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Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881.

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B. Erblichkeit der Wirkungen den functionellen Anpassung.
dungen, welche schon die Vorfahren eines Individuums besassen
und ohne Weiteres auf die Nachkommen übertragen haben, wie
ein durch Arbeit erworbenes Vermögen des Vaters durch Ver-
erbung einfach auf die Kinder übergeht, ohne dass diese wieder
etwas von der Arbeit der Vorfahren zu leisten haben, um es
zu gewinnen. Diese Bedeutung scheint mir das Wesen zu
treffen und geeignet zu sein, auf das biologische Geschehen
übertragen zu werden. Von den Eltern werden die neuen Eigen-
schaften durch Thätigkeit, durch Anpassung an functionelle und
andere Reize erworben und bilden den biologischen Vermögens-
zuwachs zu dem ihnen selbst durch Vererbung Ueberkommenen,
welchen sie als ihren Erwerb den Nachkommen überlassen.
Ererbt sind also nun diejenigen Bildungen, welche auf die
Kinder von selber übertragen werden, ohne functionelle Thätig-
keit, ohne Mitwirkung gestaltender Reize.

Da aber, wie erwähnt, viele Muskeln im Embryo fungiren,
so werden die davon abhängigen Theile, die Sehnen, die Skelet-
theile, Gelenkkapseln, Bänder und Fascien der Thätigkeit unter-
worfen und daher gezwungen, die abhängigen Eigenschaften
auszubilden; und wenn die Anlage der Muskeln durch patho-
logische Einwirkung gestört ward, so wird Niemand erwarten,
die Sehnen, Fascien, Knochen etc. in normaler Weise entwickelt
vorzufinden, was denn nach Alessandrini und E. H. Weber
auch dem thatsächlichen Verhalten entspricht. Diese1) fanden
an Missbildungen, dass beim Fehlen der Anlage des Rücken-
marks im entsprechenden Nervenbezirk mit den Nerven auch
die Muskeln fehlten und dass die zugehörigen Knochen und
Gelenke abnorm gebildet, letztere zum Theil steif waren. Sehnen
und Sehnenhäute fand Weber zwar vorhanden, aber ob sie
vollständig normal waren, berichtet er nicht, und es erscheint

1) S. Archiv für Anatomie u. Physiologie. 1851. p. 547 ff.
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B. Erblichkeit der Wirkungen den functionellen Anpassung.
dungen, welche schon die Vorfahren eines Individuums besassen
und ohne Weiteres auf die Nachkommen übertragen haben, wie
ein durch Arbeit erworbenes Vermögen des Vaters durch Ver-
erbung einfach auf die Kinder übergeht, ohne dass diese wieder
etwas von der Arbeit der Vorfahren zu leisten haben, um es
zu gewinnen. Diese Bedeutung scheint mir das Wesen zu
treffen und geeignet zu sein, auf das biologische Geschehen
übertragen zu werden. Von den Eltern werden die neuen Eigen-
schaften durch Thätigkeit, durch Anpassung an functionelle und
andere Reize erworben und bilden den biologischen Vermögens-
zuwachs zu dem ihnen selbst durch Vererbung Ueberkommenen,
welchen sie als ihren Erwerb den Nachkommen überlassen.
Ererbt sind also nun diejenigen Bildungen, welche auf die
Kinder von selber übertragen werden, ohne functionelle Thätig-
keit, ohne Mitwirkung gestaltender Reize.

Da aber, wie erwähnt, viele Muskeln im Embryo fungiren,
so werden die davon abhängigen Theile, die Sehnen, die Skelet-
theile, Gelenkkapseln, Bänder und Fascien der Thätigkeit unter-
worfen und daher gezwungen, die abhängigen Eigenschaften
auszubilden; und wenn die Anlage der Muskeln durch patho-
logische Einwirkung gestört ward, so wird Niemand erwarten,
die Sehnen, Fascien, Knochen etc. in normaler Weise entwickelt
vorzufinden, was denn nach Alessandrini und E. H. Weber
auch dem thatsächlichen Verhalten entspricht. Diese1) fanden
an Missbildungen, dass beim Fehlen der Anlage des Rücken-
marks im entsprechenden Nervenbezirk mit den Nerven auch
die Muskeln fehlten und dass die zugehörigen Knochen und
Gelenke abnorm gebildet, letztere zum Theil steif waren. Sehnen
und Sehnenhäute fand Weber zwar vorhanden, aber ob sie
vollständig normal waren, berichtet er nicht, und es erscheint

1) S. Archiv für Anatomie u. Physiologie. 1851. p. 547 ff.
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[51/0065] B. Erblichkeit der Wirkungen den functionellen Anpassung. dungen, welche schon die Vorfahren eines Individuums besassen und ohne Weiteres auf die Nachkommen übertragen haben, wie ein durch Arbeit erworbenes Vermögen des Vaters durch Ver- erbung einfach auf die Kinder übergeht, ohne dass diese wieder etwas von der Arbeit der Vorfahren zu leisten haben, um es zu gewinnen. Diese Bedeutung scheint mir das Wesen zu treffen und geeignet zu sein, auf das biologische Geschehen übertragen zu werden. Von den Eltern werden die neuen Eigen- schaften durch Thätigkeit, durch Anpassung an functionelle und andere Reize erworben und bilden den biologischen Vermögens- zuwachs zu dem ihnen selbst durch Vererbung Ueberkommenen, welchen sie als ihren Erwerb den Nachkommen überlassen. Ererbt sind also nun diejenigen Bildungen, welche auf die Kinder von selber übertragen werden, ohne functionelle Thätig- keit, ohne Mitwirkung gestaltender Reize. Da aber, wie erwähnt, viele Muskeln im Embryo fungiren, so werden die davon abhängigen Theile, die Sehnen, die Skelet- theile, Gelenkkapseln, Bänder und Fascien der Thätigkeit unter- worfen und daher gezwungen, die abhängigen Eigenschaften auszubilden; und wenn die Anlage der Muskeln durch patho- logische Einwirkung gestört ward, so wird Niemand erwarten, die Sehnen, Fascien, Knochen etc. in normaler Weise entwickelt vorzufinden, was denn nach Alessandrini und E. H. Weber auch dem thatsächlichen Verhalten entspricht. Diese 1) fanden an Missbildungen, dass beim Fehlen der Anlage des Rücken- marks im entsprechenden Nervenbezirk mit den Nerven auch die Muskeln fehlten und dass die zugehörigen Knochen und Gelenke abnorm gebildet, letztere zum Theil steif waren. Sehnen und Sehnenhäute fand Weber zwar vorhanden, aber ob sie vollständig normal waren, berichtet er nicht, und es erscheint 1) S. Archiv für Anatomie u. Physiologie. 1851. p. 547 ff. 4*

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Zitationshilfe: Roux, Wilhelm: Der Kampf der Teile des Organismus. Leipzig, 1881, S. 51. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/roux_kampf_1881/65>, abgerufen am 28.11.2024.