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Sattler, Basilius: Drey Predigten, Gethan bey der Leich vnd Begrebnis, Weilandt Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, H. Julij, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Wolfenbüttel, 1589.

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F. G. Kirchenordnung begriffen ist / darin vnter andern beides der Papisten vnd Caluinisten Irrthümb mit namen verworffen / auch andere verfelschungen ausgesetzt sein. Werden J. F. G. dabey bleiben / so wollen wir zu Gott hoffen / es werde nimmer ein Man gebrechen / der auff diesem Fürstlichen Stul sitze.

Vnd haben wir die gewisse hoffnung / machen vns auch keinen zweiffel daran / Wie denn J. F. G. gnugsam vnd öffentlich zuuerstehen geben / vnd jhr bekentnis thun / das sie aus eigener bewegung frey öffentlich für jedermenniglich / so wol die Kirchen: als die Hoffgerichts Ordnung jhnen fürtragen lassen / zubezeugen / das sie auch / wie derselben Herr Vater vber solcher Lere vnd Gericht vnd gerechtigkeit halten wollen.

Derwegen ich mehr nicht zuthun weis / als J. F. G. zuuermanen / vnd Gott zu bitten / das sie dabey bestendig verharren / vnd für der Papisten / Caluinisten / vnd anderer Secten nachstellung auch forthin / wie die / so an diesem orth / für jhnen zur ruhe gebracht / sich zu hüten.

Solten aber J. F. G. oder derselben Nachkommen / vber kurtz oder lang dauon abweichen / so wirds jnen gehen / wie es den Nachkommen Dauids gangen ist.

Zum Andern / Befehle J. F. G. ich den 133.

F. G. Kirchenordnung begriffen ist / darin vnter andern beides der Papisten vnd Caluinisten Irrthümb mit namen verworffen / auch andere verfelschungen ausgesetzt sein. Werden J. F. G. dabey bleiben / so wollen wir zu Gott hoffen / es werde nimmer ein Man gebrechen / der auff diesem Fürstlichen Stul sitze.

Vnd haben wir die gewisse hoffnung / machen vns auch keinen zweiffel daran / Wie denn J. F. G. gnugsam vnd öffentlich zuuerstehen geben / vnd jhr bekentnis thun / das sie aus eigener bewegung frey öffentlich für jedermenniglich / so wol die Kirchen: als die Hoffgerichts Ordnung jhnen fürtragen lassen / zubezeugen / das sie auch / wie derselben Herr Vater vber solcher Lere vnd Gericht vnd gerechtigkeit halten wollen.

Derwegen ich mehr nicht zuthun weis / als J. F. G. zuuermanen / vñ Gott zu bitten / das sie dabey bestendig verharren / vnd für der Papisten / Caluinisten / vnd anderer Secten nachstellung auch forthin / wie die / so an diesem orth / für jhnen zur ruhe gebracht / sich zu hüten.

Solten aber J. F. G. oder derselben Nachkommen / vber kurtz oder lang dauon abweichen / so wirds jnen gehen / wie es den Nachkommen Dauids gangen ist.

Zum Andern / Befehle J. F. G. ich den 133.

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[0120] F. G. Kirchenordnung begriffen ist / darin vnter andern beides der Papisten vnd Caluinisten Irrthümb mit namen verworffen / auch andere verfelschungen ausgesetzt sein. Werden J. F. G. dabey bleiben / so wollen wir zu Gott hoffen / es werde nimmer ein Man gebrechen / der auff diesem Fürstlichen Stul sitze. Vnd haben wir die gewisse hoffnung / machen vns auch keinen zweiffel daran / Wie denn J. F. G. gnugsam vnd öffentlich zuuerstehen geben / vnd jhr bekentnis thun / das sie aus eigener bewegung frey öffentlich für jedermenniglich / so wol die Kirchen: als die Hoffgerichts Ordnung jhnen fürtragen lassen / zubezeugen / das sie auch / wie derselben Herr Vater vber solcher Lere vnd Gericht vnd gerechtigkeit halten wollen. Derwegen ich mehr nicht zuthun weis / als J. F. G. zuuermanen / vñ Gott zu bitten / das sie dabey bestendig verharren / vnd für der Papisten / Caluinisten / vnd anderer Secten nachstellung auch forthin / wie die / so an diesem orth / für jhnen zur ruhe gebracht / sich zu hüten. Solten aber J. F. G. oder derselben Nachkommen / vber kurtz oder lang dauon abweichen / so wirds jnen gehen / wie es den Nachkommen Dauids gangen ist. Zum Andern / Befehle J. F. G. ich den 133.

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Zitationshilfe: Sattler, Basilius: Drey Predigten, Gethan bey der Leich vnd Begrebnis, Weilandt Des Durchleuchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn, H. Julij, Hertzogen zu Braunschweig vnd Lüneburg. Wolfenbüttel, 1589, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sattler_predigt_1589/120>, abgerufen am 24.11.2024.