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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

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vollständiges Gesetzbuch ist demnach das höchste Be-
dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zustande
desselben kann man in die traurige Nothwendigkeit
kommen, sich mit Gewohnheitsrecht, als einer schwan-
kenden Ergänzung, behelfen zu müssen. Diese An-
sicht ist viel älter als die oben dargestellte, beide ha-
ben sich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit
öfter aber sehr gut vertragen. Als Vermittlung
diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-
sches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale
Gesetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,
die wir nur zu entdecken brauchten, um das positive
Recht für immer zu vollenden.

Ob diese Ansicht von der Entstehung des positi-
ven Rechts Realität habe, wird sich aus der folgen-
den Untersuchung ergeben.


vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be-
dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zuſtande
deſſelben kann man in die traurige Nothwendigkeit
kommen, ſich mit Gewohnheitsrecht, als einer ſchwan-
kenden Ergänzung, behelfen zu müſſen. Dieſe An-
ſicht iſt viel älter als die oben dargeſtellte, beide ha-
ben ſich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit
öfter aber ſehr gut vertragen. Als Vermittlung
diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-
ſches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale
Geſetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,
die wir nur zu entdecken brauchten, um das poſitive
Recht für immer zu vollenden.

Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti-
ven Rechts Realität habe, wird ſich aus der folgen-
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[7/0017] vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be- dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zuſtande deſſelben kann man in die traurige Nothwendigkeit kommen, ſich mit Gewohnheitsrecht, als einer ſchwan- kenden Ergänzung, behelfen zu müſſen. Dieſe An- ſicht iſt viel älter als die oben dargeſtellte, beide ha- ben ſich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit öfter aber ſehr gut vertragen. Als Vermittlung diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti- ſches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale Geſetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig, die wir nur zu entdecken brauchten, um das poſitive Recht für immer zu vollenden. Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti- ven Rechts Realität habe, wird ſich aus der folgen- den Unterſuchung ergeben.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/17>, abgerufen am 19.04.2024.