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Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617.

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wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.

Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.

Die vierde Lehr.

ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchen sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol.

Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.

Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.

wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken.

Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12.

Die vierde Lehr.

ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol.

Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe.

Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.

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[0027] wir diese Gnade erkennen / vnnd GOTT dafür dancken. Erkennen wir diese grosse Gnade nicht / so wird am jüngsten Tag vnser Verdamnis desto grösser seyn. Denn der Knecht der des HERrr Willen weis / vnnd hat jhn nicht gethan / muß viel Streiche leiden Luc. 12. Die vierde Lehr. ES ist aber nach nicht gnug / daß ein Patient einen bewerten Artzt wisse / vnnd was für medicamenta vnd Artzneyen / sind / die er gebrauchẽ sol sondern er muß auch die Artzney im appliciren vnd zu sich nemen / wenn sie jhm helffen sol. Vnd in diesem Stücke stöst es sich gemeinglich mit dem Artz ists aller dings richtig / die Artzney ist auch gewiß vnd bewehret / aber es mangelt daran gemeiniglich / daß die Leute sie nicht zu sich nehmen oder sie nich bey sich behalden / wie machen wir es denn mit dieser Artzney / man pfleget sonst von weltlichen Contracten zusagen / es gehören zween zum Kauffe. Also gehören auch zween zu einem geschencke / wenn mans geniessen sol / einer ist der das geschencke aus gibt / der Ander muß es annemen. Darumb sagt man kan einem ohn seinen danck nichts geben.

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Eine Predigt/ gehalten bey der Begrebnus/ Des Weyland/ Hochwürdigen ... Herrn Julij Augusti/ Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg/ etc. Wolfenbüttel, 1617, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1617/27>, abgerufen am 22.11.2024.