thun mehr gebührete, vorarbeiten, so sind sie einmahl darzu nicht bestellet, und hiernächst wä- re es etwas unbilliges, daß ein andrer die Dien- ste, ein andrer die Bestallung hätte.
§. 3. Diesemnach wäre es hochnöthig, daß man eigene Policey-Intendanten hätte, die bloß deßwegen salariret würden, und alle dergleichen Dinge zu besorgen hätten. Aber so wenig es in solchen Dingen geübte Leute giebt, die sich die darzu erfordernde viele Sorge und Mühe auch nicht verdriessen lassen, so wenig sind de- rer, die sich nach solchen Bedienungen sehnen können, wenn sie zumahl nicht von solchen Mit- teln sind, daß sie auch außer Diensten davon zu leben vermögen, und also sich vor denen Ver- folgungen und Dimissionen nicht fürchten dürf- fen, und entweder stehen dergleichen Leute schon in Diensten oder nicht. Erstern falls wird niemand ohne Noth und dringlichem Beruf sei- nen Dienst um einer so odiösen und vielleicht ungewissen Station willen quittiren; Andern falls fehlet es gemeiniglich an gnugsamer Capa- cität und Erfahrung.
§. 4. Ein gewisser ungenannter Autor, der den wohleingerichteten Staat des bishero von vielen gesuchten aber nicht gefundenen Kö- nigreichs Ophir beschrieben, wünschet p. 236. daß in allen Provintzien gewisse Policey-Räthe
bestellet
thun mehr gebuͤhrete, vorarbeiten, ſo ſind ſie einmahl darzu nicht beſtellet, und hiernaͤchſt waͤ- re es etwas unbilliges, daß ein andrer die Dien- ſte, ein andrer die Beſtallung haͤtte.
§. 3. Dieſemnach waͤre es hochnoͤthig, daß man eigene Policey-Intendanten haͤtte, die bloß deßwegen ſalariret wuͤrden, und alle dergleichen Dinge zu beſorgen haͤtten. Aber ſo wenig es in ſolchen Dingen geuͤbte Leute giebt, die ſich die darzu erfordernde viele Sorge und Muͤhe auch nicht verdrieſſen laſſen, ſo wenig ſind de- rer, die ſich nach ſolchen Bedienungen ſehnen koͤnnen, wenn ſie zumahl nicht von ſolchen Mit- teln ſind, daß ſie auch außer Dienſten davon zu leben vermoͤgen, und alſo ſich vor denen Ver- folgungen und Dimisſionen nicht fuͤrchten duͤrf- fen, und entweder ſtehen dergleichen Leute ſchon in Dienſten oder nicht. Erſtern falls wird niemand ohne Noth und dringlichem Beruf ſei- nen Dienſt um einer ſo odioͤſen und vielleicht ungewiſſen Station willen quittiren; Andern falls fehlet es gemeiniglich an gnugſamer Capa- citaͤt und Erfahrung.
§. 4. Ein gewiſſer ungenannter Autor, der den wohleingerichteten Staat des bishero von vielen geſuchten aber nicht gefundenen Koͤ- nigreichs Ophir beſchrieben, wuͤnſchet p. 236. daß in allen Provintzien gewiſſe Policey-Raͤthe
beſtellet
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thun mehr gebuͤhrete, vorarbeiten, ſo ſind ſie
einmahl darzu nicht beſtellet, und hiernaͤchſt waͤ-
re es etwas unbilliges, daß ein andrer die Dien-
ſte, ein andrer die Beſtallung haͤtte.
§. 3. Dieſemnach waͤre es hochnoͤthig, daß
man eigene Policey-Intendanten haͤtte, die bloß
deßwegen ſalariret wuͤrden, und alle dergleichen
Dinge zu beſorgen haͤtten. Aber ſo wenig es
in ſolchen Dingen geuͤbte Leute giebt, die ſich
die darzu erfordernde viele Sorge und Muͤhe
auch nicht verdrieſſen laſſen, ſo wenig ſind de-
rer, die ſich nach ſolchen Bedienungen ſehnen
koͤnnen, wenn ſie zumahl nicht von ſolchen Mit-
teln ſind, daß ſie auch außer Dienſten davon zu
leben vermoͤgen, und alſo ſich vor denen Ver-
folgungen und Dimisſionen nicht fuͤrchten duͤrf-
fen, und entweder ſtehen dergleichen Leute ſchon
in Dienſten oder nicht. Erſtern falls wird
niemand ohne Noth und dringlichem Beruf ſei-
nen Dienſt um einer ſo odioͤſen und vielleicht
ungewiſſen Station willen quittiren; Andern
falls fehlet es gemeiniglich an gnugſamer Capa-
citaͤt und Erfahrung.
§. 4. Ein gewiſſer ungenannter Autor,
der den wohleingerichteten Staat des bishero
von vielen geſuchten aber nicht gefundenen Koͤ-
nigreichs Ophir beſchrieben, wuͤnſchet p. 236.
daß in allen Provintzien gewiſſe Policey-Raͤthe
beſtellet
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 610. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/630>, abgerufen am 22.11.2024.
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