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Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863.

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ist, indem die an einander liegenden Böden derselben beseitigt werden.
Wenn wir uns 10 gleich große Fässer übereinander gestellt und dann die
sämmtlichen Böden der Fässer wegdenken mit Ausnahme des oberen Bodens
des oberen und des unteren des unteren Fasses, so haben wir die Ent-
stehung eines Gefäßes. Am deutlichsten ist selbst mit unbewaffnetem Auge
diese Abstammung der Gefäße am Eichenholze zu sehen, an welchem die
großen "Poren" des Querschnittes (Fig. IX. Q.) die querdurchschnittenen,
bei dem Eichenholze sehr großen Gefäße sind. Schneidet man mit einem
recht scharfen Messer von einem Stück alten Eichenholze eine glatte Spalt-
fläche (Fig. IX. Sp.) gerade im Längsverlauf dieser Gefäße, so wird man
diese etwas perlschnurförmig eingeschnürt und wie gegliedert finden. Jedes
solches Glied entspricht einer ehemaligen Zelle, aus deren Aneinanderreihung
das Gefäß unter Beseitigung der trennenden Zellenböden entsprungen ist.

[Abbildung] XIII.

a. Nadelholz (Kiefer), b. Laubholz (Eiche) im Querschnitt (schematisirt).
An beiden Figuren bezeichnet F die Schicht des Frühjahrsholzes, H die des
Herbstholzes, J die Jahresgrenze gegen den vorjährigen Jahresring. Die obere Linie
der Figuren bezeichnet die Jahresgrenze gegen den folgenden Jahresring. Mitten durch
das Eichenholz geht ein breiter Markstrahl.

iſt, indem die an einander liegenden Böden derſelben beſeitigt werden.
Wenn wir uns 10 gleich große Fäſſer übereinander geſtellt und dann die
ſämmtlichen Böden der Fäſſer wegdenken mit Ausnahme des oberen Bodens
des oberen und des unteren des unteren Faſſes, ſo haben wir die Ent-
ſtehung eines Gefäßes. Am deutlichſten iſt ſelbſt mit unbewaffnetem Auge
dieſe Abſtammung der Gefäße am Eichenholze zu ſehen, an welchem die
großen „Poren“ des Querſchnittes (Fig. IX. Q.) die querdurchſchnittenen,
bei dem Eichenholze ſehr großen Gefäße ſind. Schneidet man mit einem
recht ſcharfen Meſſer von einem Stück alten Eichenholze eine glatte Spalt-
fläche (Fig. IX. Sp.) gerade im Längsverlauf dieſer Gefäße, ſo wird man
dieſe etwas perlſchnurförmig eingeſchnürt und wie gegliedert finden. Jedes
ſolches Glied entſpricht einer ehemaligen Zelle, aus deren Aneinanderreihung
das Gefäß unter Beſeitigung der trennenden Zellenböden entſprungen iſt.

[Abbildung] XIII.

a. Nadelholz (Kiefer), b. Laubholz (Eiche) im Querſchnitt (ſchematiſirt).
An beiden Figuren bezeichnet F die Schicht des Frühjahrsholzes, H die des
Herbſtholzes, J die Jahresgrenze gegen den vorjährigen Jahresring. Die obere Linie
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das Eichenholz geht ein breiter Markſtrahl.

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[101/0125] iſt, indem die an einander liegenden Böden derſelben beſeitigt werden. Wenn wir uns 10 gleich große Fäſſer übereinander geſtellt und dann die ſämmtlichen Böden der Fäſſer wegdenken mit Ausnahme des oberen Bodens des oberen und des unteren des unteren Faſſes, ſo haben wir die Ent- ſtehung eines Gefäßes. Am deutlichſten iſt ſelbſt mit unbewaffnetem Auge dieſe Abſtammung der Gefäße am Eichenholze zu ſehen, an welchem die großen „Poren“ des Querſchnittes (Fig. IX. Q.) die querdurchſchnittenen, bei dem Eichenholze ſehr großen Gefäße ſind. Schneidet man mit einem recht ſcharfen Meſſer von einem Stück alten Eichenholze eine glatte Spalt- fläche (Fig. IX. Sp.) gerade im Längsverlauf dieſer Gefäße, ſo wird man dieſe etwas perlſchnurförmig eingeſchnürt und wie gegliedert finden. Jedes ſolches Glied entſpricht einer ehemaligen Zelle, aus deren Aneinanderreihung das Gefäß unter Beſeitigung der trennenden Zellenböden entſprungen iſt. [Abbildung XIII. a. Nadelholz (Kiefer), b. Laubholz (Eiche) im Querſchnitt (ſchematiſirt). An beiden Figuren bezeichnet F die Schicht des Frühjahrsholzes, H die des Herbſtholzes, J die Jahresgrenze gegen den vorjährigen Jahresring. Die obere Linie der Figuren bezeichnet die Jahresgrenze gegen den folgenden Jahresring. Mitten durch das Eichenholz geht ein breiter Markſtrahl.]

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Zitationshilfe: Roßmäßler, Emil Adolf: Der Wald. Leipzig u. a., 1863, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rossmaessler_wald_1863/125>, abgerufen am 17.05.2024.