Sattler, Basilius: Eine Predigt/ Von der Oberkeit. Gethan bey der Begräbnuß Des Weyland Hochwürdigen/ Durchleuchtigen/ Hochgebornen Fürsten und Herrn/ Herrn Heinrich Julii/ Postulirten Bischoffen des Stiffts Halberstadt/ und Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg/ hochlöblicher gedechtnuß. Magdeburg, 1613.Hochgebornen Fürstin vnnd Frawen / Frawen Dorotheen / des Hothberümbten Churf. Hertzogen Augusti zu Sachsen hochlöbligster gedechtnis / Tochter / einer Gottseligen Fürstin. Aber bald im andern Jar J. F. G. durch den todt widerumb verloren. Anno 1589. sind S. F. G. in die Regierung getreten / vnd als bald zum guten anfang / die Gottslesterliche verfluchte Jüden aus jhrem gantzen Land / jrem HErrn vnd Heyland Jesu Christo zu ehren / mit höchstem S. F. G. ruhm abgeschaffet. Gott vergebe es denen Leuten / die in den letzten Jaren S. F. G. hintergangen / vnd sie wider einzunehmen verursacht haben / denn es je ein schreckliche Sünd / die Leute lieben / die den HErrn hassen / 2 Paral. 20. Vnd wer Christum nicht lieb hat / der sey anathema, Maparam, Motha, das ist verbannet zum Todt / sagt Paul. 1. Cor. 16. Anno 1590. haben S. F. G. zum andernmahl mit vorhergehender bewilligung S. F. G. geliebten Eltern / sich verehlichtmit der Durchleuchtigsten / Hochgebornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Elisabeth / Gebornen auß Königlichem Stammen Dennemarck / die jetziger zeit gegenwertige hochbetrübte Wittibe / vnd mit J. F. G. durch Gottes gnedigen segen ein friedsammen vnd fruchtbahren Ehestandt gehabt. Belangent S. F. G. Regierung / haben sie dieselbige nach diesem Spruch S. Pauli angesteflet: Also das wir die meiste zeit ein feines stilles ruhiges Leben führen können in aller Gottseligkeit vnd Ebarkeit / vnd dißfals an S. F. G. kein mangel gewesen. Denn so viel die Christliche Religion belanget / sein S. F. G. darbey beständig biß an jhr seliges Ende verharret / vnangesehn S. F. Gn. für etlichen Jahren van einem vnd andern ein anders zugemuttet werden wollen. Es haben aber S. F. G. so gar keine enderung vorgenommen im geringsten / das sie auch da für S. F. G. vom gantzen Land vnd der Pofleritet ewiger Danckgebühret / die gantze löbliche Landschafft der Religion halber affecurirt vnd verwahret / das jhnen nun vnd in Ewigkeit / keine andere Religion auffgedrungen werden solle. Es haben auch S. F. G. so viel in dieser Schwachheit jmmer müglich einem jeden Vnparteyisch Recht vnnd Gerechtigkeit wiederfahren lassen / die Vbelthäter / Zauberer / Mörder / Dieb / etc. Mit grossem Ernst gestraffet. Die Frommen aber verthetiget vnnd beschützet / Hochgebornen Fürstin vnnd Frawen / Frawen Dorotheen / des Hothberümbten Churf. Hertzogen Augusti zu Sachsen hochlöbligster gedechtnis / Tochter / einer Gottseligen Fürstin. Aber bald im andern Jar J. F. G. durch den todt widerumb verloren. Anno 1589. sind S. F. G. in die Regierung getreten / vnd als bald zum guten anfang / die Gottslesterliche verfluchte Jüden aus jhrem gantzen Land / jrem HErrn vnd Heyland Jesu Christo zu ehren / mit höchstem S. F. G. ruhm abgeschaffet. Gott vergebe es denen Leuten / die in den letzten Jaren S. F. G. hintergangen / vnd sie wider einzunehmen verursacht haben / denn es je ein schreckliche Sünd / die Leute lieben / die den HErrn hassen / 2 Paral. 