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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718.

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Lectiones publicas alle Tage richtig und ohne
Aussetzen, ausser, wenn sie Kranckheits- oder
einer unumgänglich nothwendigen Reise halber
abgehalten würden, ihrem besten Wissen und
Gewissen nach lesen, und alles auff das deut-
lichste und leichteste erklären, nichts unnützes
mit einmischen, nöthiges auslassen, sondern al-
les dasjenige berühren, und vorbringen wolten,
was sie glaubten, daß dem grösten Theil ihrer
Zuhörer nöthig und nützlich seyn möchte. Hin-
gegentheil müsten ihnen auch solche Salaria aus-
fündig gemachet werden, daß sie ihre subsistenz
davon haben könten und nicht nöthig hätten,
sich durch andere Collegia ihren Unterhalt zu
suchen, wiewohl ihnen auch nicht zu verweh-
ren, wenn es der eine oder andere Zuhörer von
ihnen verlangte, privatissima, wie sie pslegen
genannt zu werden, zu lesen. Weil die Pro-
fessores
vor ihre ihnen assignirte Besoldung
nicht wohl auskommen können, und man nicht
gerne an die fonds dencket, wo die Zulagen der
neuen Besoldungen herzunehmen, so conni-
vi
rt man zu einiger ihrer Nachläßigkeit.

§. 6. Wenn man die Eintheilung der Stun-
den, an welchen die Professores ordinarii ihre
lectiones publicas lesen sollen, ansiehet, so
findet man auch dabey allerhand Unordnun-
gen, die billig abzustellen wären, zum Exempel,

da



Lectiones publicas alle Tage richtig und ohne
Ausſetzen, auſſer, wenn ſie Kranckheits- oder
einer unumgaͤnglich nothwendigen Reiſe halber
abgehalten wuͤrden, ihrem beſten Wiſſen und
Gewiſſen nach leſen, und alles auff das deut-
lichſte und leichteſte erklaͤren, nichts unnuͤtzes
mit einmiſchen, noͤthiges auslaſſen, ſondern al-
les dasjenige beruͤhren, und vorbringen wolten,
was ſie glaubten, daß dem groͤſten Theil ihrer
Zuhoͤrer noͤthig und nuͤtzlich ſeyn moͤchte. Hin-
gegentheil muͤſten ihnen auch ſolche Salaria aus-
fuͤndig gemachet werden, daß ſie ihre ſubſiſtenz
davon haben koͤnten und nicht noͤthig haͤtten,
ſich durch andere Collegia ihren Unterhalt zu
ſuchen, wiewohl ihnen auch nicht zu verweh-
ren, wenn es der eine oder andere Zuhoͤrer von
ihnen verlangte, privatiſſima, wie ſie pſlegen
genannt zu werden, zu leſen. Weil die Pro-
feſſores
vor ihre ihnen aſſignirte Beſoldung
nicht wohl auskommen koͤnnen, und man nicht
gerne an die fonds dencket, wo die Zulagen der
neuen Beſoldungen herzunehmen, ſo conni-
vi
rt man zu einiger ihrer Nachlaͤßigkeit.

§. 6. Wenn man die Eintheilung der Stun-
den, an welchen die Profeſſores ordinarii ihre
lectiones publicas leſen ſollen, anſiehet, ſo
findet man auch dabey allerhand Unordnun-
gen, die billig abzuſtellen waͤren, zum Exempel,

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[402/0422] Lectiones publicas alle Tage richtig und ohne Ausſetzen, auſſer, wenn ſie Kranckheits- oder einer unumgaͤnglich nothwendigen Reiſe halber abgehalten wuͤrden, ihrem beſten Wiſſen und Gewiſſen nach leſen, und alles auff das deut- lichſte und leichteſte erklaͤren, nichts unnuͤtzes mit einmiſchen, noͤthiges auslaſſen, ſondern al- les dasjenige beruͤhren, und vorbringen wolten, was ſie glaubten, daß dem groͤſten Theil ihrer Zuhoͤrer noͤthig und nuͤtzlich ſeyn moͤchte. Hin- gegentheil muͤſten ihnen auch ſolche Salaria aus- fuͤndig gemachet werden, daß ſie ihre ſubſiſtenz davon haben koͤnten und nicht noͤthig haͤtten, ſich durch andere Collegia ihren Unterhalt zu ſuchen, wiewohl ihnen auch nicht zu verweh- ren, wenn es der eine oder andere Zuhoͤrer von ihnen verlangte, privatiſſima, wie ſie pſlegen genannt zu werden, zu leſen. Weil die Pro- feſſores vor ihre ihnen aſſignirte Beſoldung nicht wohl auskommen koͤnnen, und man nicht gerne an die fonds dencket, wo die Zulagen der neuen Beſoldungen herzunehmen, ſo conni- virt man zu einiger ihrer Nachlaͤßigkeit. §. 6. Wenn man die Eintheilung der Stun- den, an welchen die Profeſſores ordinarii ihre lectiones publicas leſen ſollen, anſiehet, ſo findet man auch dabey allerhand Unordnun- gen, die billig abzuſtellen waͤren, zum Exempel, da

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Zitationshilfe: Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 402. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/422>, abgerufen am 24.11.2024.