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Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617.

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in der Hand lassen. Es höret Ewre lieb auch sonst gleich wol / dz das Gut / so man mit vnrecht zusammen schlecht doch nicht gedeiet. Wie ein Vogel sich vber Eyger setzet / vnd sie nicht aus brütet / also ist der vnrecht Gut samlet. Jer. 17. Ja es mus des Königes Stuel vber einen hauffen fallen / da man Gottloß ist / öffentlich Sünd vnd Laster vngestraffet lest / andern Gewalt vnd Vnrecht thut / nicht traw vnd glauben helt / vnd mit armen Leuten / Witwen / Wäisen vnd dergleichen kein mitleiden hat / sondern mit jhnen vnbarmhertziglich verfert. Davon stehet im 82. Ps. wie lang wolt jhr vnrecht Richten / vnd die Person der Gottlosen für zihen? Schaffet recht den Armen vnd Weisen / vnd helffet dem Elenden / vnd Dürfftigen zum recht. Errettet der Geringen vnd Armen / vnd erlöset jhn auß der gottlosen Gewalt. Aber sie lassen jhnen nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehen immer hin im Finstern. Darunb müssen alle Grundfeste des Landes fallen. Sap. 6. vngerechtigkeit verwüstet alle Land / vnd stöst vmb die Stüel der Gewaltigen. Syr. 10. vmb Gewalt / Vnrecht vnd Geitzes willen / konpt ein Königreich von einem Volck auffs ander. Derowegen sollen wir vns für Gottlosem wesen vnd vngerechtigkeit hüten / vnd die beyde Wächter des Königlichen Stuels fronbkeit vnd Warheit ja nicht abschaffen / sonst kan es nicht gut werden / wie vns denn GOtt mit vnterschiedlichen Zeichen gedrewet / die sollen wir ja nicht in den wind schlagen / wie die gottlose Egypter thaten / denen es endlich vbel bekommen ist. Sonst möchten wir endlich einmal an den Spruch Ezech. 33. gedencken da er sagt / wenn aber kompt das kommen sol / sihe so werden sie erfahren / daß ein Prophet vnter jhnen gewest ist. Bekehren wir vns

in der Hand lassen. Es höret Ewre lieb auch sonst gleich wol / dz das Gut / so man mit vnrecht zusam̃en schlecht doch nicht gedeiet. Wie ein Vogel sich vber Eyger setzet / vñ sie nicht aus brütet / also ist der vnrecht Gut samlet. Jer. 17. Ja es mus des Königes Stuel vber einen hauffen fallen / da man Gottloß ist / öffentlich Sünd vnd Laster vngestraffet lest / andern Gewalt vnd Vnrecht thut / nicht traw vnd glauben helt / vnd mit armen Leuten / Witwen / Wäisen vñ dergleichen kein mitleiden hat / sondern mit jhnẽ vnbarmhertziglich verfert. Davon stehet im 82. Ps. wie lang wolt jhr vnrecht Richten / vñ die Person der Gottlosen für zihẽ? Schaffet recht den Armen vñ Weisen / vnd helffet dem Elẽden / vñ Dürfftigen zum recht. Errettet der Geringen vnd Armen / vnd erlöset jhn auß der gottlosen Gewalt. Aber sie lassen jhnen nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehẽ immer hin im Finstern. Darũb müssen alle Grundfeste des Landes fallen. Sap. 6. vngerechtigkeit verwüstet alle Lãd / vñ stöst vmb die Stüel der Gewaltigen. Syr. 10. vmb Gewalt / Vnrecht vñ Geitzes willen / kõpt ein Königreich von einem Volck auffs ander. Derowegen sollen wir vns für Gottlosem wesen vnd vngerechtigkeit hüten / vnd die beyde Wächter des Königlichen Stuels frõbkeit vñ Warheit ja nicht abschaffen / sonst kã es nicht gut werdẽ / wie vns deñ GOtt mit vnterschiedlichẽ Zeichẽ gedrewet / die sollẽ wir ja nicht in den wind schlagẽ / wie die gottlose Egypter thaten / denen es endlich vbel bekom̃en ist. Sonst möchtẽ wir endlich einmal an den Spruch Ezech. 33. gedenckẽ da er sagt / weñ aber kompt das kom̃en sol / sihe so werden sie erfahrẽ / daß ein Prophet vnter jhnen gewest ist. Bekehren wir vns

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[0043] in der Hand lassen. Es höret Ewre lieb auch sonst gleich wol / dz das Gut / so man mit vnrecht zusam̃en schlecht doch nicht gedeiet. Wie ein Vogel sich vber Eyger setzet / vñ sie nicht aus brütet / also ist der vnrecht Gut samlet. Jer. 17. Ja es mus des Königes Stuel vber einen hauffen fallen / da man Gottloß ist / öffentlich Sünd vnd Laster vngestraffet lest / andern Gewalt vnd Vnrecht thut / nicht traw vnd glauben helt / vnd mit armen Leuten / Witwen / Wäisen vñ dergleichen kein mitleiden hat / sondern mit jhnẽ vnbarmhertziglich verfert. Davon stehet im 82. Ps. wie lang wolt jhr vnrecht Richten / vñ die Person der Gottlosen für zihẽ? Schaffet recht den Armen vñ Weisen / vnd helffet dem Elẽden / vñ Dürfftigen zum recht. Errettet der Geringen vnd Armen / vnd erlöset jhn auß der gottlosen Gewalt. Aber sie lassen jhnen nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehẽ immer hin im Finstern. Darũb müssen alle Grundfeste des Landes fallen. Sap. 6. vngerechtigkeit verwüstet alle Lãd / vñ stöst vmb die Stüel der Gewaltigen. Syr. 10. vmb Gewalt / Vnrecht vñ Geitzes willen / kõpt ein Königreich von einem Volck auffs ander. Derowegen sollen wir vns für Gottlosem wesen vnd vngerechtigkeit hüten / vnd die beyde Wächter des Königlichen Stuels frõbkeit vñ Warheit ja nicht abschaffen / sonst kã es nicht gut werdẽ / wie vns deñ GOtt mit vnterschiedlichẽ Zeichẽ gedrewet / die sollẽ wir ja nicht in den wind schlagẽ / wie die gottlose Egypter thaten / denen es endlich vbel bekom̃en ist. Sonst möchtẽ wir endlich einmal an den Spruch Ezech. 33. gedenckẽ da er sagt / weñ aber kompt das kom̃en sol / sihe so werden sie erfahrẽ / daß ein Prophet vnter jhnen gewest ist. Bekehren wir vns

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1617/43>, abgerufen am 20.04.2024.