20. Vnd wer Christum nicht lieb hat / der sey anathema, Maparam, Motha, das ist verbannet zum Todt / sagt Paul. 1. Cor. 16. Anno 1590. haben S. F. G. zum andernmahl mit vorhergehender bewilligung S. F. G. geliebten Eltern / sich verehlichtmit der Durchleuchtigsten / Hochgebornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Elisabeth / Gebornen auß Königlichem Stammen Dennemarck / die jetziger zeit gegenwertige hochbetrübte Wittibe / vnd mit J. F. G. durch Gottes gnedigen segen ein friedsammen vnd fruchtbahren Ehestandt gehabt. Belangent S. F. G. Regierung / haben sie dieselbige nach diesem Spruch S. Pauli angesteflet: Also das wir die meiste zeit ein feines stilles ruhiges Leben führen können in aller Gottseligkeit vnd Ebarkeit / vnd dißfals an S. F. G. kein mangel gewesen. Denn so viel die Christliche Religion belanget / sein S. F. G. darbey beständig biß an jhr seliges Ende verharret / vnangesehn S. F. Gn. für etlichen Jahren van einem vnd andern ein anders zugemuttet werden wollen. Es haben aber S. F. G. so gar keine enderung vorgenommen im geringsten / das sie auch da für S. F. G. vom gantzen Land vnd der Pofleritet ewiger Danckgebühret / die gantze löbliche Landschafft der Religion halber affecurirt vnd verwahret / das jhnen nun vnd in Ewigkeit / keine andere Religion auffgedrungen werden solle. Es haben auch S. F. G. so viel in dieser Schwachheit jmmer müglich einem jeden Vnparteyisch Recht vnnd Gerechtigkeit wiederfahren lassen / die Vbelthäter / Zauberer / Mörder / Dieb / etc. Mit grossem Ernst gestraffet. 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Hochgebornen Fürstin vnnd Frawen / Frawen Dorotheen / des Hothberümbten Churf. Hertzogen Augusti zu Sachsen hochlöbligster gedechtnis / Tochter / einer Gottseligen Fürstin. Aber bald im andern Jar J. F. G. durch den todt widerumb verloren.
Anno 1589. sind S. F. G. in die Regierung getreten / vnd als bald zum guten anfang / die Gottslesterliche verfluchte Jüden aus jhrem gantzen Land / jrem HErrn vnd Heyland Jesu Christo zu ehren / mit höchstem S. F. G. ruhm abgeschaffet. Gott vergebe es denen Leuten / die in den letzten Jaren S. F. G. hintergangen / vnd sie wider einzunehmen verursacht haben / denn es je ein schreckliche Sünd / die Leute lieben / die den HErrn hassen / 2 Paral. 20. Vnd wer Christum nicht lieb hat / der sey anathema, Maparam, Motha, das ist verbannet zum Todt / sagt Paul. 1. Cor. 16.
Anno 1590. haben S. F. G. zum andernmahl mit vorhergehender bewilligung S. F. G. geliebten Eltern / sich verehlichtmit der Durchleuchtigsten / Hochgebornen Fürstin vnd Frawen / Frawen Elisabeth / Gebornen auß Königlichem Stammen Dennemarck / die jetziger zeit gegenwertige hochbetrübte Wittibe / vnd mit J. F. G. durch Gottes gnedigen segen ein friedsammen vnd fruchtbahren Ehestandt gehabt.
Belangent S. F. G. Regierung / haben sie dieselbige nach diesem Spruch S. Pauli angesteflet: Also das wir die meiste zeit ein feines stilles ruhiges Leben führen können in aller Gottseligkeit vnd Ebarkeit / vnd dißfals an S. F. G. kein mangel gewesen.
Denn so viel die Christliche Religion belanget / sein S. F. G. darbey beständig biß an jhr seliges Ende verharret / vnangesehn S. F. Gn. für etlichen Jahren van einem vnd andern ein anders zugemuttet werden wollen.
Es haben aber S. F. G. so gar keine enderung vorgenommen im geringsten / das sie auch da für S. F. G. vom gantzen Land vnd der Pofleritet ewiger Danckgebühret / die gantze löbliche Landschafft der Religion halber affecurirt vnd verwahret / das jhnen nun vnd in Ewigkeit / keine andere Religion auffgedrungen werden solle.
Es haben auch S. F. G. so viel in dieser Schwachheit jmmer müglich einem jeden Vnparteyisch Recht vnnd Gerechtigkeit wiederfahren lassen / die Vbelthäter / Zauberer / Mörder / Dieb / etc. Mit grossem Ernst gestraffet. Die Frommen aber verthetiget vnnd beschützet /
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