gottlosen und interessirten Ministres über- giebt, sich gegen seine Unterthanen grausam aufführet und ohne Noth Land und Leute in die gröste Gefahr des Ruins setzt, diejenigen Ko- sten, die zur allgemeinen Wohlfahrt des Reichs angewendet werden sollen, durch unnütze zum Praßen und Schwelgen angewendete Ausga- ben oder unbedachtsame Geschencke verschleu- dert, das seinen Unterthanen abgefoderte Geld ohne alle raison häuffet, und im Lande nicht rouliren läßt, keinem von seinen Unterthanen Audienz giebt noch ihre Suppliquen annimmt, sondern sie noch wohl gar darzu durch seine Be- dienten übel tractiren läst, die Ungerechtigkeit befördert, unnöthige Kriege aus einem seltzamen Ehrgeitz anfängt, und was vor Ubelthaten mehr sind, durch welche er sich den Nahmen eines bö- sen Regenten zu wege bringt.
§. 13. Die Gebrechen und Fehler der Leute bey der Aristocratie sind, wenn gottlose und böse Leute sich durch Geld-Spendagen und al- lerhand schlimme intriguen einen Weg bah- nen, in die Reichs-Versammlungen einzudrin- gen, und hingegen alle redlich-gesinnte Patrioten davon ausgeschlossen werden. Wenn die Vor- nehmsten des Reichs durch factionen zertheilet sind, die Unterthanen zu Sclaven machen und hingegen ihre Einkünffte vermehren wollen.
Die
gottloſen und intereſſirten Miniſtres uͤber- giebt, ſich gegen ſeine Unterthanen grauſam auffuͤhret und ohne Noth Land und Leute in die groͤſte Gefahr des Ruins ſetzt, diejenigen Ko- ſten, die zur allgemeinen Wohlfahrt des Reichs angewendet werden ſollen, durch unnuͤtze zum Praßen und Schwelgen angewendete Ausga- ben oder unbedachtſame Geſchencke verſchleu- dert, das ſeinen Unterthanen abgefoderte Geld ohne alle raiſon haͤuffet, und im Lande nicht rouliren laͤßt, keinem von ſeinen Unterthanen Audienz giebt noch ihre Suppliquen annimmt, ſondern ſie noch wohl gar darzu durch ſeine Be- dienten uͤbel tractiren laͤſt, die Ungerechtigkeit befoͤrdert, unnoͤthige Kriege aus einem ſeltzamen Ehrgeitz anfaͤngt, und was vor Ubelthaten mehr ſind, durch welche er ſich den Nahmen eines boͤ- ſen Regenten zu wege bringt.
§. 13. Die Gebrechen und Fehler der Leute bey der Ariſtocratie ſind, wenn gottloſe und boͤſe Leute ſich durch Geld-Spendagen und al- lerhand ſchlimme intriguen einen Weg bah- nen, in die Reichs-Verſammlungen einzudrin- gen, und hingegen alle redlich-geſinnte Patrioten davon ausgeſchloſſen werden. Wenn die Vor- nehmſten des Reichs durch factionen zertheilet ſind, die Unterthanen zu Sclaven machen und hingegen ihre Einkuͤnffte vermehren wollen.
Die
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gottloſen und intereſſirten Miniſtres uͤber-
giebt, ſich gegen ſeine Unterthanen grauſam
auffuͤhret und ohne Noth Land und Leute in die
groͤſte Gefahr des Ruins ſetzt, diejenigen Ko-
ſten, die zur allgemeinen Wohlfahrt des Reichs
angewendet werden ſollen, durch unnuͤtze zum
Praßen und Schwelgen angewendete Ausga-
ben oder unbedachtſame Geſchencke verſchleu-
dert, das ſeinen Unterthanen abgefoderte Geld
ohne alle raiſon haͤuffet, und im Lande nicht
rouliren laͤßt, keinem von ſeinen Unterthanen
Audienz giebt noch ihre Suppliquen annimmt,
ſondern ſie noch wohl gar darzu durch ſeine Be-
dienten uͤbel tractiren laͤſt, die Ungerechtigkeit
befoͤrdert, unnoͤthige Kriege aus einem ſeltzamen
Ehrgeitz anfaͤngt, und was vor Ubelthaten mehr
ſind, durch welche er ſich den Nahmen eines boͤ-
ſen Regenten zu wege bringt.
§. 13. Die Gebrechen und Fehler der Leute
bey der Ariſtocratie ſind, wenn gottloſe und
boͤſe Leute ſich durch Geld-Spendagen und al-
lerhand ſchlimme intriguen einen Weg bah-
nen, in die Reichs-Verſammlungen einzudrin-
gen, und hingegen alle redlich-geſinnte Patrioten
davon ausgeſchloſſen werden. Wenn die Vor-
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ſind, die Unterthanen zu Sclaven machen und
hingegen ihre Einkuͤnffte vermehren wollen.
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/272>, abgerufen am 22.11.2024.
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