Staat fahren dürffe, und ist solches an denjeni- gen Höffen, wo eine gute Ordnung anzutref- fen, ebenfalls determiniret, ingleichen mit wie- viel Gerichten sich einer soll tractiren lassen, o- der wie er sich nach dem Unterscheid seines Am- tes und Standes in Kleidungen aufführen soll u. s. w. welches in den Policey-Ordnungen ausgemacht wird, wiewohl man dieses alles insgemein nicht so gar genau in Acht nimmt, sondern die meisten richten sich in fahren, in es- sen, in ihrer Kleidung us.f. nach ihrer caprice und nach ihrem Beutel.
§. 17. Es ist gar gewöhnlich, daß an den Höffen bißweilen unterschiedene Leute um den Titul oder das Praedicat anhalten. Manche thun es aus Hochmuth, weil sie Geld genug ha- ben, den Titul zu bezahlen und auch dem Titul gemäß sich aufzuführen, inzwischen aber entwe- der zu ungeschickt, oder zu commode sind eine Bedienung zu verwalten, und doch nicht gerne so schlechtweg in der Welt leben wollen. An- dere einer Mariage wegen, weil sie sonst ein ge- wiß Frauenzimmer, die mit aller Gewalt einen mit einen Character begabten Mann haben will, nicht bekommen können. Noch andere, weil sie wissen, daß sie zu einer Function, davon sie sich das Praedicat ausbitten, capable sind, und auch allbereits die Dienste in derselben Expedition
ver-
D d d 4
Staat fahren duͤrffe, und iſt ſolches an denjeni- gen Hoͤffen, wo eine gute Ordnung anzutref- fen, ebenfalls determiniret, ingleichen mit wie- viel Gerichten ſich einer ſoll tractiren laſſen, o- der wie er ſich nach dem Unterſcheid ſeines Am- tes und Standes in Kleidungen auffuͤhren ſoll u. ſ. w. welches in den Policey-Ordnungen ausgemacht wird, wiewohl man dieſes alles insgemein nicht ſo gar genau in Acht nimmt, ſondern die meiſten richten ſich in fahren, in eſ- ſen, in ihrer Kleidung uſ.f. nach ihrer caprice und nach ihrem Beutel.
§. 17. Es iſt gar gewoͤhnlich, daß an den Hoͤffen bißweilen unterſchiedene Leute um den Titul oder das Prædicat anhalten. Manche thun es aus Hochmuth, weil ſie Geld genug ha- ben, den Titul zu bezahlen und auch dem Titul gemaͤß ſich aufzufuͤhren, inzwiſchen aber entwe- der zu ungeſchickt, oder zu commode ſind eine Bedienung zu verwalten, und doch nicht gerne ſo ſchlechtweg in der Welt leben wollen. An- dere einer Mariage wegen, weil ſie ſonſt ein ge- wiß Frauenzimmer, die mit aller Gewalt einen mit einen Character begabten Mañ haben will, nicht bekommen koͤnnen. Noch andere, weil ſie wiſſen, daß ſie zu einer Function, davon ſie ſich das Prædicat ausbitten, capable ſind, und auch allbereits die Dienſte in derſelben Expedition
ver-
D d d 4
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0811"n="791"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> Staat fahren duͤrffe, und iſt ſolches an denjeni-<lb/>
gen Hoͤffen, wo eine gute Ordnung anzutref-<lb/>
fen, ebenfalls <hirendition="#aq">determini</hi>ret, ingleichen mit wie-<lb/>
viel Gerichten ſich einer ſoll <hirendition="#aq">tracti</hi>ren laſſen, o-<lb/>
der wie er ſich nach dem Unterſcheid ſeines Am-<lb/>
tes und Standes in Kleidungen auffuͤhren<lb/>ſoll u. ſ. w. welches in den Policey-Ordnungen<lb/>
ausgemacht wird, wiewohl man dieſes alles<lb/>
insgemein nicht ſo gar genau in Acht nimmt,<lb/>ſondern die meiſten richten ſich in fahren, in eſ-<lb/>ſen, in ihrer Kleidung uſ.f. nach ihrer <hirendition="#aq">caprice</hi><lb/>
und nach ihrem Beutel.</p><lb/><p>§. 17. Es iſt gar gewoͤhnlich, daß an den<lb/>
Hoͤffen bißweilen unterſchiedene Leute um den<lb/>
Titul oder das <hirendition="#aq">Prædicat</hi> anhalten. Manche<lb/>
thun es aus Hochmuth, weil ſie Geld genug ha-<lb/>
ben, den Titul zu bezahlen und auch dem Titul<lb/>
gemaͤß ſich aufzufuͤhren, inzwiſchen aber entwe-<lb/>
der zu ungeſchickt, oder zu <hirendition="#aq">commode</hi>ſind eine<lb/>
Bedienung zu verwalten, und doch nicht gerne<lb/>ſo ſchlechtweg in der Welt leben wollen. An-<lb/>
dere einer <hirendition="#aq">Mariage</hi> wegen, weil ſie ſonſt ein ge-<lb/>
wiß Frauenzimmer, die mit aller Gewalt einen<lb/>
mit einen <hirendition="#aq">Character</hi> begabten Mañ haben will,<lb/>
nicht bekommen koͤnnen. Noch andere, weil ſie<lb/>
wiſſen, daß ſie zu einer <hirendition="#aq">Function,</hi> davon ſie ſich<lb/>
das <hirendition="#aq">Prædicat</hi> ausbitten, <hirendition="#aq">capable</hi>ſind, und auch<lb/>
allbereits die Dienſte in derſelben <hirendition="#aq">Expedition</hi><lb/><fwplace="bottom"type="sig">D d d 4</fw><fwplace="bottom"type="catch">ver-</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[791/0811]
Staat fahren duͤrffe, und iſt ſolches an denjeni-
gen Hoͤffen, wo eine gute Ordnung anzutref-
fen, ebenfalls determiniret, ingleichen mit wie-
viel Gerichten ſich einer ſoll tractiren laſſen, o-
der wie er ſich nach dem Unterſcheid ſeines Am-
tes und Standes in Kleidungen auffuͤhren
ſoll u. ſ. w. welches in den Policey-Ordnungen
ausgemacht wird, wiewohl man dieſes alles
insgemein nicht ſo gar genau in Acht nimmt,
ſondern die meiſten richten ſich in fahren, in eſ-
ſen, in ihrer Kleidung uſ.f. nach ihrer caprice
und nach ihrem Beutel.
§. 17. Es iſt gar gewoͤhnlich, daß an den
Hoͤffen bißweilen unterſchiedene Leute um den
Titul oder das Prædicat anhalten. Manche
thun es aus Hochmuth, weil ſie Geld genug ha-
ben, den Titul zu bezahlen und auch dem Titul
gemaͤß ſich aufzufuͤhren, inzwiſchen aber entwe-
der zu ungeſchickt, oder zu commode ſind eine
Bedienung zu verwalten, und doch nicht gerne
ſo ſchlechtweg in der Welt leben wollen. An-
dere einer Mariage wegen, weil ſie ſonſt ein ge-
wiß Frauenzimmer, die mit aller Gewalt einen
mit einen Character begabten Mañ haben will,
nicht bekommen koͤnnen. Noch andere, weil ſie
wiſſen, daß ſie zu einer Function, davon ſie ſich
das Prædicat ausbitten, capable ſind, und auch
allbereits die Dienſte in derſelben Expedition
ver-
D d d 4
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 791. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/811>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.