Zur Zeit der Legis actiones wurde der Name con- dictio für Zwey Klagen gebraucht, deren Form auf einer denuntiatio beruhte, welches die eigentliche Wortbedeutung von condictio gewesen seyn soll: lege quidem Silia cer- tae pecuniae, lege vero Calpurnia de omni certa re(a). Indem nun dieser Name nachher auf eine gewisse Art der formulae angewendet wurde, können wir doch nicht an- nehmen, daß Dieses ganz zufällig und gedankenlos gesche- hen sey, vielmehr muß ein innerer Zusammenhang die An- wendung des alten Kunstausdrucks auf einen neuen Rechts- begriff veranlaßt haben. In der Form der Klage lag dieser Zusammenhang gewiß nicht, denn die Form der al- ten condictio war eben die denuntiatio, und gerade des- wegen, weil diese bey der neuen condictio nicht vorkam, wird von dieser gesagt, daß sie ihren Namen non pro- prie, abusive, führe (b). Also kann der Zusammenhang nur in den Entstehungsgründen gesucht werden, in der besondern Natur der Rechtsverhältnisse, wofür die alte und die neue condictio gleichmäßig anzuwenden war. Hierin finden wir nun in der That einen völlig befriedi- genden Zusammenhang, wenn wir nur den Worten: de omni certa re den erklärenden, näher bestimmenden Zusatz geben: mutuo data. Dann war die alte condictio nichts
(a)Gajus IV. § 19.
(b)Gajus IV. § 18, § 15 J. de act. (4. 6.).
Beylage XIV.
XXII.
Zur Zeit der Legis actiones wurde der Name con- dictio für Zwey Klagen gebraucht, deren Form auf einer denuntiatio beruhte, welches die eigentliche Wortbedeutung von condictio geweſen ſeyn ſoll: lege quidem Silia cer- tae pecuniae, lege vero Calpurnia de omni certa re(a). Indem nun dieſer Name nachher auf eine gewiſſe Art der formulae angewendet wurde, können wir doch nicht an- nehmen, daß Dieſes ganz zufällig und gedankenlos geſche- hen ſey, vielmehr muß ein innerer Zuſammenhang die An- wendung des alten Kunſtausdrucks auf einen neuen Rechts- begriff veranlaßt haben. In der Form der Klage lag dieſer Zuſammenhang gewiß nicht, denn die Form der al- ten condictio war eben die denuntiatio, und gerade des- wegen, weil dieſe bey der neuen condictio nicht vorkam, wird von dieſer geſagt, daß ſie ihren Namen non pro- prie, abusive, führe (b). Alſo kann der Zuſammenhang nur in den Entſtehungsgründen geſucht werden, in der beſondern Natur der Rechtsverhältniſſe, wofür die alte und die neue condictio gleichmäßig anzuwenden war. Hierin finden wir nun in der That einen völlig befriedi- genden Zuſammenhang, wenn wir nur den Worten: de omni certa re den erklärenden, näher beſtimmenden Zuſatz geben: mutuo data. Dann war die alte condictio nichts
(a)Gajus IV. § 19.
(b)Gajus IV. § 18, § 15 J. de act. (4. 6.).
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Beylage XIV.
XXII.
Zur Zeit der Legis actiones wurde der Name con-
dictio für Zwey Klagen gebraucht, deren Form auf einer
denuntiatio beruhte, welches die eigentliche Wortbedeutung
von condictio geweſen ſeyn ſoll: lege quidem Silia cer-
tae pecuniae, lege vero Calpurnia de omni certa re (a).
Indem nun dieſer Name nachher auf eine gewiſſe Art der
formulae angewendet wurde, können wir doch nicht an-
nehmen, daß Dieſes ganz zufällig und gedankenlos geſche-
hen ſey, vielmehr muß ein innerer Zuſammenhang die An-
wendung des alten Kunſtausdrucks auf einen neuen Rechts-
begriff veranlaßt haben. In der Form der Klage lag
dieſer Zuſammenhang gewiß nicht, denn die Form der al-
ten condictio war eben die denuntiatio, und gerade des-
wegen, weil dieſe bey der neuen condictio nicht vorkam,
wird von dieſer geſagt, daß ſie ihren Namen non pro-
prie, abusive, führe (b). Alſo kann der Zuſammenhang
nur in den Entſtehungsgründen geſucht werden, in der
beſondern Natur der Rechtsverhältniſſe, wofür die alte
und die neue condictio gleichmäßig anzuwenden war.
Hierin finden wir nun in der That einen völlig befriedi-
genden Zuſammenhang, wenn wir nur den Worten: de
omni certa re den erklärenden, näher beſtimmenden Zuſatz
geben: mutuo data. Dann war die alte condictio nichts
(a) Gajus IV. § 19.
(b) Gajus IV. § 18, § 15 J. de act. (4. 6.).
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system05_1841/590>, abgerufen am 21.11.2024.
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