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Rudolphi, Caroline Christiane Louise: Gemälde weiblicher Erziehung. Bd. 2. Heidelberg, 1807.

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jungen Mädchens dauert, ist es nur noch Ehren-
mitglied der Gesellschaft von Erwachsenen, an de-
nen es nur in den engern Kreisen, und nur von
Zeit zu Zeit einigen Antheil nimmt, von großen
öffentlichen Versammlungen ist es billig bis zu
der Zeit völlig ausgeschlossen, wo es als eine selbst-
ständige Person in die Welt tritt. Elv. Aber
warum darf ein Mädchen, so lange es noch er-
zogen wird, nicht an allen und nicht an großen
öffentlichen Gesellschaften Theil nehmen? Jch.
Aus vielen wichtigen Gründen nicht, liebe Elvire.
Der erste davon ist, daß das gesellige Le-
ben das junge Gemüth viel zu mächtig
zerstreut, daß es ihm die Jdee des Ler-
nens und der nothwendigen Abhängig-
keit zuwider macht, und ihm so die Ler-
nensfähigkeit raubt, daß der Hang zu
Vergnügungen, die nicht mehr kindlich
sind, sich seiner zu frühe bemächtigt,
daß die Sorge für den äußern Putz,
die für einen wesentlichern Schmuck fast
ganz verdrängt, daß die mancherlei sich
widersprechenden Urtheile, die es da



jungen Mädchens dauert, iſt es nur noch Ehren-
mitglied der Geſellſchaft von Erwachſenen, an de-
nen es nur in den engern Kreiſen, und nur von
Zeit zu Zeit einigen Antheil nimmt, von großen
öffentlichen Verſammlungen iſt es billig bis zu
der Zeit völlig ausgeſchloſſen, wo es als eine ſelbſt-
ſtändige Perſon in die Welt tritt. Elv. Aber
warum darf ein Mädchen, ſo lange es noch er-
zogen wird, nicht an allen und nicht an großen
öffentlichen Geſellſchaften Theil nehmen? Jch.
Aus vielen wichtigen Gründen nicht, liebe Elvire.
Der erſte davon iſt, daß das geſellige Le-
ben das junge Gemüth viel zu mächtig
zerſtreut, daß es ihm die Jdee des Ler-
nens und der nothwendigen Abhängig-
keit zuwider macht, und ihm ſo die Ler-
nensfähigkeit raubt, daß der Hang zu
Vergnügungen, die nicht mehr kindlich
ſind, ſich ſeiner zu frühe bemächtigt,
daß die Sorge für den äußern Putz,
die für einen weſentlichern Schmuck faſt
ganz verdrängt, daß die mancherlei ſich
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[256/0264] jungen Mädchens dauert, iſt es nur noch Ehren- mitglied der Geſellſchaft von Erwachſenen, an de- nen es nur in den engern Kreiſen, und nur von Zeit zu Zeit einigen Antheil nimmt, von großen öffentlichen Verſammlungen iſt es billig bis zu der Zeit völlig ausgeſchloſſen, wo es als eine ſelbſt- ſtändige Perſon in die Welt tritt. Elv. Aber warum darf ein Mädchen, ſo lange es noch er- zogen wird, nicht an allen und nicht an großen öffentlichen Geſellſchaften Theil nehmen? Jch. Aus vielen wichtigen Gründen nicht, liebe Elvire. Der erſte davon iſt, daß das geſellige Le- ben das junge Gemüth viel zu mächtig zerſtreut, daß es ihm die Jdee des Ler- nens und der nothwendigen Abhängig- keit zuwider macht, und ihm ſo die Ler- nensfähigkeit raubt, daß der Hang zu Vergnügungen, die nicht mehr kindlich ſind, ſich ſeiner zu frühe bemächtigt, daß die Sorge für den äußern Putz, die für einen weſentlichern Schmuck faſt ganz verdrängt, daß die mancherlei ſich widerſprechenden Urtheile, die es da

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Zitationshilfe: Rudolphi, Caroline Christiane Louise: Gemälde weiblicher Erziehung. Bd. 2. Heidelberg, 1807, S. 256. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rudolphi_erziehung02_1807/264>, abgerufen am 03.05.2024.