ren, sondern einen gewissen und unausbleibli- chen Nutzen in dem menschlichen Leben zuwege brächten, allerhand Modelle von unterschiede- nen Inventionen der Mahl-Schneide-Walck- Lohe-Papier-Dresch-Mühlen, u. s. w. Model- le von neuen Inventionen allerhand Gebäuden, dergleichen der geschickte Mechanicus in Dreß- den Herr Gärtner unterschiedliche verfertiget, neue Erfindungen von allerhand compendieu- sen Oefen, dadurch man das Holtz sparen kan unterschiedene künstliche Uhren, entweder in Natura, oder in Modellen und andere Inven- tiones, die sowohl im Kriege als auch zu Frie- dens-Zeiten bey der Oeconomie und auf an- dere Art zu gebrauchen. Es wären derglei- chen in einer Fürstl. Residentz mit guten Nu- tzen zu aptiren und alle Tage zu einer gewissen Stunde zu eröffnen, auch gewisse Personen um die Confusion zu vermeiden, und daß nicht an einem oder andern Schaden wiederfahren möchte, nur auf einmahl hinein zu lassen.
§. 24. Weil durch allerhand Künstler und geschickte Leute die Glückseeligkeit eines Landes und der Unterthanen in manchen Stü- cken verbessert werden kan, so thun die Landes- Fürsten wohl, wenn sie von fremden Orten her ingenieuse und gelehrte Leute in ihr Land zie- hen und denselbigen jährliche Pensionen genies-
sen
ren, ſondern einen gewiſſen und unausbleibli- chen Nutzen in dem menſchlichen Leben zuwege braͤchten, allerhand Modelle von unterſchiede- nen Inventionen der Mahl-Schneide-Walck- Lohe-Papier-Dreſch-Muͤhlen, u. ſ. w. Model- le von neuen Inventionen allerhand Gebaͤuden, dergleichen der geſchickte Mechanicus in Dreß- den Herr Gaͤrtner unterſchiedliche verfertiget, neue Erfindungen von allerhand compendieu- ſen Oefen, dadurch man das Holtz ſparen kan unterſchiedene kuͤnſtliche Uhren, entweder in Natura, oder in Modellen und andere Inven- tiones, die ſowohl im Kriege als auch zu Frie- dens-Zeiten bey der Oeconomie und auf an- dere Art zu gebrauchen. Es waͤren derglei- chen in einer Fuͤrſtl. Reſidentz mit guten Nu- tzen zu aptiren und alle Tage zu einer gewiſſen Stunde zu eroͤffnen, auch gewiſſe Perſonen um die Confuſion zu vermeiden, und daß nicht an einem oder andern Schaden wiederfahren moͤchte, nur auf einmahl hinein zu laſſen.
§. 24. Weil durch allerhand Kuͤnſtler und geſchickte Leute die Gluͤckſeeligkeit eines Landes und der Unterthanen in manchen Stuͤ- cken verbeſſert werden kan, ſo thun die Landes- Fuͤrſten wohl, wenn ſie von fremden Orten her ingenieuſe und gelehrte Leute in ihr Land zie- hen und denſelbigen jaͤhrliche Penſionen genieſ-
ſen
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0486"n="466"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> ren, ſondern einen gewiſſen und unausbleibli-<lb/>
chen Nutzen in dem menſchlichen Leben zuwege<lb/>
braͤchten, allerhand <hirendition="#aq">Modelle</hi> von unterſchiede-<lb/>
nen <hirendition="#aq">Invention</hi>en der Mahl-Schneide-Walck-<lb/>
Lohe-Papier-Dreſch-Muͤhlen, u. ſ. w. Model-<lb/>
le von neuen <hirendition="#aq">Invention</hi>en allerhand Gebaͤuden,<lb/>
dergleichen der geſchickte <hirendition="#aq">Mechanicus</hi> in Dreß-<lb/>
den Herr Gaͤrtner unterſchiedliche verfertiget,<lb/>
neue Erfindungen von allerhand <hirendition="#aq">compendieu-</hi><lb/>ſen Oefen, dadurch man das Holtz ſparen kan<lb/>
unterſchiedene kuͤnſtliche Uhren, entweder <hirendition="#aq">in<lb/>
Natura,</hi> oder in Modellen und andere <hirendition="#aq">Inven-<lb/>
tiones,</hi> die ſowohl im Kriege als auch zu Frie-<lb/>
dens-Zeiten bey der <hirendition="#aq">Oeconomie</hi> und auf an-<lb/>
dere Art zu gebrauchen. Es waͤren derglei-<lb/>
chen in einer Fuͤrſtl. Reſidentz mit guten Nu-<lb/>
tzen zu <hirendition="#aq">apti</hi>ren und alle Tage zu einer gewiſſen<lb/>
Stunde zu eroͤffnen, auch gewiſſe Perſonen um<lb/>
die <hirendition="#aq">Confuſion</hi> zu vermeiden, und daß nicht an<lb/>
einem oder andern Schaden wiederfahren<lb/>
moͤchte, nur auf einmahl hinein zu laſſen.</p><lb/><p>§. 24. Weil durch allerhand Kuͤnſtler<lb/>
und geſchickte Leute die Gluͤckſeeligkeit eines<lb/>
Landes und der Unterthanen in manchen Stuͤ-<lb/>
cken verbeſſert werden kan, ſo thun die Landes-<lb/>
Fuͤrſten wohl, wenn ſie von fremden Orten her<lb/><hirendition="#aq">ingenieuſe</hi> und gelehrte Leute in ihr Land zie-<lb/>
hen und denſelbigen jaͤhrliche <hirendition="#aq">Penſion</hi>en genieſ-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">ſen</fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[466/0486]
ren, ſondern einen gewiſſen und unausbleibli-
chen Nutzen in dem menſchlichen Leben zuwege
braͤchten, allerhand Modelle von unterſchiede-
nen Inventionen der Mahl-Schneide-Walck-
Lohe-Papier-Dreſch-Muͤhlen, u. ſ. w. Model-
le von neuen Inventionen allerhand Gebaͤuden,
dergleichen der geſchickte Mechanicus in Dreß-
den Herr Gaͤrtner unterſchiedliche verfertiget,
neue Erfindungen von allerhand compendieu-
ſen Oefen, dadurch man das Holtz ſparen kan
unterſchiedene kuͤnſtliche Uhren, entweder in
Natura, oder in Modellen und andere Inven-
tiones, die ſowohl im Kriege als auch zu Frie-
dens-Zeiten bey der Oeconomie und auf an-
dere Art zu gebrauchen. Es waͤren derglei-
chen in einer Fuͤrſtl. Reſidentz mit guten Nu-
tzen zu aptiren und alle Tage zu einer gewiſſen
Stunde zu eroͤffnen, auch gewiſſe Perſonen um
die Confuſion zu vermeiden, und daß nicht an
einem oder andern Schaden wiederfahren
moͤchte, nur auf einmahl hinein zu laſſen.
§. 24. Weil durch allerhand Kuͤnſtler
und geſchickte Leute die Gluͤckſeeligkeit eines
Landes und der Unterthanen in manchen Stuͤ-
cken verbeſſert werden kan, ſo thun die Landes-
Fuͤrſten wohl, wenn ſie von fremden Orten her
ingenieuſe und gelehrte Leute in ihr Land zie-
hen und denſelbigen jaͤhrliche Penſionen genieſ-
ſen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 466. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/486>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.