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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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die Abtheilungen. Deren erhält jeder Wirthschaftsbezirk der Regel nach
in Fichtenrevieren 4, indem man die wirthschaftliche Lebensdauer der Fichte
in 4 gleiche, 20 Jahre umfassende Perioden zerlegt. Die Führung der
Schneißen wissen wir bereits namentlich von der Lage gegen die Wind-
strömungen vorgeschrieben, die Wirthschaftsstreifen (S. 586.) in unserem
Falle von dem Terrain. Die möglichste Gleichmäßigkeit im Ertrage und
in der Bewirthschaftung verlangt, daß die Abtheilungen einen möglichst
gleichen Flächenraum haben. Es würden aber die Abtheilungen III. und IV.
zu groß geworden sein, wenn jene beiden anliegenden Bezirke, mit zu ihnen
gezogen worden wären. Deshalb sind diese lieber zu selbstständigen Ab-
theilungen erhoben worden, welche zugleich -- siehe den Hauungsplan --
schützend gegen die Kreuzungen der Wirthschaftsstreifen vorspringen.

In diesen 4, hier 6, Wirthschaftsabtheilungen wird nun in der
Reihenfolge ihrer Bezifferung gewirthschaftet; 20 Jahre lang in Ab-
theilung I., dann 20 Jahre lang in Abtheilung II. und so fort. Es
vergehen also über der allmäligen Abnutzung und Wiederbebauung einer
jeden Abtheilung 20 Jahre. So oft also die gleiche Abtheilungsnummer
im Reviere vorkommt, so viele Orte hat in der Regel der Revierverwalter,
um daselbst gleichzeitig zu hauen und zu kultiviren. Dies geschieht stets in
der Richtung von Morgen nach Abend aus dem uns schon bekannten Grunde,
oder von Mitternacht nach Mittag, um für die jungen Kulturen den be-
schattenden Schutz des stehenden Holzes gegen den Sonnenbrandzu haben.

Da in unserem als Beispiel gewählten Bezirk H Abtheilung I. zuerst
zum Hieb und zur Kultur kommt, so muß nach 80 Jahren diese Abtheilung
auf dem ganzen Bezirke das älteste Holz haben und wir sehen sie daher
auf dem Hauungsplane schwarz als I. Periode; die schräg darunter
liegende Abtheilung IV. wird erst nach 60 Jahren in Angriff genommen
und hat also nach 80 Jahren erst Holz von 1--20jährigem Alter, er-
scheint also auf dem Hauungsplan als IV. Periode am hellsten. Auf
dem ganzen Bezirke H wie auch auf allen übrigen des Hauungsplanes
sehen wir noch (in der I. Periode sind sie natürlich nur durch weiße
Linien sichtbar zu machen) die Linien der alten Bestandsgrenzen, wie diese
bei der Bewirthschaftungs-Einrichtung beschaffen waren. Der dereinstige
Nachfolger des ersten Verwalters des neu "eingerichteten" Revieres er-
sieht daraus, wie vor achtzig Jahre sein Revier aussah.

die Abtheilungen. Deren erhält jeder Wirthſchaftsbezirk der Regel nach
in Fichtenrevieren 4, indem man die wirthſchaftliche Lebensdauer der Fichte
in 4 gleiche, 20 Jahre umfaſſende Perioden zerlegt. Die Führung der
Schneißen wiſſen wir bereits namentlich von der Lage gegen die Wind-
ſtrömungen vorgeſchrieben, die Wirthſchaftsſtreifen (S. 586.) in unſerem
Falle von dem Terrain. Die möglichſte Gleichmäßigkeit im Ertrage und
in der Bewirthſchaftung verlangt, daß die Abtheilungen einen möglichſt
gleichen Flächenraum haben. Es würden aber die Abtheilungen III. und IV.
zu groß geworden ſein, wenn jene beiden anliegenden Bezirke, mit zu ihnen
gezogen worden wären. Deshalb ſind dieſe lieber zu ſelbſtſtändigen Ab-
theilungen erhoben worden, welche zugleich — ſiehe den Hauungsplan —
ſchützend gegen die Kreuzungen der Wirthſchaftsſtreifen vorſpringen.

In dieſen 4, hier 6, Wirthſchaftsabtheilungen wird nun in der
Reihenfolge ihrer Bezifferung gewirthſchaftet; 20 Jahre lang in Ab-
theilung I., dann 20 Jahre lang in Abtheilung II. und ſo fort. Es
vergehen alſo über der allmäligen Abnutzung und Wiederbebauung einer
jeden Abtheilung 20 Jahre. So oft alſo die gleiche Abtheilungsnummer
im Reviere vorkommt, ſo viele Orte hat in der Regel der Revierverwalter,
um daſelbſt gleichzeitig zu hauen und zu kultiviren. Dies geſchieht ſtets in
der Richtung von Morgen nach Abend aus dem uns ſchon bekannten Grunde,
oder von Mitternacht nach Mittag, um für die jungen Kulturen den be-
ſchattenden Schutz des ſtehenden Holzes gegen den Sonnenbrandzu haben.

