenschheit ihr eigenes dringendes Bedürfniss und aus diesem Bedürfnisse ist zunächst besonders der
 parsische und indische, wohl auch der griechische und römische Feuerdienst entstanden. Die ewigen
 Feuer oder Lichter des späteren gemeinsamen Feuer- und Gottesdienstes sind nur die ursprünglichen
 Herdfeuer, welche den ersten Menschen die Nothwendigkeit gebot, nicht mehr erlöschen zu lassen; die
 ersten Menschen mussten das erste Feuer, die Quelle des Lichtes und der Wärme, den mächtigen
 Gehülfen zu so vielen andern Zwecken und Diensten als die höchste Himmelsgabe, gleichsam als eine
 wohlthätige Gottheit betrachten, bewahren und verehren. Man versetze sich im Geiste recht lebendig
 zurück, in die ersten Zeiten der Urmenschheit, man erwäge die wohlthätgen, aber auch die
 zerstörenden Wirkungen des Herdfeuers und des im Innern der Erde thätigen und tobenden vulkanischen
 Feuers, und man wird begreifen, wie fast in allen Urreligionen, Sagen und Mythologieen der Völker
 das Feuer zum Symbole Gottes und des Teufels, des Ormuzd und des Ahriman, des Guten und des Bösen
 geworden sei, wie der Himmel und die Hölle, die Ober- und die Unterwelt, jene als Sitz des
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[427/0443] recht, ein erbliches Recht gewisser Familien und Geschlechter war, muss daraus erklärt werden, dass diese Familien und Geschlechter ihren Gott gleichsam bedingungsweise der Stadt und dem Staate abgetreten hatten. Dass in einzelnen, ursprünglich mehr oder weniger weit von einander entfernten Häusern und Feuerstätten das einmal entzündete Feuer nicht mehr erlöschen durfte und durch Zudecken mit Asche, Zulegen von neuem Holze auch während der Nacht stets brennend und glimmend erhalten wurde, gebot der Urmenschheit ihr eigenes dringendes Bedürfniss und aus diesem Bedürfnisse ist zunächst besonders der parsische und indische, wohl auch der griechische und römische Feuerdienst entstanden. Die ewigen Feuer oder Lichter des späteren gemeinsamen Feuer- und Gottesdienstes sind nur die ursprünglichen Herdfeuer, welche den ersten Menschen die Nothwendigkeit gebot, nicht mehr erlöschen zu lassen; die ersten Menschen mussten das erste Feuer, die Quelle des Lichtes und der Wärme, den mächtigen Gehülfen zu so vielen andern Zwecken und Diensten als die höchste Himmelsgabe, gleichsam als eine wohlthätige Gottheit betrachten, bewahren und verehren. Man versetze sich im Geiste recht lebendig zurück, in die ersten Zeiten der Urmenschheit, man erwäge die wohlthätgen, aber auch die zerstörenden Wirkungen des Herdfeuers und des im Innern der Erde thätigen und tobenden vulkanischen Feuers, und man wird begreifen, wie fast in allen Urreligionen, Sagen und Mythologieen der Völker das Feuer zum Symbole Gottes und des Teufels, des Ormuzd und des Ahriman, des Guten und des Bösen geworden sei, wie der Himmel und die Hölle, die Ober- und die Unterwelt, jene als Sitz des wohlthätigen Lichtes und Feuers, diese als Sitz des zerstörenden und doch reinigenden Feuers entstanden seien. Die im Innern der Erde thätigen vulkanischen Kräfte personificirte der phantasiereiche Arier leicht zu einem dort eingeschlossenen bösen Feuergeiste; die noch jetzt in den arischen Ländern, besonders am kaspischen Meere häufigen 1) und früher wohl noch häufigeren, und heftigeren Erdbeben waren die Bewegungen des bösen 1) Dunker, Gesch. des Alterthums, II. S. 296 (der ersten Ausg.).

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/443>, abgerufen am 19.05.2024.