terte. Es hätte solche Arbeit ihren guten Nu- tzen. Vielleicht würde in dergleichen Sachen, dafern ihnen eine gewisse raisonnable Norme vorgeschrieben würde, da sie bißher fast mei- stentheils ohne Regul eingerichtet worden, eines und das andere hernach geändert und accu- rater abgefast werden, zumahl, wenn ein solcher ein dergleichen Buch verfertigte, der entweder selbst in einer öffentlichen Bedienung gestanden, oder sonst gute Opinion vor sich hätte, daß die Leute wüsten, daß er kein Schulfuchs wäre. Es würden auch gelehrte Leute, die vielmahls von dergleichen Sachen wenig erfahren, gar viel daraus profitiren, und würde ihnen ein Ge- fallen geschehen, wenn sie alles dasjenige, was sie bißher zustreuet suchen müssen, manches auch gar nicht finden können, anträffen. Endlich würden auch junge Leute, wenn sie an Höfe kämen, hierdurch schon wissen, wie sie sich in ei- nem und dem andern aufführen solten, da sonst mancher in dem stilo curiae solcher Dinge zu verstossen pflegt, und wohl etliche mahl ausge- lacht wird, biß er dahinter kömmt. Es hat der seelige Herr von Besser, der Königlicher Preußischer Ceremonien-Meister war, vorge- habt, ein solch Jus Ceremoniale Publicum zu schreiben, und ist kein Zweifel, daß, wenn es wä- re ausgearbeitet worden, und zum Vorschein
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terte. Es haͤtte ſolche Arbeit ihren guten Nu- tzen. Vielleicht wuͤrde in dergleichen Sachen, dafern ihnen eine gewiſſe raiſonnable Norme vorgeſchrieben wuͤrde, da ſie bißher faſt mei- ſtentheils ohne Regul eingerichtet worden, eines und das andere hernach geaͤndert und accu- rater abgefaſt werden, zumahl, wenn ein ſolcher ein dergleichen Buch verfertigte, der entweder ſelbſt in einer oͤffentlichen Bedienung geſtanden, oder ſonſt gute Opinion vor ſich haͤtte, daß die Leute wuͤſten, daß er kein Schulfuchs waͤre. Es wuͤrden auch gelehrte Leute, die vielmahls von dergleichen Sachen wenig erfahren, gar viel daraus profitiren, und wuͤrde ihnen ein Ge- fallen geſchehen, wenn ſie alles dasjenige, was ſie bißher zuſtreuet ſuchen muͤſſen, manches auch gar nicht finden koͤnnen, antraͤffen. Endlich wuͤrden auch junge Leute, wenn ſie an Hoͤfe kaͤmen, hierdurch ſchon wiſſen, wie ſie ſich in ei- nem und dem andern auffuͤhren ſolten, da ſonſt mancher in dem ſtilo curiæ ſolcher Dinge zu verſtoſſen pflegt, und wohl etliche mahl ausge- lacht wird, biß er dahinter koͤmmt. Es hat der ſeelige Herr von Beſſer, der Koͤniglicher Preußiſcher Ceremonien-Meiſter war, vorge- habt, ein ſolch Jus Ceremoniale Publicum zu ſchreiben, und iſt kein Zweifel, daß, wenn es waͤ- re ausgearbeitet worden, und zum Vorſchein
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terte. Es haͤtte ſolche Arbeit ihren guten Nu-
tzen. Vielleicht wuͤrde in dergleichen Sachen,
dafern ihnen eine gewiſſe raiſonnable Norme
vorgeſchrieben wuͤrde, da ſie bißher faſt mei-
ſtentheils ohne Regul eingerichtet worden, eines
und das andere hernach geaͤndert und accu-
rater abgefaſt werden, zumahl, wenn ein ſolcher
ein dergleichen Buch verfertigte, der entweder
ſelbſt in einer oͤffentlichen Bedienung geſtanden,
oder ſonſt gute Opinion vor ſich haͤtte, daß die
Leute wuͤſten, daß er kein Schulfuchs waͤre.
Es wuͤrden auch gelehrte Leute, die vielmahls
von dergleichen Sachen wenig erfahren, gar
viel daraus profitiren, und wuͤrde ihnen ein Ge-
fallen geſchehen, wenn ſie alles dasjenige, was
ſie bißher zuſtreuet ſuchen muͤſſen, manches auch
gar nicht finden koͤnnen, antraͤffen. Endlich
wuͤrden auch junge Leute, wenn ſie an Hoͤfe
kaͤmen, hierdurch ſchon wiſſen, wie ſie ſich in ei-
nem und dem andern auffuͤhren ſolten, da ſonſt
mancher in dem ſtilo curiæ ſolcher Dinge zu
verſtoſſen pflegt, und wohl etliche mahl ausge-
lacht wird, biß er dahinter koͤmmt. Es hat
der ſeelige Herr von Beſſer, der Koͤniglicher
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 787. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/807>, abgerufen am 23.11.2024.
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