Bodenbeschaffenheit, können jedoch daß Stockroden auch ganz verbieten. In solchen Fällen müssen die Bäume dicht am Boden abgehauen werden um nicht zu viel Holz zu verlieren.
Die Erwägung, daß ein Baum während seines langen Lebens nur einen kleinen Theil des Bodens, den er einnimmt, eigentlich bedurft hat, führte schon seit länger als 300 Jahren zu einer landwirthschaftlichen Mitbenutzung des den Bäumen selbst unnöthigen Antheils der Bodenfläche. Dies geschah und geschieht zum Theil noch in den sogenannten Hack- waldungen oder Haubergen, welche im Siegen'schen so behandelt werden, daß man in Mittel- und Niederwaldungen, welche in 15- bis 20jährigem Umtriebe stehen, nach erfolgtem Abtriebe und Abfuhr des stärkeren Holzes das schwache Reisig und den Rasen anbrennt und auf dem aschegedüngten Boden zwei Jahre lang Getreide baut. Die Röder- waldungwirthschaft unterscheidet sich hiervon dadurch, daß der Ge- treidebau zwei bis drei Jahre lang stattfindet nachdem jedoch der Schlag vollständig geräumt und auch ganz rein von allen Stöcken und Wurzeln gerodet worden war. Der scheinbare Vortheil letzterer Bewirthschaftung, den die leichte Wiederbewaldung anfangs gewährt, wird dadurch wieder aufgehoben, daß diesem anfänglichen Gedeihen nach einigen Jahren ein längeres Kümmern der Kulturen folgt, welche sich erst dann allmälig wieder erholen, wenn der Boden durch neuen Laubfall sich wieder ge- kräftigt hat.
Diese sehr beschränkte Verbindung des Waldbaues mit dem Feldbau dehnte H. Cotta schon 1819 weiter auch auf den Hochwaldbetrieb aus, indem er seine berühmt gewordene und vielbekämpfte Lehre von der "Baumfeldwirthschaft" vortrug.
Der Forstschutz.
Gegen welche hauptsächlichsten Gefahren und Feinde der Forstmann seine Bestände zu schützen hat, haben wir schon früher erfahren, als wir die Nadelbäume in ihrem Gesammtcharakter betrachteten, und dabei sahen, daß sie diesen Gefahren und Feinden meist mehr unterworfen seien als die Laubhölzer (S. 247). Es kommen jedoch zu den dort genannten noch manche andere hinzu, so daß in der Forstpraxis sowohl wie in der Forst-
Bodenbeſchaffenheit, können jedoch daß Stockroden auch ganz verbieten. In ſolchen Fällen müſſen die Bäume dicht am Boden abgehauen werden um nicht zu viel Holz zu verlieren.
Die Erwägung, daß ein Baum während ſeines langen Lebens nur einen kleinen Theil des Bodens, den er einnimmt, eigentlich bedurft hat, führte ſchon ſeit länger als 300 Jahren zu einer landwirthſchaftlichen Mitbenutzung des den Bäumen ſelbſt unnöthigen Antheils der Bodenfläche. Dies geſchah und geſchieht zum Theil noch in den ſogenannten Hack- waldungen oder Haubergen, welche im Siegen’ſchen ſo behandelt werden, daß man in Mittel- und Niederwaldungen, welche in 15- bis 20jährigem Umtriebe ſtehen, nach erfolgtem Abtriebe und Abfuhr des ſtärkeren Holzes das ſchwache Reiſig und den Raſen anbrennt und auf dem aſchegedüngten Boden zwei Jahre lang Getreide baut. Die Röder- waldungwirthſchaft unterſcheidet ſich hiervon dadurch, daß der Ge- treidebau zwei bis drei Jahre lang ſtattfindet nachdem jedoch der Schlag vollſtändig geräumt und auch ganz rein von allen Stöcken und Wurzeln gerodet worden war. Der ſcheinbare Vortheil letzterer Bewirthſchaftung, den die leichte Wiederbewaldung anfangs gewährt, wird dadurch wieder aufgehoben, daß dieſem anfänglichen Gedeihen nach einigen Jahren ein längeres Kümmern der Kulturen folgt, welche ſich erſt dann allmälig wieder erholen, wenn der Boden durch neuen Laubfall ſich wieder ge- kräftigt hat.
