sie nicht auf Schul-Grillen, sondern auf reelle den Nutzen des menschlichen Wesens befördern- de Dinge ihr Absehen richtet, gar hoch zu schä- tzen, also thun die Regenten wohl, wenn sie nicht nur auf gewisse Erfindungen, die man bißhero mit grosser Mühe vielmahls vergebens gesucht, und der Republic sehr grossen Vortheil zuwege bringen, gute und wichtige Belohnun- gen setzen, sondern auch, wenn sie von den In- ventoribus zur würcklichen Realität gebracht, solche ihnen alsdenn auszahlen lassen, damit andere in Zukunfft zu dergleichen Sachen wei- terhin angefrischt werden.
§. 4. Es ist aber bey solchen neuen Inven- tis allerhand in Consideration zu ziehen. Zum ersten sind diejenigen Aufschneider, die vorge- ben, daß sie eine gewisse Erfindung, wie sie biß- her gesucht und verlangt worden, würcklich er- funden, so daß sie nichts dran auszusetzen, wenn ihre Erfindung bey der Untersuchung nicht Stich hält, als öffentliche Lügner, die das ge- meine Wesen dupiren, mit allem Recht ernst- lich zu bestraffen, und ihre Unbeschämheit ist ihnen auf eine reelle Art zu verweisen. Zum andern sind auch diejenigen, die zwar die gantze Sache nicht vollkommen erfunden, iedoch dem zu inventirenden Werck ziemlich nahe kom- men, und einem andern einiger Maßen einen
Weg
ſie nicht auf Schul-Grillen, ſondern auf reelle den Nutzen des menſchlichen Weſens befoͤrdern- de Dinge ihr Abſehen richtet, gar hoch zu ſchaͤ- tzen, alſo thun die Regenten wohl, wenn ſie nicht nur auf gewiſſe Erfindungen, die man bißhero mit groſſer Muͤhe vielmahls vergebens geſucht, und der Republic ſehr groſſen Vortheil zuwege bringen, gute und wichtige Belohnun- gen ſetzen, ſondern auch, wenn ſie von den In- ventoribus zur wuͤrcklichen Realitaͤt gebracht, ſolche ihnen alsdenn auszahlen laſſen, damit andere in Zukunfft zu dergleichen Sachen wei- terhin angefriſcht werden.
§. 4. Es iſt aber bey ſolchen neuen Inven- tis allerhand in Conſideration zu ziehen. Zum erſten ſind diejenigen Aufſchneider, die vorge- ben, daß ſie eine gewiſſe Erfindung, wie ſie biß- her geſucht und verlangt worden, wuͤrcklich er- funden, ſo daß ſie nichts dran auszuſetzen, wenn ihre Erfindung bey der Unterſuchung nicht Stich haͤlt, als oͤffentliche Luͤgner, die das ge- meine Weſen dupiren, mit allem Recht ernſt- lich zu beſtraffen, und ihre Unbeſchaͤmheit iſt ihnen auf eine reelle Art zu verweiſen. Zum andern ſind auch diejenigen, die zwar die gantze Sache nicht vollkommen erfunden, iedoch dem zu inventirenden Werck ziemlich nahe kom- men, und einem andern einiger Maßen einen
Weg
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ſie nicht auf Schul-Grillen, ſondern auf reelle
den Nutzen des menſchlichen Weſens befoͤrdern-
de Dinge ihr Abſehen richtet, gar hoch zu ſchaͤ-
tzen, alſo thun die Regenten wohl, wenn ſie
nicht nur auf gewiſſe Erfindungen, die man
bißhero mit groſſer Muͤhe vielmahls vergebens
geſucht, und der Republic ſehr groſſen Vortheil
zuwege bringen, gute und wichtige Belohnun-
gen ſetzen, ſondern auch, wenn ſie von den In-
ventoribus zur wuͤrcklichen Realitaͤt gebracht,
ſolche ihnen alsdenn auszahlen laſſen, damit
andere in Zukunfft zu dergleichen Sachen wei-
terhin angefriſcht werden.
§. 4. Es iſt aber bey ſolchen neuen Inven-
tis allerhand in Conſideration zu ziehen. Zum
erſten ſind diejenigen Aufſchneider, die vorge-
ben, daß ſie eine gewiſſe Erfindung, wie ſie biß-
her geſucht und verlangt worden, wuͤrcklich er-
funden, ſo daß ſie nichts dran auszuſetzen, wenn
ihre Erfindung bey der Unterſuchung nicht
Stich haͤlt, als oͤffentliche Luͤgner, die das ge-
meine Weſen dupiren, mit allem Recht ernſt-
lich zu beſtraffen, und ihre Unbeſchaͤmheit iſt
ihnen auf eine reelle Art zu verweiſen. Zum
andern ſind auch diejenigen, die zwar die gantze
Sache nicht vollkommen erfunden, iedoch dem
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 440. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/460>, abgerufen am 22.11.2024.
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