Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.gig von einander, jeder das Ganze ausarbeiten, und Nun bitte ich jeden, mit diesem Zustand den gig von einander, jeder das Ganze ausarbeiten, und Nun bitte ich jeden, mit dieſem Zuſtand den <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0168" n="158"/> gig von einander, jeder das Ganze ausarbeiten, und<lb/> durch Vergleichung und Verbindung dieſer Werke<lb/> würde ein neues entſtanden ſeyn, vollkommner als<lb/> jedes einzelne, aber mit jedem gleichartig.</p><lb/> <p>Nun bitte ich jeden, mit dieſem Zuſtand den<lb/> unſrigen zu vergleichen, der jenem gerade hierin völ-<lb/> lig entgegen geſetzt iſt. Um mit dem geringeren an-<lb/> zufangen, wähle jeder in Gedanken eine Anzahl der<lb/> jetztlebenden Juriſten aus, und frage ſich, ob aus<lb/> deren gemeinſchaftlicher Arbeit auch nur ein Syſtem<lb/> des beſtehenden Rechts hervorgehen könne: er wird<lb/> ſich bald von der völligen Unmöglichkeit überzeugen.<lb/> Daß aber ein Geſetzbuch eine viel größere Arbeit iſt,<lb/> und daß von ihm beſonders ein höherer Grad orga-<lb/> niſcher Einheit verlangt werden muß, wird gewiß<lb/> niemand läugnen. In der That alſo würde das<lb/> Geſetzbuch, wenn es nicht durch blos mechaniſche Zu-<lb/> ſammenſetzung unlebendig und darum völlig verwerf-<lb/> lich ſeyn ſoll, doch nicht von jenem Collegium ge-<lb/> macht werden können, ſondern nur von einem Ein-<lb/> zelnen; die übrigen aber würden nur untergeordnete<lb/> Dienſte leiſten können, indem ſie bey einzelnen Zwei-<lb/> feln Rath und Gutachten ertheilten, oder die fertige<lb/> Arbeit durch Entdeckung einzelner Mängel zu reini-<lb/> gen ſuchten. Wer uns aber dieſes zugiebt, der muß<lb/> für die gegenwärtige Zeit an der Möglichkeit über-<lb/> haupt verzweifeln; denn eben jenen einzelnen, den<lb/> wahren Geſetzgeber, zu finden, iſt ganz unmöglich,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [158/0168]
gig von einander, jeder das Ganze ausarbeiten, und
durch Vergleichung und Verbindung dieſer Werke
würde ein neues entſtanden ſeyn, vollkommner als
jedes einzelne, aber mit jedem gleichartig.
Nun bitte ich jeden, mit dieſem Zuſtand den
unſrigen zu vergleichen, der jenem gerade hierin völ-
lig entgegen geſetzt iſt. Um mit dem geringeren an-
zufangen, wähle jeder in Gedanken eine Anzahl der
jetztlebenden Juriſten aus, und frage ſich, ob aus
deren gemeinſchaftlicher Arbeit auch nur ein Syſtem
des beſtehenden Rechts hervorgehen könne: er wird
ſich bald von der völligen Unmöglichkeit überzeugen.
Daß aber ein Geſetzbuch eine viel größere Arbeit iſt,
und daß von ihm beſonders ein höherer Grad orga-
niſcher Einheit verlangt werden muß, wird gewiß
niemand läugnen. In der That alſo würde das
Geſetzbuch, wenn es nicht durch blos mechaniſche Zu-
ſammenſetzung unlebendig und darum völlig verwerf-
lich ſeyn ſoll, doch nicht von jenem Collegium ge-
macht werden können, ſondern nur von einem Ein-
zelnen; die übrigen aber würden nur untergeordnete
Dienſte leiſten können, indem ſie bey einzelnen Zwei-
feln Rath und Gutachten ertheilten, oder die fertige
Arbeit durch Entdeckung einzelner Mängel zu reini-
gen ſuchten. Wer uns aber dieſes zugiebt, der muß
für die gegenwärtige Zeit an der Möglichkeit über-
haupt verzweifeln; denn eben jenen einzelnen, den
wahren Geſetzgeber, zu finden, iſt ganz unmöglich,
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