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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848.

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Vorrede.


Viele mögen glauben, daß es einer besonderen
Rechtfertigung bedürfe, wenn in der gegenwärtigen
Zeit ein Werk über das Römische Recht unter-
nommen, oder auch nur fortgesetzt werde. Schon
lange vor dem Sturm, der über Europa einher gezogen
ist, war in Deutschland jenes Recht von manchen Seiten
her als ein fremdes, unvaterländisches angefochten
worden, und es hatte sich nicht selten dem ungün-
stigen Urtheil über den Gegenstand auch eine Miß-
stimmung gegen die Anhänger und Bearbeiter
unvermerkt beigemischt, indem die Bekämpfung
desselben mit einer vorzugsweise vaterländischen Ge-
sinnung, die Anhänglichkeit an dasselbe mit einer
dem Vaterlande fremden oder gleichgültigen in

Vorrede.


Viele mögen glauben, daß es einer beſonderen
Rechtfertigung bedürfe, wenn in der gegenwärtigen
Zeit ein Werk über das Römiſche Recht unter-
nommen, oder auch nur fortgeſetzt werde. Schon
lange vor dem Sturm, der über Europa einher gezogen
iſt, war in Deutſchland jenes Recht von manchen Seiten
her als ein fremdes, unvaterländiſches angefochten
worden, und es hatte ſich nicht ſelten dem ungün-
ſtigen Urtheil über den Gegenſtand auch eine Miß-
ſtimmung gegen die Anhänger und Bearbeiter
unvermerkt beigemiſcht, indem die Bekämpfung
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[[III]/0009] Vorrede. Viele mögen glauben, daß es einer beſonderen Rechtfertigung bedürfe, wenn in der gegenwärtigen Zeit ein Werk über das Römiſche Recht unter- nommen, oder auch nur fortgeſetzt werde. Schon lange vor dem Sturm, der über Europa einher gezogen iſt, war in Deutſchland jenes Recht von manchen Seiten her als ein fremdes, unvaterländiſches angefochten worden, und es hatte ſich nicht ſelten dem ungün- ſtigen Urtheil über den Gegenſtand auch eine Miß- ſtimmung gegen die Anhänger und Bearbeiter unvermerkt beigemiſcht, indem die Bekämpfung deſſelben mit einer vorzugsweiſe vaterländiſchen Ge- ſinnung, die Anhänglichkeit an daſſelbe mit einer dem Vaterlande fremden oder gleichgültigen in

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848, S. [III]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system07_1848/9>, abgerufen am 23.11.2024.