Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848.§. 340. Restitution. Verfahren. (Forts.) Die actio doli verjährt nach Constantin's Gesetz in §. 341. Restitution. -- Verfahren. (Fortsetzung.) Bei der Verjährung der Restitution sind zuletzt noch (s) L. 8 C. de dolo (2. 21). (t) L. 28 de dolo (4. 3). VII. 17
§. 340. Reſtitution. Verfahren. (Fortſ.) Die actio doli verjährt nach Conſtantin’s Geſetz in §. 341. Reſtitution. — Verfahren. (Fortſetzung.) Bei der Verjährung der Reſtitution ſind zuletzt noch (s) L. 8 C. de dolo (2. 21). (t) L. 28 de dolo (4. 3). VII. 17
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§. 340. Reſtitution. Verfahren. (Fortſ.)
Die actio doli verjährt nach Conſtantin’s Geſetz in
Zwei Jahren, welche vom Betrug ſelbſt anfangen, ohne
Rückſicht auf das Bewußtſeyn des Betrogenen (s). Dabei
ſcheint es wieder inconſequent, eine vierjährige Reſtitution
daneben zu ſtellen, und dieſe erſt anfangen zu laſſen, wenn
der Betrogene die Täuſchung erfährt (§ 339). Allein die
zweijährige Verjährung (früher einjährig) geht nur auf die
eigentliche actio doli, welche entehrt; daneben ſteht eine
immerwährende actio in factum auf bloße Entſchädigung
mit Schonung der Ehre (t), und neben dieſe Klage auch
noch eine auf gleichen Zweck gerichtete vierjährige Reſtitution
zu ſtellen, iſt gewiß nicht inconſequent; auch kann es nicht
ſtörend gefunden werden, daß die actio in factum auf die
Bereicherung des Beklagten beſchränkt wird, welche Be-
ſchränkung bei der Reſtitution nicht vorkommt.
§. 341.
Reſtitution. — Verfahren. (Fortſetzung.)
Bei der Verjährung der Reſtitution ſind zuletzt noch
einige Fragen von beſonders verwickelter Natur zu erörtern,
die ſich auf das Zuſammentreffen mehrerer Reſtitutions-
gründe beziehen. In ſolchen Fällen werden faſt immer ver-
ſchiedene Zeitpunkte des Ablaufs der Verjährung eintreten,
und es iſt dann zu beſtimmen, in welcher Verbindung dieſe
verſchiedene Reſtitutionen aufzufaſſen ſind, um das Schickſal
der Reſtitution überhaupt feſtzuſtellen.
(s) L. 8 C. de dolo (2. 21).
(t) L. 28 de dolo (4. 3).
VII. 17
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