dere Punct in Aufrichtung einer Banco ist. Denn wo kein Geld vorhanden, oder zu hoffen, da ist auch keine Banco anzufangen. Hinge- gen, wo Geld ist, soll man alle Mittel und We- ge suchen, grosse Capitalia durch dergleichen Bäncke im Lande zu erhalten, wie denn auch diese Maxime in Jtalien und Holland in guter Observanz ist. Es soll aber das Banck-Geld in grossen Sorten bestehen, welche alle current seyn, derowegen Bergwercke oder gangbahre Müntzen und verständige Müntz-Meister in der Nachbarschafft einer Banck sehr dienlich sind. Das dritte Requisitum einer Banck ist, fun- dus banci, nemlich die Weise, Mittel und We- ge, das Capital anzuwenden, und interesse da- durch zu gewinnen. Denn ob wohl der Cre- dit der Banco-Herren gnugsam dafür stehet, und Geld genung da wäre, so wäre es doch nicht gnung, sondern ein Land, welches das Interesse geben müste, hätte mehr Schaden als Nutzen davon. Denn die grossen Herren nehmen Gelder auf, sie geniessen das Capital, und die Unterthanen müssen das interesse zahlen. Aber eine rechte Kaufmännische Banck muß einen andern fundum haben, dadurch sie das inter- esse bekommt, nemlich Handel und Wandel. Denn, wenn ein Depositarius höret, daß man Krieg mit seinem Gelde führen, oder bauen will,
oder
dere Punct in Aufrichtung einer Banco iſt. Denn wo kein Geld vorhanden, oder zu hoffen, da iſt auch keine Banco anzufangen. Hinge- gen, wo Geld iſt, ſoll man alle Mittel und We- ge ſuchen, groſſe Capitalia durch dergleichen Baͤncke im Lande zu erhalten, wie denn auch dieſe Maxime in Jtalien und Holland in guter Obſervanz iſt. Es ſoll aber das Banck-Geld in groſſen Sorten beſtehen, welche alle current ſeyn, derowegen Bergwercke oder gangbahre Muͤntzen und verſtaͤndige Muͤntz-Meiſter in der Nachbarſchafft einer Banck ſehr dienlich ſind. Das dritte Requiſitum einer Banck iſt, fun- dus banci, nemlich die Weiſe, Mittel und We- ge, das Capital anzuwenden, und intereſſe da- durch zu gewinnen. Denn ob wohl der Cre- dit der Banco-Herren gnugſam dafuͤr ſtehet, und Geld genung da waͤre, ſo waͤre es doch nicht gnung, ſondern ein Land, welches das Intereſſe geben muͤſte, haͤtte mehr Schaden als Nutzen davon. Denn die groſſen Herren nehmen Gelder auf, ſie genieſſen das Capital, und die Unterthanen muͤſſen das intereſſe zahlen. Aber eine rechte Kaufmaͤnniſche Banck muß einen andern fundum haben, dadurch ſie das inter- eſſe bekommt, nemlich Handel und Wandel. Denn, wenn ein Depoſitarius hoͤret, daß man Krieg mit ſeinem Gelde fuͤhren, oder bauen will,
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dere Punct in Aufrichtung einer Banco iſt.
Denn wo kein Geld vorhanden, oder zu hoffen,
da iſt auch keine Banco anzufangen. Hinge-
gen, wo Geld iſt, ſoll man alle Mittel und We-
ge ſuchen, groſſe Capitalia durch dergleichen
Baͤncke im Lande zu erhalten, wie denn auch
dieſe Maxime in Jtalien und Holland in guter
Obſervanz iſt. Es ſoll aber das Banck-Geld
in groſſen Sorten beſtehen, welche alle current
ſeyn, derowegen Bergwercke oder gangbahre
Muͤntzen und verſtaͤndige Muͤntz-Meiſter in der
Nachbarſchafft einer Banck ſehr dienlich ſind.
Das dritte Requiſitum einer Banck iſt, fun-
dus banci, nemlich die Weiſe, Mittel und We-
ge, das Capital anzuwenden, und intereſſe da-
durch zu gewinnen. Denn ob wohl der Cre-
dit der Banco-Herren gnugſam dafuͤr ſtehet,
und Geld genung da waͤre, ſo waͤre es doch nicht
gnung, ſondern ein Land, welches das Intereſſe
geben muͤſte, haͤtte mehr Schaden als Nutzen
davon. Denn die groſſen Herren nehmen
Gelder auf, ſie genieſſen das Capital, und die
Unterthanen muͤſſen das intereſſe zahlen. Aber
eine rechte Kaufmaͤnniſche Banck muß einen
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 958. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/978>, abgerufen am 23.11.2024.
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