Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.schon längst in Hessen die Rechtspflege gut und schnell, Zweytens klagt man über die große Verschie- 1) Montesquieu. XXIX. 18.
ſchon längſt in Heſſen die Rechtspflege gut und ſchnell, Zweytens klagt man über die große Verſchie- 1) Montesquieu. XXIX. 18.
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ſchon längſt in Heſſen die Rechtspflege gut und ſchnell,
obgleich da gerade in demſelben Verhältniß gemeines
Recht und Landesrecht galt, wie in den Ländern, in
welchen die Prozeſſe nicht zu Ende gehen.
Zweytens klagt man über die große Verſchie-
denheit der Landesrechte, und dieſe Klage geht noch
weiter als auf das Verhältniß verſchiedener Deut-
ſcher Länder, da häufig auch in demſelben Lande
Provinzen und Städte wiederum beſonderes Recht
haben. Daß durch dieſe Verſchiedenheit die Rechts-
pflege ſelbſt leide und der Verkehr erſchwert werde,
hat man häufig geſagt, aber keine Erfahrung ſpricht
dafür, und der wahre Grund iſt wohl meiſt ein an-
derer. Er beſteht in der unbeſchreiblichen Gewalt,
welche die bloſe Idee der Gleichförmigkeit nach al-
len Richtungen nun ſchon ſo lange in Europa aus-
übt: eine Gewalt, gegen deren Mißbrauch ſchon
Montesquieu warnt 1). Es lohnt wohl der
Mühe, dieſe Gleichförmigkeit in dieſer beſondern An-
wendung näher zu betrachten. Das wichtigſte, was
man für die Gleichförmigkeit des Rechts ſagt, iſt die-
ſes: die Liebe zum gemeinſamen Vaterland werde
durch ſie erhöht, durch die Mannichfaltigkeit der Par-
ticularrechte aber geſchwächt. Iſt dieſe Vorausſetzung
1) Montesquieu. XXIX. 18.
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