Dieſe ſehr beſchränkte Verbindung des Waldbaues mit dem Feldbau dehnte H. Cotta ſchon 1819 weiter auch auf den Hochwaldbetrieb aus, indem er ſeine berühmt gewordene und vielbekämpfte Lehre von der „Baumfeldwirthſchaft“ vortrug.
Der Forſtſchutz.
Gegen welche hauptſächlichſten Gefahren und Feinde der Forſtmann ſeine Beſtände zu ſchützen hat, haben wir ſchon früher erfahren, als wir die Nadelbäume in ihrem Geſammtcharakter betrachteten, und dabei ſahen, daß ſie dieſen Gefahren und Feinden meiſt mehr unterworfen ſeien als die Laubhölzer (S. 247). Es kommen jedoch zu den dort genannten noch manche andere hinzu, ſo daß in der Forſtpraxis ſowohl wie in der Forſt-
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Bodenbeſchaffenheit, können jedoch daß Stockroden auch ganz verbieten.
In ſolchen Fällen müſſen die Bäume dicht am Boden abgehauen werden
um nicht zu viel Holz zu verlieren.
Die Erwägung, daß ein Baum während ſeines langen Lebens nur
einen kleinen Theil des Bodens, den er einnimmt, eigentlich bedurft hat,
führte ſchon ſeit länger als 300 Jahren zu einer landwirthſchaftlichen
Mitbenutzung des den Bäumen ſelbſt unnöthigen Antheils der Bodenfläche.
Dies geſchah und geſchieht zum Theil noch in den ſogenannten Hack-
waldungen oder Haubergen, welche im Siegen’ſchen ſo behandelt
werden, daß man in Mittel- und Niederwaldungen, welche in 15- bis
20jährigem Umtriebe ſtehen, nach erfolgtem Abtriebe und Abfuhr des
ſtärkeren Holzes das ſchwache Reiſig und den Raſen anbrennt und auf
dem aſchegedüngten Boden zwei Jahre lang Getreide baut. Die Röder-
waldungwirthſchaft unterſcheidet ſich hiervon dadurch, daß der Ge-
treidebau zwei bis drei Jahre lang ſtattfindet nachdem jedoch der Schlag
vollſtändig geräumt und auch ganz rein von allen Stöcken und Wurzeln
gerodet worden war. Der ſcheinbare Vortheil letzterer Bewirthſchaftung,
den die leichte Wiederbewaldung anfangs gewährt, wird dadurch wieder
aufgehoben, daß dieſem anfänglichen Gedeihen nach einigen Jahren ein
längeres Kümmern der Kulturen folgt, welche ſich erſt dann allmälig
wieder erholen, wenn der Boden durch neuen Laubfall ſich wieder ge-
kräftigt hat.
Dieſe ſehr beſchränkte Verbindung des Waldbaues mit dem Feldbau
dehnte H. Cotta ſchon 1819 weiter auch auf den Hochwaldbetrieb aus,
indem er ſeine berühmt gewordene und vielbekämpfte Lehre von der
„Baumfeldwirthſchaft“ vortrug.
Der Forſtſchutz.
Gegen welche hauptſächlichſten Gefahren und Feinde der Forſtmann
ſeine Beſtände zu ſchützen hat, haben wir ſchon früher erfahren, als wir
die Nadelbäume in ihrem Geſammtcharakter betrachteten, und dabei ſahen,
daß ſie dieſen Gefahren und Feinden meiſt mehr unterworfen ſeien als die
Laubhölzer (S. 247). Es kommen jedoch zu den dort genannten noch
manche andere hinzu, ſo daß in der Forſtpraxis ſowohl wie in der Forſt-
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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 602. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/658>, abgerufen am 23.11.2024.
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