und Weise dahin zu sehen, daß unter seinen Be- dienten keine factiones sich entspinnen, sondern sie sich vielmehr allesamt angelegen seyn lassen, durch gemeinschafftliche Cooperation ihres Herrn Wohlfarth und interesse zu befördern. Wo Partheyen sind, sucht immer eine über die andere zu praedominiren, und keine will sich nicht lassen unterdrücken, was die eine gut macht, verdirbt die andere öffters herwieder, auch durch die andere, dritte und vierdte Hand, mit allerley scheinbahren Vorstellungen, wor- unter denn insgemein das Herrschafftliche in- teresse am meisten leiden muß, und ein Regent öffters dadurch ausser den Stand gesetzt wird, zur rechten Einsicht zu gelangen.
§. 23. Es wäre zu wünschen, daß die gros- sen Herren, in Ansehung ihrer Bedienten und Besetzung der Aemter die Maxime des Römi- schen Käysers Caroli V. in Acht nehmen möch- ten. Es hielte dieser Ruhmwürdige Käyser allezeit zwey Register, als eines über diejenigen, so noch nicht in seinen Diensten waren, von de- nen er aber doch versichert gewesen, daß gute Dienste von ihnen zu hoffen. Das andere hin- gegen über die, die ihm bereits treu und ehrlich gedienet. Es gab hierdurch dieser grosse Käy- ser eine Masque seiner ungemeinen Erfahrung in der Regier-Kunst, indem er darinnen nicht
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und Weiſe dahin zu ſehen, daß unter ſeinen Be- dienten keine factiones ſich entſpinnen, ſondern ſie ſich vielmehr alleſamt angelegen ſeyn laſſen, durch gemeinſchafftliche Cooperation ihres Herrn Wohlfarth und intereſſe zu befoͤrdern. Wo Partheyen ſind, ſucht immer eine uͤber die andere zu prædominiren, und keine will ſich nicht laſſen unterdruͤcken, was die eine gut macht, verdirbt die andere oͤffters herwieder, auch durch die andere, dritte und vierdte Hand, mit allerley ſcheinbahren Vorſtellungen, wor- unter denn insgemein das Herrſchafftliche in- tereſſe am meiſten leiden muß, und ein Regent oͤffters dadurch auſſer den Stand geſetzt wird, zur rechten Einſicht zu gelangen.
§. 23. Es waͤre zu wuͤnſchen, daß die groſ- ſen Herren, in Anſehung ihrer Bedienten und Beſetzung der Aemter die Maxime des Roͤmi- ſchen Kaͤyſers Caroli V. in Acht nehmen moͤch- ten. Es hielte dieſer Ruhmwuͤrdige Kaͤyſer allezeit zwey Regiſter, als eines uͤber diejenigen, ſo noch nicht in ſeinen Dienſten waren, von de- nen er aber doch verſichert geweſen, daß gute Dienſte von ihnen zu hoffen. Das andere hin- gegen uͤber die, die ihm bereits treu und ehrlich gedienet. Es gab hierdurch dieſer groſſe Kaͤy- ſer eine Maſque ſeiner ungemeinen Erfahrung in der Regier-Kunſt, indem er darinnen nicht
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und Weiſe dahin zu ſehen, daß unter ſeinen Be-
dienten keine factiones ſich entſpinnen, ſondern
ſie ſich vielmehr alleſamt angelegen ſeyn laſſen,
durch gemeinſchafftliche Cooperation ihres
Herrn Wohlfarth und intereſſe zu befoͤrdern.
Wo Partheyen ſind, ſucht immer eine uͤber die
andere zu prædominiren, und keine will ſich
nicht laſſen unterdruͤcken, was die eine gut
macht, verdirbt die andere oͤffters herwieder,
auch durch die andere, dritte und vierdte Hand,
mit allerley ſcheinbahren Vorſtellungen, wor-
unter denn insgemein das Herrſchafftliche in-
tereſſe am meiſten leiden muß, und ein Regent
oͤffters dadurch auſſer den Stand geſetzt wird,
zur rechten Einſicht zu gelangen.
§. 23. Es waͤre zu wuͤnſchen, daß die groſ-
ſen Herren, in Anſehung ihrer Bedienten und
Beſetzung der Aemter die Maxime des Roͤmi-
ſchen Kaͤyſers Caroli V. in Acht nehmen moͤch-
ten. Es hielte dieſer Ruhmwuͤrdige Kaͤyſer
allezeit zwey Regiſter, als eines uͤber diejenigen,
ſo noch nicht in ſeinen Dienſten waren, von de-
nen er aber doch verſichert geweſen, daß gute
Dienſte von ihnen zu hoffen. Das andere hin-
gegen uͤber die, die ihm bereits treu und ehrlich
gedienet. Es gab hierdurch dieſer groſſe Kaͤy-
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 809. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/829>, abgerufen am 23.11.2024.
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