erhafft und beständig, also sind auch die Bünd- nisse grosser Herren, wenn gar viel Potentaten miteinander aliiirt sind, selten von solcher per- ennität, daß sie viel Jahre nacheinander in be- ständiger Harmonie, zu Beförderung des ge- meinschafftlichen Interesse, ohne daß Collusio- nes sich unter ihnen ereignen solten, solche fort- setzen werden.
§. 9. Es stehen einige in den Gedancken, als ob die auf eine gewisse Zeit geschlossenen Bündnisse nach derselben Verfliessung tacite vor erneuert zu halten wären. Jch halte aber davor, daß solche Meynung nicht gar wohl ge- gründet sey, nicht allein deßwegen, weil man von niemand vermuthet, daß er sich zu einem neuen Onere verpflichten wolle, sondern auch, weil man auf die Art von der Daurung des Bünd- nisses niemahls gewiß seyn könte. Daher wer- den diejenigen Handlungen, die nach der Endi- gung des Bündnisses exerciret werden, mehr vor Anzeigungen der Höflichkeit und Gefällig- keit, denn des erneuerten Bündnisses, geschä- tzet. Eine simple Freundschafft dauret auch nach geendigter Allianz; Endlich rühret aus der gemeinen Natur der Pacten her, daß wenn ein Theil die Allianz nicht beobachtet, auch dem andern frey stehe, davon abzutreten. Jnzwi- schen können sich die Alliirten vergleichen, daß
ob
erhafft und beſtaͤndig, alſo ſind auch die Buͤnd- niſſe groſſer Herren, wenn gar viel Potentaten miteinander aliiirt ſind, ſelten von ſolcher per- ennitaͤt, daß ſie viel Jahre nacheinander in be- ſtaͤndiger Harmonie, zu Befoͤrderung des ge- meinſchafftlichen Intereſſe, ohne daß Colluſio- nes ſich unter ihnen ereignen ſolten, ſolche fort- ſetzen werden.
§. 9. Es ſtehen einige in den Gedancken, als ob die auf eine gewiſſe Zeit geſchloſſenen Buͤndniſſe nach derſelben Verflieſſung tacite vor erneuert zu halten waͤren. Jch halte aber davor, daß ſolche Meynung nicht gar wohl ge- gruͤndet ſey, nicht allein deßwegen, weil man von niemand vermuthet, daß er ſich zu einem neuen Onere verpflichten wolle, ſondern auch, weil man auf die Art von der Daurung des Buͤnd- niſſes niemahls gewiß ſeyn koͤnte. Daher wer- den diejenigen Handlungen, die nach der Endi- gung des Buͤndniſſes exerciret werden, mehr vor Anzeigungen der Hoͤflichkeit und Gefaͤllig- keit, denn des erneuerten Buͤndniſſes, geſchaͤ- tzet. Eine ſimple Freundſchafft dauret auch nach geendigter Allianz; Endlich ruͤhret aus der gemeinen Natur der Pacten her, daß wenn ein Theil die Allianz nicht beobachtet, auch dem andern frey ſtehe, davon abzutreten. Jnzwi- ſchen koͤnnen ſich die Alliirten vergleichen, daß
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erhafft und beſtaͤndig, alſo ſind auch die Buͤnd-
niſſe groſſer Herren, wenn gar viel Potentaten
miteinander aliiirt ſind, ſelten von ſolcher per-
ennitaͤt, daß ſie viel Jahre nacheinander in be-
ſtaͤndiger Harmonie, zu Befoͤrderung des ge-
meinſchafftlichen Intereſſe, ohne daß Colluſio-
nes ſich unter ihnen ereignen ſolten, ſolche fort-
ſetzen werden.
§. 9. Es ſtehen einige in den Gedancken,
als ob die auf eine gewiſſe Zeit geſchloſſenen
Buͤndniſſe nach derſelben Verflieſſung tacite
vor erneuert zu halten waͤren. Jch halte aber
davor, daß ſolche Meynung nicht gar wohl ge-
gruͤndet ſey, nicht allein deßwegen, weil man von
niemand vermuthet, daß er ſich zu einem neuen
Onere verpflichten wolle, ſondern auch, weil
man auf die Art von der Daurung des Buͤnd-
niſſes niemahls gewiß ſeyn koͤnte. Daher wer-
den diejenigen Handlungen, die nach der Endi-
gung des Buͤndniſſes exerciret werden, mehr
vor Anzeigungen der Hoͤflichkeit und Gefaͤllig-
keit, denn des erneuerten Buͤndniſſes, geſchaͤ-
tzet. Eine ſimple Freundſchafft dauret auch
nach geendigter Allianz; Endlich ruͤhret aus
der gemeinen Natur der Pacten her, daß wenn
ein Theil die Allianz nicht beobachtet, auch dem
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Rohr, Julius Bernhard von: Einleitung zur Staats-Klugheit. Leipzig, 1718, S. 1448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rohr_julii_1718/1468>, abgerufen am 23.11.2024.
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