haupt für eine Condiction, gehalten werden (vgl. Num. XX). Schon eine lex nova im Sinn des Paulus dürfte die L. Aquilia schwerlich gewesen seyn, doch läßt sich darüber Nichts unmittelbar beweisen, da wir über ihr Zeitalter fast gar Nichts wissen; aber daß sie keine Condiction war, muß jedem Unbefangenen einleuchten, der die Digestentitel de condictione furtiva und ad Legem Aquiliam hinter ein- ander durchliest; denn dort ist fast in jeder Stelle von condictio und condicere die Rede, hier in keiner einzigen Stelle, so oft auch die Klagen in den verschiedensten Wendungen und Modificationen erwähnt werden. Die- selbe durchgeführte Verschiedenheit des Ausdrucks, die hier bey der Vergleichung ganzer Titel zur unverkennbaren Anschauung kommt, findet sich kürzer zusammen gedrängt in einer einzelnen Stelle, worin beide Klagen mit einander verglichen werden (c).
Ein sehr scheinbarer Zweifel allerdings könnte herge- nommen werden aus einer in einem andern Digestentitel befindlichen Stelle (d), worin von der certi condictio, das heißt von der auf eine bestimmte Geldsumme gerichteten Condiction, geradezu gesagt wird: Competit haec actio etiam ex legati causa, et ex lege Aquilia.
(c)L. 2 § 3 de priv. delictis (47. 1.). "Quaesitum est, si condictus fuerit ex causa fur- tiva, an nihilo minus L. Aqui- lia agi possit. Et scripsit Pom- ponius, agi posse, quia alte- rius aestimationis est L. Aqui- liae actio, alterius condictio ex causa furtiva" etc.
(d)L. 9 § 1 de R. C. (12. 1.).
Die Condictionen. XIV.
haupt für eine Condiction, gehalten werden (vgl. Num. XX). Schon eine lex nova im Sinn des Paulus dürfte die L. Aquilia ſchwerlich geweſen ſeyn, doch läßt ſich darüber Nichts unmittelbar beweiſen, da wir über ihr Zeitalter faſt gar Nichts wiſſen; aber daß ſie keine Condiction war, muß jedem Unbefangenen einleuchten, der die Digeſtentitel de condictione furtiva und ad Legem Aquiliam hinter ein- ander durchlieſt; denn dort iſt faſt in jeder Stelle von condictio und condicere die Rede, hier in keiner einzigen Stelle, ſo oft auch die Klagen in den verſchiedenſten Wendungen und Modificationen erwähnt werden. Die- ſelbe durchgeführte Verſchiedenheit des Ausdrucks, die hier bey der Vergleichung ganzer Titel zur unverkennbaren Anſchauung kommt, findet ſich kürzer zuſammen gedrängt in einer einzelnen Stelle, worin beide Klagen mit einander verglichen werden (c).
Ein ſehr ſcheinbarer Zweifel allerdings könnte herge- nommen werden aus einer in einem andern Digeſtentitel befindlichen Stelle (d), worin von der certi condictio, das heißt von der auf eine beſtimmte Geldſumme gerichteten Condiction, geradezu geſagt wird: Competit haec actio etiam ex legati causa, et ex lege Aquilia.
(c)L. 2 § 3 de priv. delictis (47. 1.). „Quaesitum est, si condictus fuerit ex causa fur- tiva, an nihilo minus L. Aqui- lia agi possit. Et scripsit Pom- ponius, agi posse, quia alte- rius aestimationis est L. Aqui- liae actio, alterius condictio ex causa furtiva” etc.
(d)L. 9 § 1 de R. C. (12. 1.).
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Die Condictionen. XIV.
haupt für eine Condiction, gehalten werden (vgl. Num. XX).
Schon eine lex nova im Sinn des Paulus dürfte die
L. Aquilia ſchwerlich geweſen ſeyn, doch läßt ſich darüber
Nichts unmittelbar beweiſen, da wir über ihr Zeitalter
faſt gar Nichts wiſſen; aber daß ſie keine Condiction war,
muß jedem Unbefangenen einleuchten, der die Digeſtentitel
de condictione furtiva und ad Legem Aquiliam hinter ein-
ander durchlieſt; denn dort iſt faſt in jeder Stelle von
condictio und condicere die Rede, hier in keiner einzigen
Stelle, ſo oft auch die Klagen in den verſchiedenſten
Wendungen und Modificationen erwähnt werden. Die-
ſelbe durchgeführte Verſchiedenheit des Ausdrucks, die hier
bey der Vergleichung ganzer Titel zur unverkennbaren
Anſchauung kommt, findet ſich kürzer zuſammen gedrängt
in einer einzelnen Stelle, worin beide Klagen mit einander
verglichen werden (c).
Ein ſehr ſcheinbarer Zweifel allerdings könnte herge-
nommen werden aus einer in einem andern Digeſtentitel
befindlichen Stelle (d), worin von der certi condictio, das
heißt von der auf eine beſtimmte Geldſumme gerichteten
Condiction, geradezu geſagt wird:
Competit haec actio etiam ex legati causa, et ex
lege Aquilia.
(c) L. 2 § 3 de priv. delictis
(47. 1.). „Quaesitum est, si
condictus fuerit ex causa fur-
tiva, an nihilo minus L. Aqui-
lia agi possit. Et scripsit Pom-
ponius, agi posse, quia alte-
rius aestimationis est L. Aqui-
liae actio, alterius condictio ex
causa furtiva” etc.
(d) L. 9 § 1 de R. C. (12. 1.).
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 5. Berlin, 1841, S. 549. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system05_1841/563>, abgerufen am 27.07.2024.
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