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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

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Zeitalters Hindernisse geben können, welche nicht zu
übersteigen sind. Diese Ueberzeugung aber ist ent-
scheidend, da ohne Zweifel die eifrigen Freunde der
Gesetzbücher die Bürgschaft eines glücklichen Erfolgs
blos in ihrem lebhaften Bestreben nach diesem Ge-
genstande finden, was doch nach jenen Erfahrungen
nicht hinreichend ist. Es würde also nur noch dar-
auf ankommen, die gegenwärtige Bildung der Rechts-
wissenschaft mit derjenigen zu vergleichen, aus wel-
cher die vorhandenen Gesetzbücher hervorgegangen
sind: und bey unbefangener Selbstprüfung müssen
wir bekennen, daß beide vielleicht wohl dem Grade
nach, aber nicht generisch verschieden sind.

Alle diese Erinnerungen übrigens betreffen nicht
etwa einzelne Mängel, durch deren Verbesserung dem
Ganzen leicht ein wahrhaft treffliches und genügen-
des Daseyn verschafft werden könnte: sie betreffen
vielmehr den Character des Ganzen selbst und alles
einzelne, was herausgehoben worden ist, sollte blos
dazu dienen, diesen allgemeinen Character anschau-
lich zu machen, und ein Urtheil über denselben zu
begründen. Anderer Meynung ist ein neuerer Schrift-
steller 1), welcher von dem Code glaubt, die weni-
gen Flecken, welche denselben verunstalten, könnten
leicht abgewischt werden, worauf er allerdings zu ei-
ner dankenswerthen Wohlthat werden würde. Allein

1) K. E. Schmid Deutschlands Wiedergeburt, S. 131.
134. 135.

Zeitalters Hinderniſſe geben können, welche nicht zu
überſteigen ſind. Dieſe Ueberzeugung aber iſt ent-
ſcheidend, da ohne Zweifel die eifrigen Freunde der
Geſetzbücher die Bürgſchaft eines glücklichen Erfolgs
blos in ihrem lebhaften Beſtreben nach dieſem Ge-
genſtande finden, was doch nach jenen Erfahrungen
nicht hinreichend iſt. Es würde alſo nur noch dar-
auf ankommen, die gegenwärtige Bildung der Rechts-
wiſſenſchaft mit derjenigen zu vergleichen, aus wel-
cher die vorhandenen Geſetzbücher hervorgegangen
ſind: und bey unbefangener Selbſtprüfung müſſen
wir bekennen, daß beide vielleicht wohl dem Grade
nach, aber nicht generiſch verſchieden ſind.

Alle dieſe Erinnerungen übrigens betreffen nicht
etwa einzelne Mängel, durch deren Verbeſſerung dem
Ganzen leicht ein wahrhaft treffliches und genügen-
des Daſeyn verſchafft werden könnte: ſie betreffen
vielmehr den Character des Ganzen ſelbſt und alles
einzelne, was herausgehoben worden iſt, ſollte blos
dazu dienen, dieſen allgemeinen Character anſchau-
lich zu machen, und ein Urtheil über denſelben zu
begründen. Anderer Meynung iſt ein neuerer Schrift-
ſteller 1), welcher von dem Code glaubt, die weni-
gen Flecken, welche denſelben verunſtalten, könnten
leicht abgewiſcht werden, worauf er allerdings zu ei-
ner dankenswerthen Wohlthat werden würde. Allein

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[109/0119] Zeitalters Hinderniſſe geben können, welche nicht zu überſteigen ſind. Dieſe Ueberzeugung aber iſt ent- ſcheidend, da ohne Zweifel die eifrigen Freunde der Geſetzbücher die Bürgſchaft eines glücklichen Erfolgs blos in ihrem lebhaften Beſtreben nach dieſem Ge- genſtande finden, was doch nach jenen Erfahrungen nicht hinreichend iſt. Es würde alſo nur noch dar- auf ankommen, die gegenwärtige Bildung der Rechts- wiſſenſchaft mit derjenigen zu vergleichen, aus wel- cher die vorhandenen Geſetzbücher hervorgegangen ſind: und bey unbefangener Selbſtprüfung müſſen wir bekennen, daß beide vielleicht wohl dem Grade nach, aber nicht generiſch verſchieden ſind. Alle dieſe Erinnerungen übrigens betreffen nicht etwa einzelne Mängel, durch deren Verbeſſerung dem Ganzen leicht ein wahrhaft treffliches und genügen- des Daſeyn verſchafft werden könnte: ſie betreffen vielmehr den Character des Ganzen ſelbſt und alles einzelne, was herausgehoben worden iſt, ſollte blos dazu dienen, dieſen allgemeinen Character anſchau- lich zu machen, und ein Urtheil über denſelben zu begründen. Anderer Meynung iſt ein neuerer Schrift- ſteller 1), welcher von dem Code glaubt, die weni- gen Flecken, welche denſelben verunſtalten, könnten leicht abgewiſcht werden, worauf er allerdings zu ei- ner dankenswerthen Wohlthat werden würde. Allein 1) K. E. Schmid Deutſchlands Wiedergeburt, S. 131. 134. 135.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 109. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/119>, abgerufen am 04.05.2024.