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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.

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Oesterreichischen Landescollegien und Universitäten ge-
prüft und beurtheilt 1), aus welcher Revision end-
lich das gegenwärtige Gesetzbuch entstanden ist. Die
Mitwirkung der Rechtsgelehrten des übrigen Deutsch-
lands scheint sehr unbedeutend gewesen zu seyn, ja
man scheint sie nicht für sehr wünschenswerth gehal-
ten zu haben, theils wegen des schlechten Erfolgs ei-
ner Preisaufgabe über den Wucher, theils weil das
Preussische Landrecht schon solche Beyträge erhalten hatte,
die also in ihm zugleich mit benutzt werden konnten
deshalb sind nicht so, wie im Preussischen, für die
Beurtheilung öffentlich Preise ausgesetzt worden 2).
Daß man keine Preise aussetzte, konnte sehr gute
Gründe haben, aber auch ohne Preise waren Gut-
achten und Urtheile leicht zu erlangen, nur war frey-
lich bey dem sehr geringen literarischen Verkehr des
übrigen Deutschlands mit Oesterreich der bloße Ab-
druck des Entwurfs nicht hinreichend; ein Circular
an alle Deutsche Universitäten wäre gewiß nicht ohne
Erfolg geblieben. So ist diese Unternehmung, die
ihrer Natur nach nur auf den wissenschaftlichen Zu-
stand der ganzen Nation gegründet werden konnte,
als ein gewöhnliches Geschäft des einzelnen Landes

voll-
1) Zeiller S. 23. 26 -- 30.
2) Zeiller S. 27. 28.

Oeſterreichiſchen Landescollegien und Univerſitäten ge-
prüft und beurtheilt 1), aus welcher Reviſion end-
lich das gegenwärtige Geſetzbuch entſtanden iſt. Die
Mitwirkung der Rechtsgelehrten des übrigen Deutſch-
lands ſcheint ſehr unbedeutend geweſen zu ſeyn, ja
man ſcheint ſie nicht für ſehr wünſchenswerth gehal-
ten zu haben, theils wegen des ſchlechten Erfolgs ei-
ner Preisaufgabe über den Wucher, theils weil das
Preuſſiſche Landrecht ſchon ſolche Beyträge erhalten hatte,
die alſo in ihm zugleich mit benutzt werden konnten
deshalb ſind nicht ſo, wie im Preuſſiſchen, für die
Beurtheilung öffentlich Preiſe ausgeſetzt worden 2).
Daß man keine Preiſe ausſetzte, konnte ſehr gute
Gründe haben, aber auch ohne Preiſe waren Gut-
achten und Urtheile leicht zu erlangen, nur war frey-
lich bey dem ſehr geringen literariſchen Verkehr des
übrigen Deutſchlands mit Oeſterreich der bloße Ab-
druck des Entwurfs nicht hinreichend; ein Circular
an alle Deutſche Univerſitäten wäre gewiß nicht ohne
Erfolg geblieben. So iſt dieſe Unternehmung, die
ihrer Natur nach nur auf den wiſſenſchaftlichen Zu-
ſtand der ganzen Nation gegründet werden konnte,
als ein gewöhnliches Geſchäft des einzelnen Landes

voll-
1) Zeiller S. 23. 26 — 30.
2) Zeiller S. 27. 28.
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[96/0106] Oeſterreichiſchen Landescollegien und Univerſitäten ge- prüft und beurtheilt 1), aus welcher Reviſion end- lich das gegenwärtige Geſetzbuch entſtanden iſt. Die Mitwirkung der Rechtsgelehrten des übrigen Deutſch- lands ſcheint ſehr unbedeutend geweſen zu ſeyn, ja man ſcheint ſie nicht für ſehr wünſchenswerth gehal- ten zu haben, theils wegen des ſchlechten Erfolgs ei- ner Preisaufgabe über den Wucher, theils weil das Preuſſiſche Landrecht ſchon ſolche Beyträge erhalten hatte, die alſo in ihm zugleich mit benutzt werden konnten deshalb ſind nicht ſo, wie im Preuſſiſchen, für die Beurtheilung öffentlich Preiſe ausgeſetzt worden 2). Daß man keine Preiſe ausſetzte, konnte ſehr gute Gründe haben, aber auch ohne Preiſe waren Gut- achten und Urtheile leicht zu erlangen, nur war frey- lich bey dem ſehr geringen literariſchen Verkehr des übrigen Deutſchlands mit Oeſterreich der bloße Ab- druck des Entwurfs nicht hinreichend; ein Circular an alle Deutſche Univerſitäten wäre gewiß nicht ohne Erfolg geblieben. So iſt dieſe Unternehmung, die ihrer Natur nach nur auf den wiſſenſchaftlichen Zu- ſtand der ganzen Nation gegründet werden konnte, als ein gewöhnliches Geſchäft des einzelnen Landes voll- 1) Zeiller S. 23. 26 — 30. 2) Zeiller S. 27. 28.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/106>, abgerufen am 03.05.2024.