Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.Beylage VI. causa (a), indem er hinzufügt, wegen dieses Grundes seydie c. d. ganz offenbar (manifesto accidit). -- Diese auf- fallende Verschiedenheit des Ausdrucks und der Gründe macht es wahrscheinlich, daß Paulus jenem althistorischen Begriff eine praktische Seite abzugewinnen suchte vermit- telst eines hypothetisch aufgestellten Grundes der minima c. d., welchem er selbst jedoch nicht allzu sicher zu ver- trauen wagte. Bestimmtere Gründe für diese Annahme werden erst weiter unten angegeben werden können (b). IV. Ein vierter Grund endlich gegen die Erklärung (a) Es ist wohl möglich, daß Paulus geschrieben hat: nisi in mancipii causam deductus, und daß die Compilatoren die Erwäh- nung des veralteten Rechtsinsti- tuts durch umschreibende Aus- drücke zu umgehen suchten. (b) Die schwankende Erklärung
des Paulus ist auch schon von An- deren bemerkt worden. Sehr ge- zwungen erklärt dieselbe Schel- tinga bey Fellenberg jurispr. antiqua T. 2 p. 519 durch fol- gende nicht glückliche Hypothese. Die alten Juristen seyen im Streit gewesen, ob die status mutatio bey der c. d. gerade in deterius seyn müsse. Erst durch fori dis- putatio sey diese Frage verneint worden, und daher das Schwanken. Beylage VI. causa (a), indem er hinzufügt, wegen dieſes Grundes ſeydie c. d. ganz offenbar (manifesto accidit). — Dieſe auf- fallende Verſchiedenheit des Ausdrucks und der Gründe macht es wahrſcheinlich, daß Paulus jenem althiſtoriſchen Begriff eine praktiſche Seite abzugewinnen ſuchte vermit- telſt eines hypothetiſch aufgeſtellten Grundes der minima c. d., welchem er ſelbſt jedoch nicht allzu ſicher zu ver- trauen wagte. Beſtimmtere Gründe für dieſe Annahme werden erſt weiter unten angegeben werden können (b). IV. Ein vierter Grund endlich gegen die Erklärung (a) Es iſt wohl möglich, daß Paulus geſchrieben hat: nisi in mancipii causam deductus, und daß die Compilatoren die Erwäh- nung des veralteten Rechtsinſti- tuts durch umſchreibende Aus- drücke zu umgehen ſuchten. (b) Die ſchwankende Erklärung
des Paulus iſt auch ſchon von An- deren bemerkt worden. Sehr ge- zwungen erklärt dieſelbe Schel- tinga bey Fellenberg jurispr. antiqua T. 2 p. 519 durch fol- gende nicht glückliche Hypotheſe. Die alten Juriſten ſeyen im Streit geweſen, ob die status mutatio bey der c. d. gerade in deterius ſeyn müſſe. Erſt durch fori dis- putatio ſey dieſe Frage verneint worden, und daher das Schwanken. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0506" n="492"/><fw place="top" type="header">Beylage <hi rendition="#aq">VI.</hi></fw><lb/><hi rendition="#aq">causa</hi><note place="foot" n="(a)">Es iſt wohl möglich, daß<lb/> Paulus geſchrieben hat: <hi rendition="#aq">nisi in<lb/> mancipii causam deductus,</hi> und<lb/> daß die Compilatoren die Erwäh-<lb/> nung des veralteten Rechtsinſti-<lb/> tuts durch umſchreibende Aus-<lb/> drücke zu umgehen ſuchten.</note>, indem er hinzufügt, wegen dieſes Grundes ſey<lb/> die <hi rendition="#aq">c. d.</hi> ganz offenbar <hi rendition="#aq">(manifesto accidit).