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Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 2. Berlin, 1842.

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N001
Goldproben für die Analyse, wo ich sie wünschen N002
sollte, zu verabfolgen.

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Dadurch war ich in den Stand gesetzt, nach N002
Vollendung der Reise, die Analysen von dem gedie- N003
genen Golde des Ural anzustellen, die ich im Verlauf N004
der Beschreibung der Reise mitgetheilt habe, und die N005
ich hier noch einmal zu einer Uebersicht zusammen- N006
stellen will, um einige allgemeine Schlüsse daraus ab- N007
zuleiten. Ich habe diesen Analysen noch einige andere, N008
von dem gediegenen Golde anderer Länder hinzugefügt, N009
da die abweichenden Resultate, welche ich erhielt, eine N010
weitere Untersuchung nothwendig machten.

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Das Gold wird meistentheils nur aus den Seifen- N002
werken gewonnen, indem jetzt nur noch eine einzige N003
Grube, nämlich die von Beresowsk, in Betrieb ist; ich N004
habe daher auch besonders das Gold aus diesen Sei- N005
fen erhalten und untersuchen können; es ist mir je- N006
doch geglückt, ausser von Beresowsk noch Gold von

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sämmtlich erst zum Einschmelzen und Probiren an die Münze von Katha- N002
rinenburg und von da an die Münze in Petersburg geliefert werden muss, N003
von wo es erst die Privaten gemünzt und nach Abzug der Abgaben an N004
die Krone und der Scheide- und Prägekosten zurück erhalten (vergl. N005
diese Reise Th. I S. 137). Die Abgaben an die Krone betragen bei N006
Edelleuten 10 pCt. vom Golde, bei Kaufleuten aber oder bei Edel- N007
leuten , die von der Krone Vergünstigungen an Waldungen, Land, N008
Leuten oder Geld erhalten haben, 15 pCt. Die Kosten für das Schei- N009
den und Vermünzen betragen nach den Nachrichten, die mir Herr N010
v. Sobolewskoi darüber mitgetheilt hat: N011
1. für das Schmelzen und Münzen von jedem Pfunde reinen N012
Goldes 2 Goldrubel 94 Kopeken. N013
2. für die Scheidung von Kupfer von jedem legirten Pfunde N014
2 Silberrubel 86 Kopeken. N015
3. für das Silber werden dabei nur 2 Solotnik Abgang von jedem N016
legirten Pfunde in Rechnung gebracht. N017
4. für jede Probe 24 Kopeken. N018
Der Werth von 1 Solotnik Gold ist festgesetzt auf N019
3 Silberrubel 55 Kopeken. N020
Der Werth von 1 Solotnik Silber auf 23 19/27 Kopeken.

N001
Goldproben für die Analyse, wo ich sie wünschen N002
sollte, zu verabfolgen.

N001
Dadurch war ich in den Stand gesetzt, nach N002
Vollendung der Reise, die Analysen von dem gedie- N003
genen Golde des Ural anzustellen, die ich im Verlauf N004
der Beschreibung der Reise mitgetheilt habe, und die N005
ich hier noch einmal zu einer Uebersicht zusammen- N006
stellen will, um einige allgemeine Schlüsse daraus ab- N007
zuleiten. Ich habe diesen Analysen noch einige andere, N008
von dem gediegenen Golde anderer Länder hinzugefügt, N009
da die abweichenden Resultate, welche ich erhielt, eine N010
weitere Untersuchung nothwendig machten.

N001
Das Gold wird meistentheils nur aus den Seifen- N002
werken gewonnen, indem jetzt nur noch eine einzige N003
Grube, nämlich die von Beresowsk, in Betrieb ist; ich N004
habe daher auch besonders das Gold aus diesen Sei- N005
fen erhalten und untersuchen können; es ist mir je- N006
doch geglückt, ausser von Beresowsk noch Gold von