Da in unſerem als Beiſpiel gewählten Bezirk H Abtheilung I. zuerſt
zum Hieb und zur Kultur kommt, ſo muß nach 80 Jahren dieſe Abtheilung
auf dem ganzen Bezirke das älteſte Holz haben und wir ſehen ſie daher
auf dem Hauungsplane ſchwarz als I. Periode; die ſchräg darunter
liegende Abtheilung IV. wird erſt nach 60 Jahren in Angriff genommen
und hat alſo nach 80 Jahren erſt Holz von 1—20jährigem Alter, er-
ſcheint alſo auf dem Hauungsplan als IV. Periode am hellſten. Auf
dem ganzen Bezirke H wie auch auf allen übrigen des Hauungsplanes
ſehen wir noch (in der I. Periode ſind ſie natürlich nur durch weiße
Linien ſichtbar zu machen) die Linien der alten Beſtandsgrenzen, wie dieſe
bei der Bewirthſchaftungs-Einrichtung beſchaffen waren. Der dereinſtige
Nachfolger des erſten Verwalters des neu „eingerichteten“ Revieres er-
ſieht daraus, wie vor achtzig Jahre ſein Revier ausſah.

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[589/0645] die Abtheilungen. Deren erhält jeder Wirthſchaftsbezirk der Regel nach in Fichtenrevieren 4, indem man die wirthſchaftliche Lebensdauer der Fichte in 4 gleiche, 20 Jahre umfaſſende Perioden zerlegt. Die Führung der Schneißen wiſſen wir bereits namentlich von der Lage gegen die Wind- ſtrömungen vorgeſchrieben, die Wirthſchaftsſtreifen (S. 586.) in unſerem Falle von dem Terrain. Die möglichſte Gleichmäßigkeit im Ertrage und in der Bewirthſchaftung verlangt, daß die Abtheilungen einen möglichſt gleichen Flächenraum haben. Es würden aber die Abtheilungen III. und IV. zu groß geworden ſein, wenn jene beiden anliegenden Bezirke, mit zu ihnen gezogen worden wären. Deshalb ſind dieſe lieber zu ſelbſtſtändigen Ab- theilungen erhoben worden, welche zugleich — ſiehe den Hauungsplan — ſchützend gegen die Kreuzungen der Wirthſchaftsſtreifen vorſpringen. In dieſen 4, hier 6, Wirthſchaftsabtheilungen wird nun in der Reihenfolge ihrer Bezifferung gewirthſchaftet; 20 Jahre lang in Ab- theilung I., dann 20 Jahre lang in Abtheilung II. und ſo fort. Es vergehen alſo über der allmäligen Abnutzung und Wiederbebauung einer jeden Abtheilung 20 Jahre. So oft alſo die gleiche Abtheilungsnummer im Reviere vorkommt, ſo viele Orte hat in der Regel der Revierverwalter, um daſelbſt gleichzeitig zu hauen und zu kultiviren. Dies geſchieht ſtets in der Richtung von Morgen nach Abend aus dem uns ſchon bekannten Grunde, oder von Mitternacht nach Mittag, um für die jungen Kulturen den be- ſchattenden Schutz des ſtehenden Holzes gegen den Sonnenbrandzu haben. Da in unſerem als Beiſpiel gewählten Bezirk H Abtheilung I. zuerſt zum Hieb und zur Kultur kommt, ſo muß nach 80 Jahren dieſe Abtheilung auf dem ganzen Bezirke das älteſte Holz haben und wir ſehen ſie daher auf dem Hauungsplane ſchwarz als I. Periode; die ſchräg darunter liegende Abtheilung IV. wird erſt nach 60 Jahren in Angriff genommen und hat alſo nach 80 Jahren erſt Holz von 1—20jährigem Alter, er- ſcheint alſo auf dem Hauungsplan als IV. Periode am hellſten. Auf dem ganzen Bezirke H wie auch auf allen übrigen des Hauungsplanes ſehen wir noch (in der I. Periode ſind ſie natürlich nur durch weiße Linien ſichtbar zu machen) die Linien der alten Beſtandsgrenzen, wie dieſe bei der Bewirthſchaftungs-Einrichtung beſchaffen waren. Der dereinſtige Nachfolger des erſten Verwalters des neu „eingerichteten“ Revieres er- ſieht daraus, wie vor achtzig Jahre ſein Revier ausſah.

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/645>, abgerufen am 06.06.2024.