getroffen würden, die sie aufsuchten und obser- virten, so würden sie gewiß hierdurch abge- schreckt werden. Geschähe dieses, was ich ietzt vorgeschlagen, so würde mancher Mord, man- cher Strassen-Raub, mancher Kirchen-Ein- bruch, manche durch Boßheit angelegte Feuers- Brunst unterwegens bleiben, und die Sicher- heit des Landes und seiner Einwohner gar sehr befördert werden. Es könten auch diese Stras- sen-Bereiter alles unnütze und Herren-lose Ge- sindlein, so keine gewisse Profession vor zu nehmen wüste, die sie in den Schencken auf den Dörfern und sonsten hier und da anträffen, der Obrigkeit anzeigen.
§. 7. Es ist bekandt genung, wie die Gast- wirthe, so wohl in den Städten als auf den Dörfern, an die Reisenden vor Quartier und Zehrungs-Kosten sehr unbillige Foderungen zu machen pflegen. Es solten die Regenten ih- nen billig eine gewisse Taxe vorschreiben, wie viel sie von denen Passagiers nach Unterscheid verlangen solten, und selbige ihnen nicht alleine vorschreiben, sondern auch ernstlich darüber hal- ten, und die Contravenienten hart bestraffen, damit die Reisenden nicht mehr so von der Di- rection der Gastwirthe dependiren dürfften.
§. 8. Es ist eine sehr grosse Bequemlichkeit vor die Reisenden, die in einem Lande unbekant
sind,
getroffen wuͤrden, die ſie aufſuchten und obſer- virten, ſo wuͤrden ſie gewiß hierdurch abge- ſchreckt werden. Geſchaͤhe dieſes, was ich ietzt vorgeſchlagen, ſo wuͤrde mancher Mord, man- cher Straſſen-Raub, mancher Kirchen-Ein- bruch, manche durch Boßheit angelegte Feuers- Brunſt unterwegens bleiben, und die Sicher- heit des Landes und ſeiner Einwohner gar ſehr befoͤrdert werden. Es koͤnten auch dieſe Straſ- ſen-Bereiter alles unnuͤtze und Herren-loſe Ge- ſindlein, ſo keine gewiſſe Profeſſion vor zu nehmen wuͤſte, die ſie in den Schencken auf den Doͤrfern und ſonſten hier und da antraͤffen, der Obrigkeit anzeigen.
§. 7. Es iſt bekandt genung, wie die Gaſt- wirthe, ſo wohl in den Staͤdten als auf den Doͤrfern, an die Reiſenden vor Quartier und Zehrungs-Koſten ſehr unbillige Foderungen zu machen pflegen. Es ſolten die Regenten ih- nen billig eine gewiſſe Taxe vorſchreiben, wie viel ſie von denen Paſſagiers nach Unterſcheid verlangen ſolten, und ſelbige ihnen nicht alleine vorſchreiben, ſondern auch ernſtlich daruͤber hal- ten, und die Contravenienten hart beſtraffen, damit die Reiſenden nicht mehr ſo von der Di- rection der Gaſtwirthe dependiren duͤrfften.
§. 8. Es iſt eine ſehr groſſe Bequemlichkeit vor die Reiſenden, die in einem Lande unbekant
ſind,
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getroffen wuͤrden, die ſie aufſuchten und obſer-
virten, ſo wuͤrden ſie gewiß hierdurch abge-
ſchreckt werden. Geſchaͤhe dieſes, was ich ietzt
vorgeſchlagen, ſo wuͤrde mancher Mord, man-
cher Straſſen-Raub, mancher Kirchen-Ein-
bruch, manche durch Boßheit angelegte Feuers-
Brunſt unterwegens bleiben, und die Sicher-
heit des Landes und ſeiner Einwohner gar ſehr
befoͤrdert werden. Es koͤnten auch dieſe Straſ-
ſen-Bereiter alles unnuͤtze und Herren-loſe Ge-
ſindlein, ſo keine gewiſſe Profeſſion vor zu
nehmen wuͤſte, die ſie in den Schencken auf den
Doͤrfern und ſonſten hier und da antraͤffen, der
Obrigkeit anzeigen.
§. 7. Es iſt bekandt genung, wie die Gaſt-
wirthe, ſo wohl in den Staͤdten als auf den
Doͤrfern, an die Reiſenden vor Quartier und
Zehrungs-Koſten ſehr unbillige Foderungen zu
machen pflegen. Es ſolten die Regenten ih-
nen billig eine gewiſſe Taxe vorſchreiben, wie
viel ſie von denen Paſſagiers nach Unterſcheid
verlangen ſolten, und ſelbige ihnen nicht alleine
vorſchreiben, ſondern auch ernſtlich daruͤber hal-
ten, und die Contravenienten hart beſtraffen,
damit die Reiſenden nicht mehr ſo von der Di-
rection der Gaſtwirthe dependiren duͤrfften.
§. 8. Es iſt eine ſehr groſſe Bequemlichkeit
vor die Reiſenden, die in einem Lande unbekant
ſind,
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 923. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/943>, abgerufen am 23.11.2024.
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