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sämmtlich erst zum Einschmelzen und Probiren an die Münze von Katha- N002
rinenburg und von da an die Münze in Petersburg geliefert werden muss, N003
von wo es erst die Privaten gemünzt und nach Abzug der Abgaben an N004
die Krone und der Scheide- und Prägekosten zurück erhalten (vergl. N005
diese Reise Th. I S. 137). Die Abgaben an die Krone betragen bei N006
Edelleuten 10 pCt. vom Golde, bei Kaufleuten aber oder bei Edel- N007
leuten , die von der Krone Vergünstigungen an Waldungen, Land, N008
Leuten oder Geld erhalten haben, 15 pCt. Die Kosten für das Schei- N009
den und Vermünzen betragen nach den Nachrichten, die mir Herr N010
v. Sobolewskoi darüber mitgetheilt hat: N011
1. für das Schmelzen und Münzen von jedem Pfunde reinen N012
Goldes 2 Goldrubel 94 Kopeken. N013
2. für die Scheidung von Kupfer von jedem legirten Pfunde N014
2 Silberrubel 86 Kopeken. N015
3. für das Silber werden dabei nur 2 Solotnik Abgang von jedem N016
legirten Pfunde in Rechnung gebracht. N017
4. für jede Probe 24 Kopeken. N018
Der Werth von 1 Solotnik Gold ist festgesetzt auf N019
3 Silberrubel 55 Kopeken. N020
Der Werth von 1 Solotnik Silber auf 23 19/27 Kopeken.
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[405/0423] N001 Goldproben für die Analyse, wo ich sie wünschen N002 sollte, zu verabfolgen. N001 Dadurch war ich in den Stand gesetzt, nach N002 Vollendung der Reise, die Analysen von dem gedie- N003 genen Golde des Ural anzustellen, die ich im Verlauf N004 der Beschreibung der Reise mitgetheilt habe, und die N005 ich hier noch einmal zu einer Uebersicht zusammen- N006 stellen will, um einige allgemeine Schlüsse daraus ab- N007 zuleiten. Ich habe diesen Analysen noch einige andere, N008 von dem gediegenen Golde anderer Länder hinzugefügt, N009 da die abweichenden Resultate, welche ich erhielt, eine N010 weitere Untersuchung nothwendig machten. N001 Das Gold wird meistentheils nur aus den Seifen- N002 werken gewonnen, indem jetzt nur noch eine einzige N003 Grube, nämlich die von Beresowsk, in Betrieb ist; ich N004 habe daher auch besonders das Gold aus diesen Sei- N005 fen erhalten und untersuchen können; es ist mir je- N006 doch geglückt, ausser von Beresowsk noch Gold von [footnote-continued reference] [footnote-continued reference] N001 sämmtlich erst zum Einschmelzen und Probiren an die Münze von Katha- N002 rinenburg und von da an die Münze in Petersburg geliefert werden muss, N003 von wo es erst die Privaten gemünzt und nach Abzug der Abgaben an N004 die Krone und der Scheide- und Prägekosten zurück erhalten (vergl. N005 diese Reise Th. I S. 137). Die Abgaben an die Krone betragen bei N006 Edelleuten 10 pCt. vom Golde, bei Kaufleuten aber oder bei Edel- N007 leuten , die von der Krone Vergünstigungen an Waldungen, Land, N008 Leuten oder Geld erhalten haben, 15 pCt. Die Kosten für das Schei- N009 den und Vermünzen betragen nach den Nachrichten, die mir Herr N010 v. Sobolewskoi darüber mitgetheilt hat: N011 1. für das Schmelzen und Münzen von jedem Pfunde reinen N012 Goldes 2 Goldrubel 94 Kopeken. N013 2. für die Scheidung von Kupfer von jedem legirten Pfunde N014 2 Silberrubel 86 Kopeken. N015 3. für das Silber werden dabei nur 2 Solotnik Abgang von jedem N016 legirten Pfunde in Rechnung gebracht. N017 4. für jede Probe 24 Kopeken. N018 Der Werth von 1 Solotnik Gold ist festgesetzt auf N019 3 Silberrubel 55 Kopeken. N020 Der Werth von 1 Solotnik Silber auf 23 19/27 Kopeken.

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Zitationshilfe: Gustav Rose: Reise nach dem Ural, dem Altai und dem Kaspischen Meere. Band 2. Berlin, 1842, S. 405. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rose_ural02_1842/423>, abgerufen am 22.11.2024.