</hi> — Dieſe auf-<lb/> fallende Verſchiedenheit des Ausdrucks und der Gründe<lb/> macht es wahrſcheinlich, daß Paulus jenem althiſtoriſchen<lb/> Begriff eine praktiſche Seite abzugewinnen ſuchte vermit-<lb/> telſt eines hypothetiſch aufgeſtellten Grundes der <hi rendition="#aq">minima<lb/> c. d.,</hi> welchem er ſelbſt jedoch nicht allzu ſicher zu ver-<lb/> trauen wagte. Beſtimmtere Gründe für dieſe Annahme<lb/> werden erſt weiter unten angegeben werden können <note place="foot" n="(b)">Die ſchwankende Erklärung<lb/> des Paulus iſt auch ſchon von An-<lb/> deren bemerkt worden. Sehr ge-<lb/> zwungen erklärt dieſelbe <hi rendition="#aq"><hi rendition="#k">Schel-<lb/> tinga</hi></hi> bey <hi rendition="#aq">Fellenberg jurispr.<lb/> antiqua T. 2 p.</hi> 519 durch fol-<lb/> gende nicht glückliche Hypotheſe.<lb/> Die alten Juriſten ſeyen im Streit<lb/> geweſen, ob die <hi rendition="#aq">status mutatio</hi><lb/> bey der <hi rendition="#aq">c. d.</hi> gerade <hi rendition="#aq">in deterius</hi><lb/> ſeyn müſſe. Erſt durch <hi rendition="#aq">fori dis-<lb/> putatio</hi> ſey dieſe Frage verneint<lb/> worden, und daher das Schwanken.</note>.</p><lb/> <p><hi rendition="#aq">IV.</hi> Ein vierter Grund endlich gegen die Erklärung<lb/> des Paulus liegt in manchen einzelnen Anwendungen, die<lb/> nach jener Erklärung als Fälle der <hi rendition="#aq">minima c. d.</hi> betrach-<lb/> tet werden müßten, während wir aus anderen vollgülti-<lb/> gen Zeugniſſen beweiſen können, daß in ihnen eine <hi rendition="#aq">c. d.</hi><lb/> durchaus nicht angenommen wurde. Solche Anwendun-<lb/> gen ſind entſcheidender, als die bisher angeſtellten allge-<lb/> meinen Betrachtungen. Um die Sache klar zu machen,<lb/> werde ich eine Überſicht von allen bekannten Fällen der<lb/><hi rendition="#aq">minima c. d.</hi> geben.</p> </div><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [492/0506]
Beylage VI.
causa (a), indem er hinzufügt, wegen dieſes Grundes ſey
die c. d. ganz offenbar (manifesto accidit). — Dieſe auf-
fallende Verſchiedenheit des Ausdrucks und der Gründe
macht es wahrſcheinlich, daß Paulus jenem althiſtoriſchen
Begriff eine praktiſche Seite abzugewinnen ſuchte vermit-
telſt eines hypothetiſch aufgeſtellten Grundes der minima
c. d., welchem er ſelbſt jedoch nicht allzu ſicher zu ver-
trauen wagte. Beſtimmtere Gründe für dieſe Annahme
werden erſt weiter unten angegeben werden können (b).
IV. Ein vierter Grund endlich gegen die Erklärung
des Paulus liegt in manchen einzelnen Anwendungen, die
nach jener Erklärung als Fälle der minima c. d. betrach-
tet werden müßten, während wir aus anderen vollgülti-
gen Zeugniſſen beweiſen können, daß in ihnen eine c. d.
durchaus nicht angenommen wurde. Solche Anwendun-
gen ſind entſcheidender, als die bisher angeſtellten allge-
meinen Betrachtungen. Um die Sache klar zu machen,
werde ich eine Überſicht von allen bekannten Fällen der
minima c. d. geben.
(a) Es iſt wohl möglich, daß
Paulus geſchrieben hat: nisi in
mancipii causam deductus, und
daß die Compilatoren die Erwäh-
nung des veralteten Rechtsinſti-
tuts durch umſchreibende Aus-
drücke zu umgehen ſuchten.
(b) Die ſchwankende Erklärung
des Paulus iſt auch ſchon von An-
deren bemerkt worden. Sehr ge-
zwungen erklärt dieſelbe Schel-
tinga bey Fellenberg jurispr.
antiqua T. 2 p. 519 durch fol-
gende nicht glückliche Hypotheſe.
Die alten Juriſten ſeyen im Streit
geweſen, ob die status mutatio
bey der c. d. gerade in deterius
ſeyn müſſe. Erſt durch fori dis-
putatio ſey dieſe Frage verneint
worden, und daher das Schwanken.
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