gebrauchen; Zu dem Ende mussen sie auch bey Abschwerung des Religions Eydes sie dessen durch die Consistoriales fleißig erinnern lassen, und keinen das öffentliche Lehr-Amt in ihren Landen bey Kirchen und Schulen anvertrauen, der nicht in statu Confessionis denen libris Symbolicis ohne reservation oder Bedin- gung, e.g. in so fern sie mit der Schrifft einstim- mig, sondern, weil sie in Doctrinalibus und Moralibus durchgehends der Heil. Schrifft conform und mit GOttes Wort übereinkom- men, eydlich unterschreiben, und alle darinnen verdammte Jrrthümer gleichfals verwerffen und verdammen will. So bald sich iemand dessen weigert, hat man ihn als einen Neuling und rasenden Wolff, der in Schaffs Kleidern aufgezogen kömmt, billig abzuweisen, und der Heerde zu verschonen. S. Doct. Stoltzens Schrifftmäßiges und wohl gegründetes Be- dencken, über die ohnlängst publicirte Declara- tion einer hohen Standes Person die Neutra- lität in der Religion betreffende.
§. 34. Ob zwar nicht ohne, daß manche Prediger in den künstlichen Dispositionibus ihre Predigten excediren und öffters ihre eige[-] ne und nicht GOttes Ehre suchen, und es also bey ihrer vielen zu einen Mißbrauch wird, so sind dennoch nicht alle Künstlichen Dispositio-
nes
gebrauchen; Zu dem Ende muſſen ſie auch bey Abſchwerung des Religions Eydes ſie deſſen durch die Conſiſtoriales fleißig erinnern laſſen, und keinen das oͤffentliche Lehr-Amt in ihren Landen bey Kirchen und Schulen anvertrauen, der nicht in ſtatu Confeſſionis denen libris Symbolicis ohne reſervation oder Bedin- gung, e.g. in ſo fern ſie mit der Schrifft einſtim- mig, ſondern, weil ſie in Doctrinalibus und Moralibus durchgehends der Heil. Schrifft conform und mit GOttes Wort uͤbereinkom- men, eydlich unterſchreiben, und alle darinnen verdammte Jrrthuͤmer gleichfals verwerffen und verdammen will. So bald ſich iemand deſſen weigert, hat man ihn als einen Neuling und raſenden Wolff, der in Schaffs Kleidern aufgezogen koͤmmt, billig abzuweiſen, und der Heerde zu verſchonen. S. Doct. Stoltzens Schrifftmaͤßiges und wohl gegruͤndetes Be- dencken, uͤber die ohnlaͤngſt publicirte Declara- tion einer hohen Standes Perſon die Neutra- litaͤt in der Religion betreffende.
§. 34. Ob zwar nicht ohne, daß manche Prediger in den kuͤnſtlichen Diſpoſitionibus ihre Predigten excediren und oͤffters ihre eige[-] ne und nicht GOttes Ehre ſuchen, und es alſo bey ihrer vielen zu einen Mißbrauch wird, ſo ſind dennoch nicht alle Kuͤnſtlichen Diſpoſitio-
nes
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0305"n="285"/><fwplace="top"type="header"><milestonerendition="#hr"unit="section"/><lb/></fw> gebrauchen; Zu dem Ende muſſen ſie auch bey<lb/>
Abſchwerung des Religions Eydes ſie deſſen<lb/>
durch die <hirendition="#aq">Conſiſtoriales</hi> fleißig erinnern laſſen,<lb/>
und keinen das oͤffentliche Lehr-Amt in ihren<lb/>
Landen bey Kirchen und Schulen anvertrauen,<lb/>
der nicht <hirendition="#aq">in ſtatu Confeſſionis</hi> denen <hirendition="#aq">libris<lb/>
Symbolicis</hi> ohne <hirendition="#aq">reſervation</hi> oder Bedin-<lb/>
gung, <hirendition="#aq">e.g.</hi> in ſo fern ſie mit der Schrifft einſtim-<lb/>
mig, ſondern, weil ſie in <hirendition="#aq">Doctrinalibus</hi> und<lb/><hirendition="#aq">Moralibus</hi> durchgehends der Heil. Schrifft<lb/><hirendition="#aq">conform</hi> und mit GOttes Wort uͤbereinkom-<lb/>
men, eydlich unterſchreiben, und alle darinnen<lb/>
verdammte Jrrthuͤmer gleichfals verwerffen<lb/>
und verdammen will. So bald ſich iemand<lb/>
deſſen weigert, hat man ihn als einen Neuling<lb/>
und raſenden Wolff, der in Schaffs Kleidern<lb/>
aufgezogen koͤmmt, billig abzuweiſen, und der<lb/>
Heerde zu verſchonen. S. <hirendition="#aq">Doct.</hi> Stoltzens<lb/>
Schrifftmaͤßiges und wohl gegruͤndetes Be-<lb/>
dencken, uͤber die ohnlaͤngſt <hirendition="#aq">publicir</hi>te <hirendition="#aq">Declara-<lb/>
tion</hi> einer hohen Standes Perſon die <hirendition="#aq">Neutra-<lb/>
li</hi>taͤt in der Religion betreffende.</p><lb/><p>§. 34. Ob zwar nicht ohne, daß manche<lb/>
Prediger in den kuͤnſtlichen <hirendition="#aq">Diſpoſitionibus</hi><lb/>
ihre Predigten <hirendition="#aq">excedi</hi>ren und oͤffters ihre eige<supplied>-</supplied><lb/>
ne und nicht GOttes Ehre ſuchen, und es alſo<lb/>
bey ihrer vielen zu einen Mißbrauch wird, ſo<lb/>ſind dennoch nicht alle Kuͤnſtlichen <hirendition="#aq">Diſpoſitio-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#aq">nes</hi></fw><lb/></p></div></body></text></TEI>
[285/0305]
gebrauchen; Zu dem Ende muſſen ſie auch bey
Abſchwerung des Religions Eydes ſie deſſen
durch die Conſiſtoriales fleißig erinnern laſſen,
und keinen das oͤffentliche Lehr-Amt in ihren
Landen bey Kirchen und Schulen anvertrauen,
der nicht in ſtatu Confeſſionis denen libris
Symbolicis ohne reſervation oder Bedin-
gung, e.g. in ſo fern ſie mit der Schrifft einſtim-
mig, ſondern, weil ſie in Doctrinalibus und
Moralibus durchgehends der Heil. Schrifft
conform und mit GOttes Wort uͤbereinkom-
men, eydlich unterſchreiben, und alle darinnen
verdammte Jrrthuͤmer gleichfals verwerffen
und verdammen will. So bald ſich iemand
deſſen weigert, hat man ihn als einen Neuling
und raſenden Wolff, der in Schaffs Kleidern
aufgezogen koͤmmt, billig abzuweiſen, und der
Heerde zu verſchonen. S. Doct. Stoltzens
Schrifftmaͤßiges und wohl gegruͤndetes Be-
dencken, uͤber die ohnlaͤngſt publicirte Declara-
tion einer hohen Standes Perſon die Neutra-
litaͤt in der Religion betreffende.
§. 34. Ob zwar nicht ohne, daß manche
Prediger in den kuͤnſtlichen Diſpoſitionibus
ihre Predigten excediren und oͤffters ihre eige-
ne und nicht GOttes Ehre ſuchen, und es alſo
bey ihrer vielen zu einen Mißbrauch wird, ſo
ſind dennoch nicht alle Kuͤnſtlichen Diſpoſitio-
nes
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 285. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/305>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.