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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.

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Status und Capitis deminutio.
cet, worin doch eine unbedingte Gewißheit gemeynt ist.
Anders verhält es sich hier, wo dicht neben einander zwey
so verschiedene Ausdrücke recht absichtlich gewählt zu seyn
scheinen, um einen verschiedenen Grad der Sicherheit bei-
der Behauptungen zu bezeichnen. Diese an sich so natür-
liche Erklärung wird aber noch dadurch bestärkt, daß Pau-
lus für beide Fälle ganz verschiedene Gründe angiebt, an-
statt daß die einfache Berufung auf die familiae mutatio
für beide Fälle völlig genügt haben würde, wenn diese
als das eigentliche Wesen der minima c. d. unbedenklich
und allgemein anerkannt gewesen wäre. Für den ersten
Fall giebt er nun allerdings die familiae mutatio als Grund
an, aber sie allein ist ihm nicht sicher genug, und er fin-
det es nöthig, sie durch einen zweyten Grund zu unter-
stützen, welcher seltsamerweise so lautet: cum in aliena
potestate sint.
Unstreitig sind die Kinder des Arrogirten
vor und nach der Arrogation in fremder Gewalt: aber
eben weil sich dieser ihr Zustand gar nicht verändert, ist
es kaum begreiflich, wie man diese unveränderte Dauer
eines Zustandes als einen Beweis für die Capitis demi-
nutio
ausgeben kann, deren eigentliches Wesen doch nur
in der Veränderung des bisherigen Zustandes besteht. In-
dem er nun zu dem Fall des Emancipirten übergeht, sieht
man deutlich, wie vergnügt er ist, hier die mißlichen Be-
weisgründe des ersten Falles entbehren zu können: er er-
wähnt sie auch gar nicht wieder, sondern beruft sich
nun auf den Durchgang durch die imaginaria servilis

Status und Capitis deminutio.
cet, worin doch eine unbedingte Gewißheit gemeynt iſt.
Anders verhält es ſich hier, wo dicht neben einander zwey
ſo verſchiedene Ausdrücke recht abſichtlich gewählt zu ſeyn
ſcheinen, um einen verſchiedenen Grad der Sicherheit bei-
der Behauptungen zu bezeichnen. Dieſe an ſich ſo natür-
liche Erklärung wird aber noch dadurch beſtärkt, daß Pau-
lus für beide Fälle ganz verſchiedene Gründe angiebt, an-
ſtatt daß die einfache Berufung auf die familiae mutatio
für beide Fälle völlig genügt haben würde, wenn dieſe
als das eigentliche Weſen der minima c. d. unbedenklich
und allgemein anerkannt geweſen wäre. Für den erſten
Fall giebt er nun allerdings die familiae mutatio als Grund
an, aber ſie allein iſt ihm nicht ſicher genug, und er fin-
det es nöthig, ſie durch einen zweyten Grund zu unter-
ſtuͤtzen, welcher ſeltſamerweiſe ſo lautet: cum in aliena
potestate sint.
Unſtreitig ſind die Kinder des Arrogirten
vor und nach der Arrogation in fremder Gewalt: aber
eben weil ſich dieſer ihr Zuſtand gar nicht verändert, iſt
es kaum begreiflich, wie man dieſe unveränderte Dauer
eines Zuſtandes als einen Beweis für die Capitis demi-
nutio
ausgeben kann, deren eigentliches Weſen doch nur
in der Veränderung des bisherigen Zuſtandes beſteht. In-
dem er nun zu dem Fall des Emancipirten übergeht, ſieht
man deutlich, wie vergnügt er iſt, hier die mißlichen Be-
weisgründe des erſten Falles entbehren zu können: er er-
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[491/0505] Status und Capitis deminutio. cet, worin doch eine unbedingte Gewißheit gemeynt iſt. Anders verhält es ſich hier, wo dicht neben einander zwey ſo verſchiedene Ausdrücke recht abſichtlich gewählt zu ſeyn ſcheinen, um einen verſchiedenen Grad der Sicherheit bei- der Behauptungen zu bezeichnen. Dieſe an ſich ſo natür- liche Erklärung wird aber noch dadurch beſtärkt, daß Pau- lus für beide Fälle ganz verſchiedene Gründe angiebt, an- ſtatt daß die einfache Berufung auf die familiae mutatio für beide Fälle völlig genügt haben würde, wenn dieſe als das eigentliche Weſen der minima c. d. unbedenklich und allgemein anerkannt geweſen wäre. Für den erſten Fall giebt er nun allerdings die familiae mutatio als Grund an, aber ſie allein iſt ihm nicht ſicher genug, und er fin- det es nöthig, ſie durch einen zweyten Grund zu unter- ſtuͤtzen, welcher ſeltſamerweiſe ſo lautet: cum in aliena potestate sint. Unſtreitig ſind die Kinder des Arrogirten vor und nach der Arrogation in fremder Gewalt: aber eben weil ſich dieſer ihr Zuſtand gar nicht verändert, iſt es kaum begreiflich, wie man dieſe unveränderte Dauer eines Zuſtandes als einen Beweis für die Capitis demi- nutio ausgeben kann, deren eigentliches Weſen doch nur in der Veränderung des bisherigen Zuſtandes beſteht. In- dem er nun zu dem Fall des Emancipirten übergeht, ſieht man deutlich, wie vergnügt er iſt, hier die mißlichen Be- weisgründe des erſten Falles entbehren zu können: er er- wähnt ſie auch gar nicht wieder, ſondern beruft ſich nun auf den Durchgang durch die imaginaria servilis

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 491. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/505>, abgerufen am 21.11.2024.